Geschrieben von Ann-Kristin am 03.07.2021, 14:24 Uhr |
Klatschen auf Kopf
Hallo, brauch mal Eure Meinung.
Wir waren heute im Garten bei unserer Patentante spielen. Der Kleine 2 Jahre und 8 Monate, gross für sein Alter) hatte einen Mega-Wutanfall, weil der Grosse den Summer vom Tueroffner zuerst getätigt hat. In seiner Wut hat er den neuen Gameboy vom 15jahrigen Sohn der Patin in die Finger gekriegt und auf den Weg gepfeffert und das Ding zersplitterte. Im Affekt hat der 15jahrige ihm auf den Kopf gehauen (locker aus dem Handgelenk, nur Finger und vordere Handfläche, auf den Scheitel, aber er hat schon Schwung geholt dafür)... Der Kleine hat seinen Wutanfall ungerührt fortgesetzt (schmiss weiter Gras und Spielzeug rum, heulte unverändert wütend weiter, Schmerz sieht bei ihm anders aus). Der Junge hat sich dann gleich entschuldigt, alles war wieder friedlich.
Denkt Ihr, so ein Klatschen ist ernstzunehmen?. Bin morgen nämlich heute Nachmittag bis spät in Nacht bei Trauung von Freundin und mein Mann sagt, wegen dem Klatscher würde er nicht die übliche 48h Beobachtung nach Kopfprellung machen...
Ich denke ja auch, beim Hinfallen und mit Schwung unter der Tischplatte aufstehen und stoßen usw ist der Mechanismus heftiger und er hat ja gar nicht dergleichen getan....
Schönes Wochenende und danke
Anni
Re: Klatschen auf Kopf
Antwort von Jolina2019 am 03.07.2021, 14:46 Uhr
Der Klatscher war sicherlich nicht gesundheitsschädlich, aber bedenklich finde ich, dass der 15-jährige als erste Reaktion wegen eines Missfallens mit Hauen reagiert, dazu noch einem Kleinkind gegenüber.
Das würde ich eher mal ansprechen...
Re: Klatschen auf Kopf
Antwort von Baerchie90 am 03.07.2021, 14:46 Uhr
Ich würde mir da eher Gedanken machen, wie ich dem Jungen seinen neuen Gameboy ersetzen kann, oder zahlt das die Versicherung?
Re: Klatschen auf Kopf
Antwort von Ann-Kristin am 03.07.2021, 14:57 Uhr
Letztendlich ist ein Stücke vom aussengehaeuse abgesplittert. Die Patin und ihr Sohn haben abgewunken, aber mir tut das natürlich leid und werde mal meine haftpflicht kontaktieren...
Der Junge ist eigentlich ganz lieb und höflich und ihm war sein Ausrutscher mega peinlich...
Re: Klatschen auf Kopf
Antwort von bea+Michelle am 03.07.2021, 15:13 Uhr
Das wird im Affekt gewesen sein. Wahrscheinlich hat er sich selber darüber erschrocken. Deinem Kleinen wird nichts passiert sein..
Den Nintendo würde ich aber trotzdem ersetzen, auch wenn die Beiden abwinken, denn auch ein kleiner Wüterich hat nicht das Recht andere Sachen kaputt zu machen;)
Re: Klatschen auf Kopf
Antwort von Assen08 am 03.07.2021, 15:47 Uhr
Sowas darf Kindern mal passieren, ohne das was im Busch ist.
Re: Klatschen auf Kopf
Antwort von drosera am 03.07.2021, 15:47 Uhr
Der "Kleine" ist deiner? Der 15jährige nicht und wohnt in einem anderen Haushalt, wo der "Kleine" zu Besuch war? Dann müsste deine Privathaftpflicht zuständig sein.
Re: Klatschen auf Kopf
Antwort von Ann-Kristin am 03.07.2021, 15:51 Uhr
Genauso ist es
Re: Klatschen auf Kopf
Antwort von Susanne.75 am 03.07.2021, 16:05 Uhr
Wenn bei einem Kind die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, was ja hier so ist, zahlt die Haftpflicht nicht.
Das ist immer das Kuriose. Wenn niemand, außer dem Kind, was falsch macht, bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen.
Selbstverständlich gehört sich das dann so, dass man aber selbst für den Schaden aufkommt, den das eigene Kind verursacht hat.
Bzgl des Klatschers ist garantiert nichts passiert. So im Affekt zu reagieren, finde ich bei einem Kind, was ein 15jähriger ja noch ist, nicht weniger nachvollziehbar, als den heftigen Wutanfall des Kleinen. Beides ist sicher nicht toll, aber auch nicht unnormal.
Re: Klatschen auf Kopf
Antwort von Ann-Kristin am 03.07.2021, 16:18 Uhr
Ja ich war dabei, aber leider nicht reaktionsschnell genug, da lag das Ding schon unten... Werde mal anfragen, wenn nicht, erstatten wir es ihm natürlich..
Der klatscher war eben "nur" so wie eine Ohrfeige auf den Mittelscheitel, war aber kurz verunsichert, weil der Sohn der Patin schon grosser als ich ist und ziemlich sportlich durchtrainiert...
Re: Klatschen auf Kopf
Antwort von Babyborn18 am 03.07.2021, 19:32 Uhr
Das muss ich Mal blöde fragen, kenne mich nämlich nicht aus. Wenn die Aufsichtspflicht NICHT verletzt wurde, ich also im bestmöglichen Sinne aufgepasst habe, dann greift die Versicherung nicht?
Kommt mir so unlogisch vor. Wenn ich meine Aufsichtspflicht verletze, ist das doch (grob) fahrlässig und da wäre es viel logischer für mich, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Re: Klatschen auf Kopf
Antwort von Detektiv007 am 03.07.2021, 19:47 Uhr
Manche Versicherung übernimmt gar keine Schäden, wenn Kinder unter 8 Jahren sie verursachen. Da muss man erstmal nachlesen.
Re: Klatschen auf Kopf
Antwort von Data_ am 03.07.2021, 22:44 Uhr
Wenn ich das richtig verstanden habe, zahlt die Versicherung ja nur, was auch rechtlich so durchsetzbar wäre gegen euch. Aber wenn ein Kleinkind einen Schaden verursacht ohne dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, hat der Geschädigte mWn keinen rechtlichen Anspruch auf Ersatz, da dieses Fehlverhalten Kindern zugebilligt wird.
Ob man nun die Versicherung zahlen lassen will, selbst wenn sie es täte, ist ja dann die nächste Frage. Wenn häufiger Banalitäten geltend gemacht werden, kündigen die auch mal ganz gerne.
Re: Klatschen auf Kopf
Antwort von annarick am 03.07.2021, 22:57 Uhr
Für eine ernsthafte Verletzung braucht es etwas mehr... würde mir da keinen Kopf machen.
Re: Klatschen auf Kopf
Antwort von HHKatha am 04.07.2021, 12:10 Uhr
Genau. Man, der Kleine hat seinen Playstation-Controller zerschmettert! Da wäre auch ein Erwachsener… konsterniert, denke ich. Das ein Teenie da nicht unbedingt gut reagiert - und ja immerhin sofort erkennt, dass das falsch war - ist kein Grund zur Sorge.
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