Geschrieben von JuliaZ_90 am 25.09.2022, 21:07 Uhr |
Elternzeit verkürzen - Wer kennt sich aus?
Ich würd es in dem Anschreiben an die Bedingung "Mutterschutz" knüpfen.
Du bekommst ja von Deinem Frauenarzt einen ET und somit einen voraussichtlichen Beginn des Mutterschutz genannt. Das kann man sich glaub auch bescheinigen lassen.
Bei meiner EZ/MuSchu hatte ich damals fristgerecht meine Elternzeit "für die Dauer meines Mutterschutz (Stand (heute): xx.xx.xxxx - xx.xx.xxxx)" unterbrochen und "nach Ende des Mutterschutz wieder aufgenommen". Oder sowas in der Art.
Viel Glück!
- Elternzeit verkürzen - Wer kennt sich aus? - Maluna 25.09.22, 17:22
- Re: Elternzeit verkürzen - Wer kennt sich aus? - misses-cat 25.09.22, 17:35
- Re: Elternzeit verkürzen - Wer kennt sich aus? - JuliaZ_90 25.09.22, 21:07
- Re: Elternzeit verkürzen - Wer kennt sich aus? - Ruto 26.09.22, 14:00
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