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Geschrieben von TinaDA35 am 18.07.2012, 21:59 Uhr

Hartz 4 und Liebe vom Ausland (nicht EU-Bürger)

Sollte man nicht ein Grundeinkommen vorweisen, bevor man jemanden (Ehemann/Ehefrau) aus dem Ausland zu sich holt? Geht das auch Hartz 4? Deutscher Pass...

 
13 Antworten:

Re: Hartz 4 und Liebe vom Ausland (nicht EU-Bürger)

Antwort von NadineLausanne am 18.07.2012, 22:00 Uhr

Häh?

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Re: Hartz 4 und Liebe vom Ausland (nicht EU-Bürger)

Antwort von PaulaJo am 18.07.2012, 22:01 Uhr

Warum sollten arme Menschen nicht das Recht haben geliebte Menschen bei sich zu haben (Immer vorausgesetzt es ist keine Scheinehe)?

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Re: Hartz 4 und Liebe vom Ausland (nicht EU-Bürger)

Antwort von biggi71 am 18.07.2012, 22:04 Uhr

???
verstehe deine frage nicht so ganz.
weil jemand auf hartz 4 angewiesen ist, soll der partner weg bleiben, oder wie?

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Nachtrag

Antwort von TinaDA35 am 18.07.2012, 22:05 Uhr

Das ist ja meine Frage... muss man nicht ein Grundeinkommen nachweisen können, bevor der Partner hier (länger als 3 Monate) leben darf? Ich kenn mich damit nicht aus.. würde mich einfach mal so interessieren....

Auch die Wohnung müsste doch groß genug sein... gibt es da Vorschriften?

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fragt dich jemand wie gross deine wohnung ist mit partner??

Antwort von Milia80 am 18.07.2012, 22:07 Uhr

das ist doch blödsinn und interessiert keinen ob man zu 2 auf 10 oder 100 qm haust

warum interessiert dich das so sehr

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Re: Nachtrag

Antwort von biggi71 am 18.07.2012, 22:09 Uhr

"würde mich einfach mal so interessieren...." das glaube ich nicht -
du kannst beim zuständigen jobcenter nachfragen - die wissen bestimmt eine antwort

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Re: fragt dich jemand wie gross deine wohnung ist mit partner??

Antwort von MaSchie28 am 18.07.2012, 22:10 Uhr

Natürlich ist das relevant wenn man Hartz 4 bezieht....

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Re: fragt dich jemand wie gross deine wohnung ist mit partner??

Antwort von biggi71 am 18.07.2012, 22:13 Uhr

das ist dann aber schon relevant, bevor ein partner dazu kommt. alleine mit hartz 4 wird keiner auf 100qm wohnen. und wenn man zu zweit mit 40qm auskommt wird einen keiner zwingen eine größere wohnung zu nehmen, oder?

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biggi

Antwort von Milia80 am 18.07.2012, 22:23 Uhr

die fragestellung war aber anders bzw die aussage...

die wohnung müsste doch gross genug sein...

als würde man einen nachweis fordern dass es nicht zu klein mit 2 ist.

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Re: biggi

Antwort von MaSchie28 am 18.07.2012, 22:38 Uhr

Ich muss gestehen ich kapier die Frage nicht....

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Re: biggi

Antwort von Milia80 am 18.07.2012, 22:41 Uhr

ob es nicht eine vorschrift da ist dass eine midnestgrösse da sein muss.

so habe cih es verstanden bin aber nicht sicher

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Re: biggi

Antwort von Sunny76 am 18.07.2012, 23:28 Uhr

Wenn man von Hartz4 lebt und einen Partner zu sich in die Wohnung holt, dann ist das eine Bedarfsgemeinschaft. Also auch das Recht auf eine größere Wohnung, die dann die ARGE bezahlen müsste. Und mehr Hartz4, falls der Partner keine Arbeit bzw keine Arbeitserlaubnis hat.

So hab ich das jetzt verstanden

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Re: biggi

Antwort von Dinolino am 19.07.2012, 9:20 Uhr

Nicht wenn der Partner noch kein Aufenthaltstitel hat. Dann kann er zwar einziehen, bekommt aber keine Leistungen.

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