Geschrieben von Saarlandmami2 am 08.02.2020, 20:57 Uhr |
Elterngeld in der 2ten Schwangerschaft
Massgeblich sind die 12 monate vor Mutterschutz. Die monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert.
So dann rechne zurück, was in Monaten davor ist... Monate mit Elterngeld werden auch ausgeklammert. Deine 3 monate reine Elternzeit zählen mit 0€.. Danach dein Verdienst
Mit einem BV würde ich nicht rechnen. Dein AG kann dir ja unschädliche Arbeiten zuteilen. Dann musst du arbeiten. Voraussetzung für ein BV wäre nämlich auch Arbeitsfähigkeit, d.h. Kinderbetreuung für das 1. Kind. Selbstverständlich gibt es falls doch bv das Geld so als wenn du arbeiten würdest. Also Vollzeit oder Teilzeit.... Und danach berechnet sich das Elterngeld für das 2. Kind.
- Elterngeld in der 2ten Schwangerschaft - Bacitequi 08.02.20, 18:29
- Re: Elterngeld in der 2ten Schwangerschaft - Lewanna 08.02.20, 20:17
- Re: Elterngeld in der 2ten Schwangerschaft - Bacitequi 09.02.20, 7:58
- Re: Elterngeld in der 2ten Schwangerschaft - Saarlandmami2 08.02.20, 20:57
- Re: Elterngeld in der 2ten Schwangerschaft - Bacitequi 09.02.20, 7:52
- Re: Elterngeld in der 2ten Schwangerschaft - Saarlandmami2 09.02.20, 10:26
- Re: Elterngeld in der 2ten Schwangerschaft - Bacitequi 09.02.20, 7:52
- Re: Elterngeld in der 2ten Schwangerschaft - Felica 08.02.20, 23:14
- Re: Elterngeld in der 2ten Schwangerschaft - Lewanna 08.02.20, 20:17
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