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Geschrieben von nefertima am 07.04.2014, 22:01 Uhr

frage...

hallo

hab mal eine frage bzgl arbeit/vertrag/lohn

meine schwägerin hat einen unbefristeten arbeitsvertrag mit 30 std und ist seid september 2012 in elternzeit mit ihrem ersten kind. nun ist sie wieder schwanger, das kind kommt november 2014.
nun muss sie ja im september ihre stelle wieder antreten, damit der arbeitgeber sie nicht an jemand anderen vergibt. momentan sieht es so aus, dass sie allerdings wegen komplikationen die restliche schwangerschaft viel liegen muss - dadurch also arbeitsunfähig wäre.

bekommt sie dann in der zeit von september bis zum beginn des mutterschutzes bzw elterngeldes ihr normales gehalt?

ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt

 
5 Antworten:

ja,

Antwort von biggi71 am 07.04.2014, 22:07 Uhr

das müsste sie bei einer krankschreibung erhalten.
lange kann es ja nicht sein.

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Re: ja,

Antwort von dkteufelchen am 07.04.2014, 22:09 Uhr

Krankschreibung wäre ungünstig, dann würde sie normal 6 Wochen ihr Geld weiterbekommen und dann Krankengeld, was auch immer weniger wird.
sie kann aber unter umständen eine beschäftigungsverbot bekommen, dann ist sie sozusagen krank geschrieben, bekommt aber das volle gehalt bis zum Mutterschutz.

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Kudelmuddel

Antwort von matz am 07.04.2014, 22:11 Uhr

Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, wird sie im November ihr 2tes BABy bekommen . Und sie hatte 2jahre elternzeit beantragt also würde sie ab September 2014 wieder arbeiten?
Also gehen wir davon aus Kind kommt Ende November ?
6 Wochen Mitte Oktober beginnt der muschu.
Dann geht es um 6 Wochen in der sie eventuell berufsunfähig geschrieben ist.
Ich könnte mir vorstellen das man da das Geld bekommt, auch wenn man krank geschrieben wäre, die frage ist dann wohl ob man nach der darauffolgenden elternzeit bei diesem Arbeitgeber weiter arbeiten möchte! Wilder wird ich bestimmt nicht darüber freuen, dann lieber mit ihm sprechen und gemeinsamem eine Lösung finden, zb elternzeit für 6wochen verlängern

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Re: frage...

Antwort von luna8 am 07.04.2014, 22:45 Uhr

Bei Berufsverbot bskommt sie normales Gehalt.

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Re: frage...

Antwort von djsmama am 07.04.2014, 22:48 Uhr

Beschäftigungsverbot

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