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Geschrieben von Sunny76 am 18.07.2012, 23:28 Uhr

biggi

Wenn man von Hartz4 lebt und einen Partner zu sich in die Wohnung holt, dann ist das eine Bedarfsgemeinschaft. Also auch das Recht auf eine größere Wohnung, die dann die ARGE bezahlen müsste. Und mehr Hartz4, falls der Partner keine Arbeit bzw keine Arbeitserlaubnis hat.

So hab ich das jetzt verstanden

 
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