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BA hat keine Ahnung.... an wen wenden?

Thema: BA hat keine Ahnung.... an wen wenden?

Ich gehe Teilzeit wieder arbeiten, sobald meine kleine 8 Monate alt ist, möchte aber auf jeden Fall weiter stillen. Unser betriebsarzt ist zwar ein Lieber - aber Ahnung hat er leider keine von der Thematik. Ein Metusalem, der ganz verwirrt schien über die Existenz eines MuschG. Er war immer wieder am googeln wenn ich was fragte... das erweckte nur mäßig Vertrauen. Mir geht es vorrangig um Infektionskrankheiten. Haben wir aufgrund unserer Fachrichtung nicht so oft wie normale Stationen, aber kommt natürlich mal vor. Ich möchte wissen, wie sich das arbeiten mit isolierten Patienten gestaltet wenn ich stille. Gewerbeaufsichtsamt oder wen kontaktiert man hier?

von Meyla am 18.01.2019, 10:36



Antwort auf Beitrag von Meyla

Es gestaltet sich eigentlich genauso wie bei Schwangeren. Ergibt sich eine Gefahrenlage oder ein mögliches Risiko, dann darfst du da nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetzt gilt für Schwangere UND Stillende! https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762 Siehe „Pflichten des AG“. Notfalls dann halt über die zuständige Aufsichtsbehörde. Wenn du die Zuständigkeit nicht weißt, dann frag in der Personalabteilung nach, wohin Schwangerschaften gemeldet werden (Ansprechpartner).

von Mutti69 am 18.01.2019, 11:15



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich vermute mal, dass der AG die "Teilzeit in Elternzeit" mit guten Gründen ablehnen kann, wenn sie ihren Aufgaben gar nicht nachkommen kann. Trini

von Trini am 18.01.2019, 12:29



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Nicht Teilzeit in Elternzeit..... Elternzeit zu Ende, Alter Vertrag greift. Da kann er nix ablehnen. Wenn das ganze 1:1 gilt kann ich ja direkt wieder ins BV gehen.... mir fehlen Antikörper Fü e keuchhusten und cmv.

von Meyla am 18.01.2019, 14:04



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Sehe grade, habe TZ geschrieben... keine Ahnung wieso, ist VZ. Papa geht in Elternzeit

von Meyla am 18.01.2019, 14:05



Antwort auf Beitrag von Meyla

Dass das 1:1 umgesetzt wird oder muss, sehe ich nicht. Erstmal gilt das mit dem Stillen nicht unbegrenzt, sondern (sofern ich das richtig weiß) nur für das erste LJ des Kindes. Und dann muss dein Arbeitsplatz neu beurteilt werden. Nicht alles, was für eine Schwangere gefährlich ist, ist es auch für eine Stillende. Dann schreibst du ja auch, ihr habt eher selten Kontakt zu infektiösen Patienten (bist du Krankenschwester?). Dann würde es ja ausreichen, dich DA nicht einzusetzen.

von Mutti69 am 18.01.2019, 14:34



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich bin Krankenschwester ja. Die Patienten werden alle bei Ankunft gescreent, daher sind Infektionen meist gut kontrollierbar. Ich kann halt nur nicht beurteilen wie die Kriterien bei der Gefährdungsbeurteilung sind. Ein BA der die Krankheiten ergoogeln muss gewinnt halt nicht grade mein Vertrauen.... Mir geht es auch rein um die Infektionen. Heben wird ja nicht mehr das Problem sein

von Meyla am 18.01.2019, 21:02



Antwort auf Beitrag von Meyla

Der AG muss es bei der AUfsichtbehörde melden, wenn eine Mitarbeiterin stillt. Und für jeden Arbeitsplatz muss eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Dort muss eigentlich alles geregelt sein.

von DanniL am 18.01.2019, 12:34



Antwort auf Beitrag von DanniL

vergessen....hier macht es die Personalabteilung. Oder habt ihr einen Sicherheitsbeauftragten?

von DanniL am 18.01.2019, 12:41



Antwort auf Beitrag von DanniL

Ich glaube ja... müsste eigentlich. Der Arbeitsplatz soll nochmal überprüft werden. Aber bisher hieß es, ich solle wieder alles machen. Ist ja an sich nicht das Problem, bin ja wieder fit. Aber bei den Isos will ich nicht rein gehen.

von Meyla am 18.01.2019, 14:07