von Kater Keks am 04.09.2012, 20:37 Uhr |
@Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Und Haare schneiden und Ohrlochstechen ist jawohl überhaupt nicht miteinander zu vergleichen!
Das eine ist schmerzhaft und von Dauer und das andere nicht!
Und jetzt auf der Schiene zu fahren das eine Impfung eine KV ist, ist jawohl das Allerletzte!
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von susafi am 04.09.2012, 20:41 Uhr
was geht denn bei dir ab?
Sie hat doch recht... Haare schneiden entspricht nun mal dem Schönheitsideal der Eltern und ist nun mal rechtl. gesehen Körperverletzung ohne Einwilligung des Sorgeberechtigten und impfen ebenso...
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von minimann am 04.09.2012, 20:42 Uhr
doch, sie hat aber recht.
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von zwergdackel89 am 04.09.2012, 20:44 Uhr
körperverletzung?!
ich versteh da den zusammen hang nicht. es tut ja nicht wirklich weh, es verletzt in dem sinne nicht die körperliche unversehrtheit, auhc wenn es im prinzip falsch ist, wenn das kind nicht einverstanden ist (was man im kleinkindalter kaum erwarten kann)
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von susafi am 04.09.2012, 20:46 Uhr
rein rechtl. gesehen ist es aber so und neu ist das ja nun nicht...
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von zwergdackel89 am 04.09.2012, 20:47 Uhr
also ernsthaft, mir war das jetzt neu, ehrlich.
impfen seh ich voll udn ganz ein.
aber haare schneiden?!
ich google mal.
Ihr sagt also das Haare schneiden eine körperliche Misshandlung ist?!
Antwort von Kater Keks am 04.09.2012, 20:51 Uhr
Und eine Schädigung der Gesundheit?! Ihr habt euch den Paragraph 223 StGB aber schon mal durchgelesen ja?!
streng genommen sind auch ohrringe ein schönheitsideal der eltern
Antwort von RM- am 04.09.2012, 20:51 Uhr
und ehrlich gesagt: ( die steine bitte) ich seh das gar nicht so eng- und ich finde es auch nicht wirklich schlimm wenn keine ahnung 4 jährige kleine ohrstecker haben-- aber ok- wo fängt es an-wo hört es auf
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von AIIisonCameron am 04.09.2012, 20:52 Uhr
Wenn ein Kind gegen ne Laterne läuft, weil es vor lauter langen Haaren nix mehr sieht, ist das dann auch Körperverletzung??
Re: streng genommen sind auch ohrringe ein schönheitsideal der eltern
Antwort von minimann am 04.09.2012, 20:52 Uhr
na ich seh´s auch nich eng. *g* aber das war nich die frage...*g*
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von susafi am 04.09.2012, 20:55 Uhr
oder wenn es ausgelacht wird weil es eine hässliche Frisur hat... seelische Grausamkeit...
hab mein Kind auch körperverletzt... weil sie ihren Pony wachsen lassen will, hat sie nun angeblich einen Haltungsschaden, weil sie den Kopf schief hält
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von AIIisonCameron am 04.09.2012, 20:57 Uhr
Tu' mir bitte den Gefallen und lies das Strafgesetzbuch (Körperverletzung) und dann sprechen wir weiter ok?
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von susafi am 04.09.2012, 20:59 Uhr
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von biggi71 am 04.09.2012, 21:00 Uhr
wir hatten mal ein fall auf einer ferienfreizeit -
haare geschnitten (kind wollte nicht)=körperverletzung
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von AIIisonCameron am 04.09.2012, 21:01 Uhr
Was genau verstehst Du denn jetzt wieder nicht?
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von AIIisonCameron am 04.09.2012, 21:03 Uhr
Aber gut, ich will ja mal nicht so sein:
"§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
Und nun erkläre mir mal, wo ich die Gesundheit meines Kindes schädige, wenn ich ihm die Haare schneide???
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von susafi am 04.09.2012, 21:03 Uhr
dein Problem... aber ok... wen interessiert es
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von AIIisonCameron am 04.09.2012, 21:04 Uhr
Mensch so ein tolles Argument, jetzt haste mich voll überzeugt!
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von susafi am 04.09.2012, 21:05 Uhr
nichts verstanden... es ging darum wenn man ohne die Einwilligung der Sorgeberechtigten Haare schneidet... DAS ist Körperverletzung und nicht wenn der Sorgeberechtigte die Haare schneidet...
