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Geschrieben von AIIisonCameron am 04.09.2012, 21:03 Uhr

@Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!

Aber gut, ich will ja mal nicht so sein:

"§ 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar."

Und nun erkläre mir mal, wo ich die Gesundheit meines Kindes schädige, wenn ich ihm die Haare schneide???

 
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