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Geschrieben von Mandy4 am 08.02.2017, 16:49 Uhr

Gewissensfrage....

Die Oma meiner Kinder ist verstorben....die Beerdigung ist bald und ich frage mich ob es richtig ist meine 17.Jährige Schwangere Tochter (dann 31.ssw) nicht mit zu nehmen! Wir werden eine mindestens 8h Autofahrt hinter uns bringen müssen....wir haben 1. Woche Zeit sämtliche Behördengänge und die Auflösung der Wohnung und die Beerdigung zu bewerkstelligen.....mein Kopf sagt: Tochter zuhause lassen bzw. sie lebt im Mutter-Kind-Haus und ist nur an den Wochenenden zuhause....mein Herz sagt... mhhhh ob ich ihr das Abschiednehmen nehme? Tochter versteht im übrigen unsere Bedenken...... wie würdet ihr das regeln? Lg Mandy

 
36 Antworten:

Re: Gewissensfrage....

Antwort von Steffi528 am 08.02.2017, 16:51 Uhr

wie würdet ihr das regeln? --> mich um ein Bahnticket bemühen für die Tochter, wenn sie denn möchte.

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von Ösitina am 08.02.2017, 16:51 Uhr

Öhmm, ich sag mal so, deine Tochter scheint alt genug zu sein um ein Kind zu bekommen und dann aufzuziehen, also finde ich dass sie das durchaus selber entscheiden kann...

Ich finde man neigt dazu seinen Kindern einfach zu viele Entscheidungen abzunehmen, finde ich nicht optimal

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von nest118 am 08.02.2017, 16:53 Uhr

Sie ist 17 und sollte so eine Entscheidung selber treffen dürfen.

Warum fragst du nicht einfach, was sie möchte?

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von swiss-mom am 08.02.2017, 17:03 Uhr

Sie fragen, ob sie fahren möchte und wenn ja, ein Zugticket und ggf. Thrombosestrümpfe.

Sie kann das sicher selbst entscheiden.

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von Hubbeldubbel am 08.02.2017, 17:04 Uhr

Bei uns in der Familie sagt man, schwangere Frauen gehören auf keine Beerdigung.

Lass sie die Entscheidung doch am Besten selbst treffen...

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von Fru am 08.02.2017, 17:04 Uhr

Ich sehe das wie die anderen auch, sie ist quasi erwachsen, somit sollte sie auch in der Lage sein, die Entscheidung selbst zu treffen.

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Hubbeldubbel

Antwort von Fru am 08.02.2017, 17:06 Uhr

gibts zu der Einstellung auch eine Begründung?

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Re: Hubbeldubbel

Antwort von Pebbie am 08.02.2017, 17:10 Uhr

Ja, unsinniger Aberglaube

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Re: Hubbeldubbel

Antwort von nest118 am 08.02.2017, 17:11 Uhr

Das wüsste ich auch gerne.

Ich hab das hier auch schon das ein oder andere Mal gelesen, aber mir erschließt sich der Sinn dahinter nicht wirklich.

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Re: Hat eigentlich jemand gelesen....

Antwort von Mandy4 am 08.02.2017, 17:11 Uhr

das sie in einem Mutter-Kind -Heim lebt.... und die Einrichtung und das Jugendamt Mitsprache haben .... daher kann sie es nicht alleine entscheiden...17 Jahre hin oder her.....trotzdem danke für eure Antworten....

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von Littlecreek am 08.02.2017, 17:11 Uhr

Ich würde - eine stabile Schwangerschaft vorausgesetzt - sie selbst entscheiden lassen und bei Mitfahrt entsprechend Pausen einlegen. Oder sie in einen Flieger setzen. Ich flog in der 32. Woche und weder Arzt noch Hebamme hatten etwas dagegen

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von luna8 am 08.02.2017, 17:11 Uhr

So seh ich das auch.

Lass ihr die Entscheidung.

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Der Aberglaube sagt...

Antwort von Mimi987 am 08.02.2017, 17:12 Uhr

... Dass der Verstorbene das werdende Leben mit sich nehmen könnte..
So hat es meine Oma immer erzählt


Ob man jetzt dran glaubt???

vg mimic

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von Pebbie am 08.02.2017, 17:12 Uhr

Du solltest Deiner Tochter schon eine eigene Entscheidung zutrauen.
Die Idee mit dem Bahnticket finde ich übrigens ausgezeichnet. So kann sie zwischendurch mal aufstehen und sich die Beine vertreten.

