Geschrieben von Mariechen2015 am 16.04.2017, 21:13 Uhr |
Frage Mietrecht
Ich habe auch mal eine rechtliche Frage.
Ich werde natürlich auch den Vermieter Verein kontaktieren,aber da ist ja nun heute und morgen keiner mehr erreichbar.
Es geht darum,dass wir ein Haus an eine vierköpfige Familie vermietet haben. Die Familie ist vor gut 1,5 Jahren bei uns eingezogen.
Einige Monate nach Einzug wurden wir gefragt ob wir was dagegen hätten,wenn die Schwester von der Mutter der Familie mit einzieht.Vorpbergehend so Ca 2-3 Monate.
Sie wohnt immer noch da und zusätzlich der Freund. Bzw er ist zu 95% da,ich glaube er ist nicht offiziell gemeldet. Aber er ist eigentlich immer da,hat Schlüssel mit dem er ein u aus geht usw.Von dem gesund der Schwester kennen wir lediglich den Vornamen.
Jetzt haben wir heute als wir nach Hause gekommen sind,gesehen wie unsere Mieter mit befreundeten Paar Möbel in das Haus geschleppt haben. Als wir im Garten waren sagte der Sohn der Familie,das jetzt Familie xy bei Ihnen eingezogen ist und das Kind von Familie Xy plapperte auch ganz fröhlich drauf los wie toll das doch wäre.Für ein paar Monate.. Ob sie vorhaben sich dort zu melden weiß ich nicht,wir wurden aber weder gefragt noch informiert.
Wie sieht da die rechtliche Lage aus? Können wir das unseren Mietern untersagen?
Mein Mann meint,es wäre ja nicht viel anders als wenn eine Familie Kinder bekommt und dann mit mehr Personen dort lebt,als zum Zeitpunkt des Einzugs.
Das sehe ich aber ehrlich gesagt nicht so.
Klar,irgendwie ist es schon so,aber ganz ehrlich,wir haben an zwei Erwachsene und zwei Kinder vermietet. Klar wenn sie noch weitere Kinder bekommen,sind es auch mehr Personen aber das finde ich schon einen gewaltigen Unterschied als wenn einfach wildfremde erwachsene Personen einziehen ohne dass es angesprochen war. Jetzt sind es somit 6 Erwachsene und 3Kinder,anstatt 2 Erwachsene u 2 Kinder.
Vielleicht hat ja jemand mal Ähnliches erlebt und weiß wie da die rechtlich Lage aussieht? Würde mich freuen wenn jemand helfen kann,bevor ich mich am Dienstag informieren kann.
Re: Frage Mietrecht
Antwort von Kater Keks am 16.04.2017, 21:16 Uhr
Meines Erachtens müssen sie euch um Erlaubnis bitten und die anderen als Untermieter anmelden bzw. fragen ob die als Untermieter dort wohnen dürfen.
Re: Frage Mietrecht
Antwort von Mariechen2015 am 16.04.2017, 21:20 Uhr
Das heißt man könnte Ihnen das offiziell untersagen oder?
Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen dass das so geht ohne das wir was machen können. Danke
Re: Frage Mietrecht
Antwort von Danyshope am 16.04.2017, 21:23 Uhr
Frag doch einfach mal beim Einwohnermeldeamt nach wer da alles gemeldet ist. Zumal es so ist das man seit dem 1.11.15 eine Bescheinigung vom Vermieter benötigt um sich überhaupt anzumelden.
Und klar müssen sie euch um Erlaubnis bitten wenn da jemand mit einzieht der nicht zur direkten Familie gehört. Heißt wenn die Nachwuchs bekommen ist alles OK, Ebenso wenn da zB der neue Lebensgefährte mit einzieht. Wenn da aber Fremde mit dazu kommen, sieht es wo anders aus. Zumal wenn man den Verdacht haben muss das die untervermieten.
Re: Frage Mietrecht
Antwort von Christine70 am 16.04.2017, 21:25 Uhr
Der Vermieter MUSS gefragt werden.
