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Geschrieben von Christine70 am 16.04.2017, 21:25 Uhr

Frage Mietrecht

Der Vermieter MUSS gefragt werden.
Man darf zwar für kurze Zeit mal mehrere Personen bei sich aufnehmen, aber nicht dauerhaft, da es ja auch um die Nebenkosten geht, die dann erhöht werden.

Wird der Vermieter nicht benachrichtigt, also gefragt, kann er sofort die Kündigung aussprechen.

Der einzige Fall, den ein Vermieter genehmigen muß, wenn ein Mann seine verheiratete Frau und ggf. Kinder zu sich holt. Es handelt sich dann ja um eine Familie.

Es geht ja auch darum, wer im Mietvertrag steht. Wird zB. eine WG genehmigt, dann müssen alle Personen im Mietvertrag stehen.

Angaben ohne Gewähr.. Ich hab das Wissen von einer Immobilie, die mal meinem Mann gehörte, da gab es genau so einen Fall. Der Mieter hatte ohne nachzufragen eine WG gegründet. Vermietet wurde an eine Person, dann waren es plötzlich 4 Personen.

 
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