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Re: Hat eigentlich jemand gelesen....

Antwort von nest118 am 08.02.2017, 17:13 Uhr

Aber warum fragst du dann, wenn du es sowieso nicht entscheiden darfst?

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Dann verstehe ich nicht, wie Du das als "Gewissensfrage" stellen kannst

Antwort von Steffi528 am 08.02.2017, 17:13 Uhr

wenn Du ja gar kein Mitspracherecht hast, dann kann die Entscheidung ja auch gar nicht DEIN Gewissen belasten, weil es nicht Deine Entscheidung ist.

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Warum fragst du denn dann?

Antwort von kanja am 08.02.2017, 17:13 Uhr

Wenn deine Tochter ohnehin nicht selbst entscheiden darf, dann fragt halt erst das Jugendamt oder wen auch immer.

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Re: Hat eigentlich jemand gelesen....

Antwort von Pebbie am 08.02.2017, 17:14 Uhr

Na sicher, aber dann ist Deine Frage wohl unnötig, wenn die Entscheidung bei dritten liegt.

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Re: Hat eigentlich jemand gelesen....

Antwort von Littlecreek am 08.02.2017, 17:15 Uhr

Sicher hab ich das gelesen - du hast es ja geschrieben. Du schreibst, als dürftest du das entscheiden und wäre ich du, überließe ich ihr die Entscheidung. Dürftest du das nicht entscheiden, wäre deine Frage ohnehin überflüssig

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von luna8 am 08.02.2017, 17:15 Uhr

Ich kenn mich nicht aus, aber was sollte ein Mutter Kind Heim oder das Jugendamt dagegen haben?

Oder haben die schon was dazu gesagt?

Lg

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Re: Vielleicht grübel ich auch zu viel...

Antwort von Mandy4 am 08.02.2017, 17:20 Uhr

Vielleicht stell ich mir zu viele Fragen... sie ist erst vor 4 Tagen von uns gegangen.... vielleicht stecke ich noch in der schockblase.... wenn euch die Frage für unsinnig erscheint.... vergesst sie einfach.....ich weiß manchmal nicht wohin mit mir ...

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mandy

Antwort von luna8 am 08.02.2017, 17:26 Uhr

So war das ( von mir jedenfalls) nicht gemeint. Es gibt doch keine dummen Fragen. Und du bist wahrscheinlich eh grad n bissl durcheinander.

Red nochmal mit deiner Tochter, wenn sie mit mag, gibt es sicher eine Lösung, wenn nicht ist das auch OK.

Lg

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von Hubbeldubbel am 08.02.2017, 17:27 Uhr

Vielleicht weil eine Beerdigung kein emotionaler Spaziergang ist...(?)

Für mich hat das rein gar nichts mit Aberglaube zu tun, eher mit einer Situation, der ich mich persönlich schwanger auch nicht aussetzen wöllte.

Darf ja jede Schwangere selbst entscheiden.

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Re: Hat eigentlich jemand gelesen....

Antwort von ösitina am 08.02.2017, 17:28 Uhr

Sehe ich auch absolut so...

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Re: Vielleicht grübel ich auch zu viel...

Antwort von Steffi528 am 08.02.2017, 17:28 Uhr

Das ist doch gar nicht das Ding, sondern erst einmal die Frage, HAST Du ein Mitspracherecht? Wenn nein, ist es gar nicht Deine Frage, außer Deine Tochter unterstützen, wenn sie es möchte

Wenn ja, also Du kannst mittreden, und Deine Tochter möchte da hin, dann rede mit den Leuten, macht einen Plan und fahr mit der Bahn. Körperlich schaffbar ist es, wenn die Schwangerschaft normal verläuft.

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Re: Der Aberglaube sagt...

Antwort von dee1972 am 08.02.2017, 17:28 Uhr

Und du musst jetzt der werdenen Oma unnötig Angst machen? Der Aberglaube deiner Oma ist vollkommener Bulshit. Wir sind doch nicht mehr im 19. Jahrhundert.