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von kaathhi am 04.09.2012, 21:06 Uhr
hahahahahahahahahha
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von AIIisonCameron am 04.09.2012, 21:06 Uhr
Bei uns macht das der Friseur und nein! es ist keine Körperverletzung, wenn es jemand anders als der Sorgeberechtige macht!
Körperverletzung ist genau DAS, was im Strafgesetzbuch steht...DARUM ging es auch der AP...es ist KEINE Körperverletzung!
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von kaathhi am 04.09.2012, 21:10 Uhr
ja wenn es jemand macht oder erlaubt der nicht berechtigt dazu ist.....
wenn man das argument des haareschneides nimmt dürfte man dem kind keine fingernägel schneiden......oder sonstiges.....blödsinn
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von MaSchie28 am 04.09.2012, 21:11 Uhr
Ich muß sagen, ich höre das zum ersten mal, das Haare schneiden Körperverletzung sein soll. Aber wenn dein Sohn zum Frisör geht, dann willigst du ja in das Haare schneiden ein als Sorgeberechtigter....dann ist es wohl keine KV....so hat es susafi glaube ich gemeint.
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von MaSchie28 am 04.09.2012, 21:12 Uhr
Aber wenn auf der Straße einfach jemand kommt und deinem Kind die Haare schneidet- dann ist es Körperverletzung!
Es ging um den Vergleich zum Ohrlochstechen! Und DAS ist ein Eingriff in die ....
Antwort von Kater Keks am 04.09.2012, 21:13 Uhr
....körperliche Unversehrtheit! Und nicht das Haare schneiden!
Darum ging es mir!
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von kaathhi am 04.09.2012, 21:13 Uhr
aber das war nicht das was meiner meinung nach knutkat gemeint hat
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von AIIisonCameron am 04.09.2012, 21:13 Uhr
Ja ich verstehe das schon, mir geht es nur um den Begriff "Körperverletzung" und wenn man das ganze rechtlich sieht, ist weder Haare schneiden, noch Fingernägel schneiden KV! Egal wer das macht, weil es eben die Gesundheit nicht schädigt.
Kein Gericht der Welt würde sowas als KV zählen, weil es rechtlich nunmal keine ist.
Gruß
Re: Es ging um den Vergleich zum Ohrlochstechen! Und DAS ist ein Eingriff in die ....
Antwort von kaathhi am 04.09.2012, 21:15 Uhr
eben....schade das sie nicht hier ist um sich dazu zu äußern hätte mich auch brennend interessiert
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von MaSchie28 am 04.09.2012, 21:16 Uhr
Da hast du wohl Recht....ich müsste da jetzt auch zurück lesen um den genauen Sachverhalt zu kennen. Aber das ist schon richtig wie du sagst...
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von kaathhi am 04.09.2012, 21:16 Uhr
jedenfalls nicht wenn ein erziehungsberechtigter einwilligt
Re: Ihr sagt also das Haare schneiden eine körperliche Misshandlung ist?!
Antwort von Knukat am 04.09.2012, 21:18 Uhr
Nein, ich habe nur gesagt, das Haare schneiden unter KV fällt wenn man als Sorgeberechtigter nicht einwilligt...
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von MaSchie28 am 04.09.2012, 21:18 Uhr
Sag ich ja....
Wie wäre es denn wenn im Kindergarten meinem Kind die Haare geschnitten werden, ohne meine Einwilligung? Ist das dann KV?
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von kaathhi am 04.09.2012, 21:19 Uhr
ja das dann schon.....
Re nein
Antwort von kaathhi am 04.09.2012, 21:21 Uhr
das sagtest du nicht
"Haare schneiden ist Körperverletzung mit Einwilligung, das ist nicht weit hergeholt, sondern Tatsache. Und dann mach dich mal über die ganzen Impfrisiken schlau, und sprich mal mit Eltern deren Kinder Impfschäden davon getragen haben...war ja auch nur mal so als Denkanstoß gedacht, denn Ohrlochstechen ist auch nicht schmerzhafter als eine Impfung..."
du sagtest körperverletzung mit einwilligung das sind verschiedene schuhe
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von MaSchie28 am 04.09.2012, 21:22 Uhr
http://www.gutefrage.net/frage/haare-abschneiden-koerperverletzung
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20090428040438AAYDjuX
Re: @Knutkat.....die kennst aber schon die Definition einer Körperverletzung?!
Antwort von kaathhi am 04.09.2012, 21:24 Uhr
wie gesagt dann wenn der erzeihungsberechtigte nicht eingewilligt hat
Re: Es ging um den Vergleich zum Ohrlochstechen! Und DAS ist ein Eingriff in die ....
