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Geschrieben von DanniL am 18.01.2019, 12:34 Uhr

BA hat keine Ahnung.... an wen wenden?

Der AG muss es bei der AUfsichtbehörde melden, wenn eine Mitarbeiterin stillt.

Und für jeden Arbeitsplatz muss eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Dort muss eigentlich alles geregelt sein.

 
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