Geschrieben von DanniL am 18.01.2019, 12:34 Uhr |
BA hat keine Ahnung.... an wen wenden?
Der AG muss es bei der AUfsichtbehörde melden, wenn eine Mitarbeiterin stillt.
Und für jeden Arbeitsplatz muss eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Dort muss eigentlich alles geregelt sein.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- BA hat keine Ahnung.... an wen wenden? - Meyla 18.01.19, 10:36
- Re: BA hat keine Ahnung.... an wen wenden? - Mutti69 18.01.19, 11:15
- Re: BA hat keine Ahnung.... an wen wenden? - Trini 18.01.19, 12:29
- Re: BA hat keine Ahnung.... an wen wenden? - Meyla 18.01.19, 14:04
- Re: BA hat keine Ahnung.... an wen wenden? - Mutti69 18.01.19, 14:34
- Re: BA hat keine Ahnung.... an wen wenden? - Meyla 18.01.19, 14:05
- Re: BA hat keine Ahnung.... an wen wenden? - Meyla 18.01.19, 21:02
- Re: BA hat keine Ahnung.... an wen wenden? - DanniL 18.01.19, 12:34
- Re: BA hat keine Ahnung.... an wen wenden? - DanniL 18.01.19, 12:41
- Re: BA hat keine Ahnung.... an wen wenden? - Meyla 18.01.19, 14:07
- Re: BA hat keine Ahnung.... an wen wenden? - Mutti69 18.01.19, 11:15
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