Geschrieben von Keks10 am 16.07.2012, 15:32 Uhr |
gehalt...Abzug wg. 1 tag ??
wenn man monatl. gehalt bekommt u. man fängt z.b. nicht am 01. des monats sondern erst zum 2. d. Monats an, wird da gleich der eine tag vom gehalt abgezogen..???
Re: gehalt...Abzug wg. 1 tag ??
Antwort von biggi71 am 16.07.2012, 15:34 Uhr
ja.
bei uns schon.
Re: gehalt...Abzug wg. 1 tag ??
Antwort von Tippel33 am 16.07.2012, 15:38 Uhr
Ja, wenn Du erst am 2. anfängst, warum sollte er den 1. bezahlen?!
Es sei denn, Du hast bezahlten Urlaub für den 1. eingereicht........
Re: gehalt...Abzug wg. 1 tag ??
Antwort von Steffi528 am 16.07.2012, 15:39 Uhr
Wie steht es denn im Vertrag?
Wenn der Arbeitsvertrag am 1.5. beginnt, da aber nicht gearbeitet wird, weil Feiertag, dann nicht. Steht da aber 2.5. dann ja, da könnte ja auch 16.5 stehen.
klar
Antwort von NadineLausanne am 16.07.2012, 15:45 Uhr
Hast ja am 1. Tag nicht gearbeitet
Re: gehalt...Abzug wg. 1 tag ??
Antwort von Hörbe am 16.07.2012, 15:46 Uhr
Ja klar! Wenn Du zum Beispiel am 5. eines Monats anfängst, dann werden Dir ja auch die 4 Tage abgezogen, die Du nicht gearbeitet hast.
LG Hörbe
Re: gehalt...Abzug wg. 1 tag ??
Antwort von Kuddel85 am 16.07.2012, 16:27 Uhr
Bei mir war es sogar so,dass ich am 1.des Monats anfangen sollte,aber diesen Tag direkt als Freien Tag der Woche nehmen sollte,da meine Vorgesetzte da auch frei hatte und sie die erste Zeit mit mir zusammenarbeiten wollte,um mir alles zu zeigen.Als dann der Vertrag kam,stand da als Beginn der 2.und nicht der 1.Ich hatte also kein frei,sondern war an dem Tag eigentlich arbeitslos...Da fühlte ich mich schon etwas verarscht...
Ansonsten ist es aber richtig so