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Geschrieben von Saarlandmami2 am 08.02.2020, 20:57 Uhr

Elterngeld in der 2ten Schwangerschaft

Massgeblich sind die 12 monate vor Mutterschutz. Die monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert.

So dann rechne zurück, was in Monaten davor ist... Monate mit Elterngeld werden auch ausgeklammert. Deine 3 monate reine Elternzeit zählen mit 0€.. Danach dein Verdienst

Mit einem BV würde ich nicht rechnen. Dein AG kann dir ja unschädliche Arbeiten zuteilen. Dann musst du arbeiten. Voraussetzung für ein BV wäre nämlich auch Arbeitsfähigkeit, d.h. Kinderbetreuung für das 1. Kind. Selbstverständlich gibt es falls doch bv das Geld so als wenn du arbeiten würdest. Also Vollzeit oder Teilzeit.... Und danach berechnet sich das Elterngeld für das 2. Kind.

 
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