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Geschrieben von Hubbeldubbel am 24.02.2017, 10:31 Uhr

Darf die selbst ernannte Oma Kontakt zu ihren Enkeln einklagen?

Wie ich finde schreiben hier viele Frauen viel stichhaltiger. Ich versuche lediglich verständlich zu erklären ohne eine Paragraphenkette anzuführen.

Es ist ein Forum zum Austausch, für mich nicht zwingend um Freundschaften zu finden, eher um dazuzulernen :-) Wenn ich meine etwas halbwegs sinnvolles für den Fragenden beitragen zu können, tu ich das. In dem Fall war es ja keine " Was kocht ihr heute zum Mittag" Frage sondern die Antworten sind für die Fragestellerin wichtig. Letztlich kann sie sich doch ein umfassendes Bild aus vielen Antworten machen und mit ihrer Situation die Beispiele abgleichen.

Ich werde nie "hätte, würde, vielleicht, evtl." schreiben, wenn ich eine gefestigte Meinung oder Einstellung zu einem Thema habe...

Gerne denke ich über andere Meinungen und Erfahrungen nach. (Z.B. habe ich über das Bsp. von leaelk nachgedacht.) Ob sich dann an meiner Einstellung etwas ändert ist mal so, mal so und kommt tatsächlich auf den Fall an.

Ich wüsste also nicht warum ich vielleicht evtl. schreiben soll. Weiter oben steht doch, dass theoretisch laut Gesetz, dieses Recht immer besteht aber Gerichte dem Antrag ganz selten stattgeben. Die Links lesen, sich ein Bild machen, kann und muss dann jeder selbst.

Also abschließend war da gar nichts in meinen Augen ;-)

Hinweis aber zur Kenntnis genommen und ich kann die Wahrnehmung verstehen :-)

 
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