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von Mutti69  am 18.01.2019, 14:34 Uhr

BA hat keine Ahnung.... an wen wenden?

Dass das 1:1 umgesetzt wird oder muss, sehe ich nicht. Erstmal gilt das mit dem Stillen nicht unbegrenzt, sondern (sofern ich das richtig weiß) nur für das erste LJ des Kindes.
Und dann muss dein Arbeitsplatz neu beurteilt werden. Nicht alles, was für eine Schwangere gefährlich ist, ist es auch für eine Stillende. Dann schreibst du ja auch, ihr habt eher selten Kontakt zu infektiösen Patienten (bist du Krankenschwester?).
Dann würde es ja ausreichen, dich DA nicht einzusetzen.

 
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