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Geschrieben von Anny am 01.03.2018, 23:46 Uhr

Nachname

Lediglich bei einer neuen heirat den neuen Namen der Mutter annehmen. Es sei denn, es würden psychische Gründe vorliegen. Den Fall hatten wir erst vor kurzem im Bekanntenkreis. Da musste dann erst ein Psychologisches Gutachten erstellt werden und das Gericht entschied dann, dass die Namensänderung vorgenommen werden kann.

Aber ohne triftigen Grund, geht dies leider nicht

 
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