Man darf zwar für kurze Zeit mal mehrere Personen bei sich aufnehmen, aber nicht dauerhaft, da es ja auch um die Nebenkosten geht, die dann erhöht werden.
Wird der Vermieter nicht benachrichtigt, also gefragt, kann er sofort die Kündigung aussprechen.
Der einzige Fall, den ein Vermieter genehmigen muß, wenn ein Mann seine verheiratete Frau und ggf. Kinder zu sich holt. Es handelt sich dann ja um eine Familie.
Es geht ja auch darum, wer im Mietvertrag steht. Wird zB. eine WG genehmigt, dann müssen alle Personen im Mietvertrag stehen.
Angaben ohne Gewähr.. Ich hab das Wissen von einer Immobilie, die mal meinem Mann gehörte, da gab es genau so einen Fall. Der Mieter hatte ohne nachzufragen eine WG gegründet. Vermietet wurde an eine Person, dann waren es plötzlich 4 Personen.
Re: Frage Mietrecht
Antwort von Mariechen2015 am 16.04.2017, 21:28 Uhr
Ja das mit der Bescheinigung weiß ich,die haben wir auch unterschrieben als die Schwester eingezogen ist.
Meinst du die geben mir Auskunft?
Aber ich weiß ja nicht ob die dort gemeldet sind oder sich anmelden werden,aber das ist mir auch Wurscht,weil Fakt ist ja,die wohnen alle da.das ist ein Einfamilienhaus,5 Zimmer,150qm,also für eine Familie mit 4,höchstens 5 Personen.aber doch nicht für 6 Erwachsene und drei Kinder.
Re: Frage Mietrecht
Antwort von Malefizz am 16.04.2017, 21:29 Uhr
Die mögliche Überbelegung stellt tatsächlich ein Problem dar...
Siehe hier:
http://www.gutefrage.net/frage/mietrecht-einzug-von-familienangehoerigen-gehoert-zum-vertragsgemaessen-gebrauch
Re: Frage Mietrecht
Antwort von kanja am 16.04.2017, 21:29 Uhr
Ich habe gegoogelt und gefunden, dass Besucher maximal acht Wochen bleiben dürfen, ohne dass der Mieter um Erlaubnis bitten muss.
Wenn das bei euch darüber hinaus geht, würde ich mich mal gründlich informieren.
Re: Frage Mietrecht
Antwort von Mariechen2015 am 16.04.2017, 21:30 Uhr
Naja die Nebenkosten müssen sie ja eh Zahlen.
Spätestens wenn die Abrechnung kommt und sie nachzahlen müssen.
Aber auch wenn die Nebenkosten beglichen werden,möchten wir das nicht.
Danke,für deine Auskunft.
Re: Frage Mietrecht
Antwort von Maiglück2015 am 16.04.2017, 21:32 Uhr
Sie müssen euch grundsätzlich um Zustimmung bitten. Außer bei Ehepartnern. Ihr könnt die Untervermietung auch im Mietvertrag untersagen. Fragen sie euch nicht, seid ihr zur fristlosen Kündigung berechtigt.
http://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/mietvertrag/untermieter-besucher/
Re: Frage Mietrecht
Antwort von Mariechen2015 am 16.04.2017, 21:33 Uhr
Oh danke schön
Re: Frage Mietrecht
Antwort von Mariechen2015 am 16.04.2017, 21:34 Uhr
Naja jedenfals beim Freund der Schwester geht es bereits drüber hinaus.
Bei der anderen Familie die heute eingezogen ist,werden wir dann mal schauen.
Danke
Re: Frage Mietrecht
Antwort von Christine70 am 16.04.2017, 21:35 Uhr
Du als Eigentümer mußt das auf keinen Fall schlucken. Es ist ja auch eine rechtliche Sache.
Wie gesagt, wenn Bekannte zB. aus Amerika zu Besuch kommen, darf man die mal kurz da wohnen lassen. Aber wenn sie Möbel geschleppt haben, geh ich von einem längeren Aufenthalt aus, nicht von einem "Matratzenlager"
https://www.umziehen.de/wohnsitz-anmelden/
Da steht alles.
