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Geschrieben von Hubbeldubbel am 23.02.2017, 22:51 Uhr

Darf die selbst ernannte Oma Kontakt zu ihren Enkeln einklagen?

Klagen kann sie, es hat nur keinerlei Aussicht auf Erfolg und wenn die Kinder sie nicht kennen, gleich gar nicht.

Hier eine ähnliche Frage:
http://m.rund-ums-baby.de/recht/Kann-ich-meinen-Eltern-ihr-Umgangsrecht-verweigern_158605.htm

 
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