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Geschrieben von Nenilein am 01.03.2018, 22:21 Uhr

Nachname

Wenn das Kind den Namen des Vaters als Geburtsnamen hat geht das glaub ich gar nicht.
Wir haben im Juli erst geheiratet und ich meine mich zu erinnern, dass die Standesbeamtin da sowas gesagt hat.

Wir haben jetzt auch alle den gleichen Namen, den meines Mannes, im Falle einer Scheidung würde ich auch auf jeden Fall meinen Mädchennamen wieder annehmen wollen.
Und ich würde auch versuchen, dass ich meinen Sohn "mitnehmen" kann, glaube aber da stehen die Chancen schlecht, auch wenn der Vater einverstanden ist. Das Namensrecht hat in den letzten Jahren leider ganz schön angezogen...

 
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