Geschrieben von Fru am 27.09.2012, 17:13 Uhr |
Hier steht was...
Manche Mieter denken, sie könnten sich noch vom bereits unterschriebenen Vertrag lösen, wenn sie nur schnell genug zurücktreten oder glauben, dass sie jederzeit aus dem Mietverhältnis entlassen werden können.
Für diese Rechtsauffassung gibt es allerdings keine Grundlage. Schon die alten Römer kannten einen Grundsatz, der bis heute das deutsche Recht durchzieht: Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten.
Wer die voreilige Unterschrift unter dem Mietvertrag bereut, muss sich grundsätzlich an die Kündigungsfristen halten. Sie beträgt drei Monate zum Monatsende (Paragraf 573 c BGB).
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- Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen? - xIntirax 27.09.12, 17:07
- Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen? - Fru 27.09.12, 17:09
- Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen? - AIIisonCameron 27.09.12, 17:10
- Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen? - xIntirax 27.09.12, 17:11
- Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen? - AIIisonCameron 27.09.12, 17:12
- Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen? - Fru 27.09.12, 17:14
- öhm... - mf4 27.09.12, 17:14
- Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen? - AIIisonCameron 27.09.12, 17:12
- Bist Du Dir da sicher? Denn - Fru 27.09.12, 17:11
- Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen? - xIntirax 27.09.12, 17:11
- Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen? - Susi0103 27.09.12, 17:11
- Hier steht was... - Fru 27.09.12, 17:13
- Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen? - mf4 27.09.12, 17:13
- Und wie will man das - Fru 27.09.12, 17:15
- Re: Und wie will man das - mf4 27.09.12, 17:18
- Jupp...ich denke es wird - Fru 27.09.12, 17:19
- Re: Und wie will man das - mf4 27.09.12, 17:18
- Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen? - xIntirax 27.09.12, 17:19
- Nachtrag - xIntirax 27.09.12, 17:19
- Re: Nachtrag - Fru 27.09.12, 17:22
- Ja logisch... - Fru 27.09.12, 17:22
- Nachtrag - xIntirax 27.09.12, 17:19
- Und wie will man das - Fru 27.09.12, 17:15