Anmelden ist Pflicht und zum Anmelden braucht man die Bestätigung vom Vermieter.
Re: Frage Mietrecht
Antwort von wolfsfrau am 16.04.2017, 21:36 Uhr
Da du als Vermieter ein berechtigtes Interesse hast, kriegst du auch Auskunft.
Es kann sein, dass du das schriftlich machen musst und es kann sein, dass du eine Gebühr bezahlen musst.
Ich würde am Dienstag einfach mal anrufen.
Anmelden geht ja ohne diese Bescheinigung nicht, deswegen würde ich auch gleich beim Vermieterverein einen Termin machen.
Wie werden die Nebenkosten abgerechnet? Zahlen die Mieter direkt an die Energieversorgung bzw haben eigene Verträge?
Ansonsten würde ich da Mal die Verbräuche abfragen, das kann auch aufschlussreich sein.
Re: Frage Mietrecht
Antwort von Mariechen2015 am 16.04.2017, 21:53 Uhr
nein Nebenkosten werden von uns bezahlt und sie zahlen uns den Abschlag.
Am Ende des Jahres wird es verrechnet.
Naja der Verbrauch war schon ordentlich,weil ja eben die Schwester jetzt dort auch wohnt und der Freund der Schwester ja auch immer da ist.
Das Zahlen die auch ab,
Re: Frage Mietrecht
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 16.04.2017, 22:09 Uhr
Habt Ihr Probleme mit den Leuten?
Miete kommt pünktlich?
Ruhestörung?
Ich würde erstmal das Gespräch suchen bevor ich ein Fass ausmache.
Eine Mieterhöhung könnte ein Entgegenkommen für alle sein.
Re: Frage Mietrecht
Antwort von Mariechen2015 am 16.04.2017, 22:39 Uhr
Naja mit der Miete ist das so eine Sache.Ist aber anderes Thema. Ich habe mittlerweile ehrlich gesagt schon ein Problem mit den Nachbarn.
Einfach weil sie machen was sie wollen und des öfteren man "vergessen" dass sie das Haus lediglich gemietet,nicht gekauft haben.
Nein,eine Mieterhöhung kommt nicht in Frage.
Wir wollen einfach nicht dass da so viele Leute drin wohnen. Dafür ist das Haus nicht gedacht.
Ein Gespräch folgt selbstverständlich,muss nur vorher wissen wie eben de rechtliche Lage ist.
Kann denen ja nicht auftragen,dass alle auszuziehen haben,die dort nicht offiziell wohnen,wenn ich gar nicht weiß ob das rechtens ist.
Ich will mich auch nicht mit denen anlegen der so.
Deswegen erstmal eben vorsichtig erkundigen bevor wir was sagen.
Aber mehr Miete steht dir zu...
Antwort von muffelzahn am 16.04.2017, 23:59 Uhr
da die Wohnung statt von angenommen 4 nun von 8 Personen benutzt wird. D.h. das die Auslegeware, das Laminat, die Türen, die Wasserhähne usw. von mehr Personen abgenutzt wird. Dafür ist ja die Miete auch da, um von Zeit zu Zeit solche Dinge zu erneuern.
Re: Frage Mietrecht
Antwort von Mutti69 am 17.04.2017, 5:01 Uhr
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/untermiete-wenn-der-besucher-zum-bewohner-wird/11398384.html
Ich persönlich würde das Gespräch suchen und um namentliche Nennung der Untermieter (ALLER Untermieter!) bitten, bzw. diese fordern...und ja, ich würde auch einen Zuschlag einfordern, weil eine höhere Abnutzung anzunehmen ist (und weil es signalisiert, “ihr könnt eben NICHT machen, was ihr wollt“!). Der Zuschlag sollte aber realistisch sein und vielleicht sogar auf ein separates - zweckgebundenen - Konto gehen, als Rücklage für Reperaturen etc.).
Ich hoffe, ihr hattet einen schönen Ostersonntag
Arbeiten jemand von euch beim Jungendamt?
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Mittagspause und Frohe Ostern, Mädels! 🐇🐣
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