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Geschrieben von Maluna am 25.09.2022, 17:22 Uhr

Elternzeit verkürzen - Wer kennt sich aus?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe eigentlich noch mehrere Monate elternzeit vor mir, bin aber wieder schwanger und möchte die elternzeit für Kind 1 vorzeitig beenden, um dann für Kind 2 wieder in Mutterschutz gehen zu können und eben einen vollen leistungsanspruch zu haben. Nun ist es allerdings so, dass die andere kollegin, die damals gleichzeitig mit mir schwanger war, nun versucht wird mit einem Aufhebungsvertrag loszuwerden. Muss leider sagen, mein Arbeitgeber ist da nicht besonders familienfreundlich und würde ein Schlupfloch nutzen, wenn es das gibt.

Jedenfalls, ich weiß dass ich die Elternzeit ohne Einwilligung des Arbeitgebers wegen erneuter Schwangerschaft beenden kann. Meine Frage ist nun jedoch, muss ich in dem Schreiben (Antrag zur Beerdigung) exakt den Tag 6 Wochen vor ET angeben, oder einen Tag früher, weil ja an exakt dem Tag dann bereits der Mutterschutz greift?

Will einfach keinen Fehler machen, da ich fürchte, dass mir mein Arbeitgeber, falls es einen Tag geben sollte an dem ich dann weder in elternzeit noch in Mutterschutz wäre, exakt an diesem Tag kündigen würde... falls das jemand weiß würde ich mich über eure Hilfe freuen.

 
3 Antworten:

Re: Elternzeit verkürzen - Wer kennt sich aus?

Antwort von misses-cat am 25.09.2022, 17:35 Uhr

Das ist egal sobald du wieder schwanger bist hast du wegen der Schwangerschaft Kündigungsschutz, ich persönlich würde es halt nicht in den ersten drei Monaten machen aber danach ist es egal

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Re: Elternzeit verkürzen - Wer kennt sich aus?

Antwort von JuliaZ_90 am 25.09.2022, 21:07 Uhr

Ich würd es in dem Anschreiben an die Bedingung "Mutterschutz" knüpfen.
Du bekommst ja von Deinem Frauenarzt einen ET und somit einen voraussichtlichen Beginn des Mutterschutz genannt. Das kann man sich glaub auch bescheinigen lassen.
Bei meiner EZ/MuSchu hatte ich damals fristgerecht meine Elternzeit "für die Dauer meines Mutterschutz (Stand (heute): xx.xx.xxxx - xx.xx.xxxx)" unterbrochen und "nach Ende des Mutterschutz wieder aufgenommen". Oder sowas in der Art.

Viel Glück!

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Re: Elternzeit verkürzen - Wer kennt sich aus?

Antwort von Ruto am 26.09.2022, 14:00 Uhr

So würde ich es auch machen.
Und wie die Vorschreiberin meinte: Als Schwangere darfst du nicht gekündigt werden.

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