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Geschrieben von JuliaZ_90 am 25.09.2022, 21:07 Uhr

Elternzeit verkürzen - Wer kennt sich aus?

Ich würd es in dem Anschreiben an die Bedingung "Mutterschutz" knüpfen.
Du bekommst ja von Deinem Frauenarzt einen ET und somit einen voraussichtlichen Beginn des Mutterschutz genannt. Das kann man sich glaub auch bescheinigen lassen.
Bei meiner EZ/MuSchu hatte ich damals fristgerecht meine Elternzeit "für die Dauer meines Mutterschutz (Stand (heute): xx.xx.xxxx - xx.xx.xxxx)" unterbrochen und "nach Ende des Mutterschutz wieder aufgenommen". Oder sowas in der Art.

Viel Glück!

 
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