Antwort von Knukat am 04.09.2012, 21:27 Uhr
Ich wollte eigentlich nur mal schauen was passiert... Haare schneiden, Fingernägel schneiden, impfen, Ohrlochstechen ist halt alles eine Form von KV, wenn Eltern bzw. Sorgeberechtigte nicht einwilligen. Wenn Eltern sich dazu entscheiden ihrem Kind Ohrlöcher stechen zu lassen ist das doch ihre Sache und brauch nicht zu einer Grundsatzdiskussion darüber führen ob und wann das gerechtfertig ist. Denn Haareschneiden, impfen usw. lassen wir doch auch bei unseren Kindern machen (oder eben auch nicht), weil wir es für richtig, wichtig und / oder schön halten. Mir ging es darum, das in den Zeitungsartikel(Link) darauf hingewiesen wurde, das ein Fall von KV vorliegt und ich hab mir halt so die Frage gestellt, ob jedem bewußt ist, das eben auch solche Dinge wie Haare schneiden und zb. Impfen ohne Einwilligung des Sorgeberechtigen, diesen Tatbestand erfüllen...
Aber danke für die rege Diskussion und die vielen Beiträge
@AllisonCameron
Antwort von Ebba am 04.09.2012, 21:28 Uhr
Selbstverständlich ist Haareabschneiden ohne Einwilligung des Betroffenen eine Körperletzung und zwar in Form der körperlichen Misshandlung (anders als Impfen und Ohrlochstechen, die einen Eingriff in die Körperliche Unversehrheit darstellen) und du darfst davon ausgehen, dass auch jedes deutsche Gericht das so sehen wird.
Stell dir nur vor, du hättest schöne lange Haare und eines Tages schneidet dir jemand diese gegen deinen Willen ab. Würdest du das nicht als Misshandlung empfinden? Was sollte das anderes sein als eine Körperverletzung?
Re: Es ging um den Vergleich zum Ohrlochstechen! Und DAS ist ein Eingriff in die ....
Antwort von kaathhi am 04.09.2012, 21:36 Uhr
wenn eltern nicht einwillien kann vieles zur KV werden.....aber bei dem ohrlöcher beitrag ging es nicht darum ob die nachbarin die löcher stechen lässt....sondern logischerweise die sorgeberechtigten
Re: @AllisonCameron
Antwort von AIIisonCameron am 04.09.2012, 21:38 Uhr
Ja, aber es ging doch um Haare schneiden MIT Einwilligung oder? Egal...ich geh' ins Bett...
Re: Es ging um den Vergleich zum Ohrlochstechen! Und DAS ist ein Eingriff in die ....
Antwort von Ebba am 04.09.2012, 22:02 Uhr
Es ist keineswegs egal, ob Eltern in zB eine als sinnvoll anerkannte Impfung ihres Kindes einwilligen oder in das Ohrlochstechen. Im ersteren Fall wird man davon ausgehen können, dass die erteilte Einwilligung und die folgende Behandlung dem Wohl des Kindes entspricht. Im zweiten Falle darf man darüber sehr wohl streiten (m.E. widerspricht Ohrlochstechen dem Kindeswohl) und dann darüber ob die Einwilligung der Sorgeberechtigten in eine nicht dem Kindesewohl entsprechende Behandlung rechtswirksam ist oder ob der Dritte, idF der, der das Ohrloch sticht, sich nicht wg Körperverletzung strafbar macht.
Re: @AllisonCameron
Antwort von Ebba am 04.09.2012, 22:05 Uhr
Auch mit wirksamer Einwilligung bleibt Haareschneiden eine Körperverletzung, die dann aber durch eine wirksame Einwilligung gerechtfertigt und damit nicht strafbar ist. Das dem so ist zeigt sich dann, wenn eine Einwilligung unwirksam war. Dann nämlich gibt es keine Rechtfertigung für die Körperverletzung und diese bleibt strafbar.
Was wird das Jugendamt unternehmen?
Leas geburtstagstorte
Hilfe....kann ich Kassler mit Sauerkraut von gestern einfrieren?
War eben bei C&A shoppen und habe ein Schnäppchen gemacht
Ich mache nochmal Treffpunktwerbung, falls ich darf...
Danke an die Leute, diemir gestern geraten haben zum Arzt zu gehen
Hat Magen-Darm-Infekt jeder anders?
1000 Ideen fürs Kinderzimmer :D
Küche....Scheibengardine ,Rollo ...