@Mandy: Falls deine Tochter mitfahren möchte, so würde ich auch zur Bahnfahrt raten, da kann sie sich einfach mehr bewegen, bissl rumlaufen. Ich hab in der 33. SSW noch eine lange Reise gemacht. Hinfahrt: 6,5 h Fernbus & 1 h Autofahrt und zurück 1 h Autofahrt & 5 h ICE. Die Bahnfahrt hat mich da am wenigstens geschlaucht.

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Re: Der Aberglaube sagt... Nachtrag @Mandy

Antwort von dee1972 am 08.02.2017, 17:29 Uhr

Mein herzliches Beileid.

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Sollte unter hubbeldubbel...

Antwort von Mimi987 am 08.02.2017, 17:37 Uhr

Sorry meine Antwort sollte unter hubbeldubbels antwort, so wurde in meiner Familie gesprochen und es ist hier auch absolut unüblich, dass Schwangere mitgehen.

Ich wollte niemanden Angst machen.


Vg

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von Rapunzelchen am 08.02.2017, 17:56 Uhr

Warum sollte sie nicht mitkönnen?
Klar würde ich sie mitnehmen wenn sie möchte.

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von Susanne.75 am 08.02.2017, 18:01 Uhr

Auch das Jugendamt wird ihr nicht verbieten, zur Beerdigung zu gehen, solange nicht spezielle gesundheitliche Gründe dagegen sprechen. Schließlich ist sie "nur" schwanger und nicht krank.
Auch die werden ihr Gründe dafür und dagegen nennen, falls es die gibt. Und dann wird sie sich entscheiden müssen.

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Re: Der Aberglaube sagt...

Antwort von Rapunzelchen am 08.02.2017, 18:04 Uhr

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von Brischi am 08.02.2017, 18:21 Uhr

sehe ich auch so

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von EarlyBird am 08.02.2017, 18:26 Uhr

Schließe mich an. Sie könnte auch mit ihrem Frauenarzt darüber sprechen. Lg

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Re: Gewissensfrage....

Antwort von kati1976 am 08.02.2017, 19:37 Uhr

Wenn sie möchte dann würde ich sie mitnehmen. Ich würde mit dem Zug fahren da kann sie sich besser bewegen.

Wenn es ihr zu viel wird kann sie sich ja vor Ort zurückziehen. Ihr werdet ja eine Unterkunft haben.

Mein Beileid

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sie soll entscheiden

Antwort von mf4 am 08.02.2017, 19:43 Uhr

17 ist jung aber nicht zu jung um das zu entscheiden und die SSW nicht zu spät um mich einer Geburt zu rechnen.
Ob sie möchte solltest du sie fragen.

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Re: Der Aberglaube sagt...

Antwort von Chanisaya am 09.02.2017, 7:42 Uhr

Jaja, was die Omas und Opas so alles erzählt haben...

Ich habe bis zur 22./23. Woche in meinem Beruf als Bestattungsfachkraft gearbeitet. War also nicht nur auf einer Beerdigung und mit dem Tod verdiene ich mein Geld. Meinen Kindern, auch dem ungeborenen, hat das bis jetzt noch nie geschadet. Es ist ein alter Aberglaube und wie das nun mal mit einem solchen ist, die einen glauben es, die anderen nicht.

Ich denke, die einzige Frage, die sich hier wirklich stellen sollte, ist die wegen des langen Sitzens während der Fahrt. Ein großes Problem sehe ich hierbei aber nun wirklich nicht. Wenn beispielsweise eine Bürokraft bis zum Mutterschutz täglich 8 Stunden an ihrem Schreibtisch sitzt, hat da auch keiner Bedenken. Und auch hier würde ich die Entscheidung der werdenden Mutter überlassen, sofern sie diese aufgrund der Situation (Mutter-Kind-Heim) selbst treffen darf. Im Zweifelsfall den behandelnden Arzt zu Rate ziehen. Dies wird nicht die letzte Entscheidung mit mehr oder weniger großer Tragweite sein, die sie in absehbarer Zeit treffen muss. Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, dass es der jungen Frau jemand verwehren würde, an der Beerdigung teilzunehmen, sollte sie dies selbst wollen. Es sei denn, aus medizinischer Sicht gäbe es Einwände. Nicht daran teilnehmen zu dürfen könnte nämlich emotional belastender sein, als die Teilnahme an sich. Immerhin ist das eine letzte Möglichkeit, Abschied zu nehmen.

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