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Geschrieben von leaelk am 03.05.2018, 21:21 Uhr

Angelehnt an die Reinigungskraft-Frage: Wisst Ihr eigentlich......

..... das im Falle eines Schadens der Arbeitgeber auf den Kosten sitzen bleibt?

Die Reinigungskraft (wenn über die Minijob-Zentrale angemeldet) ist nicht verpflichtet, eine Berufshaftpflicht zu haben und die Privathaftlicht zahlt nicht.
Persönlich haftbar machen kann man die Reinigungskraft auch nicht, wenn sie nicht grob fahrlässig ODER vorsätzlich gehandelt hat.

Wie geht ihr damit um? Wie löst ihr das für Euch? Seid ihr Euch dessen bewusst?

Bei Reinigungskräften über einen Pflegedienst oder eine Gebäudereinigung sieht das anders aus.

LG leaelk

 
26 Antworten:

Re: Angelehnt an die Reinigungskraft-Frage: Wisst Ihr eigentlich......

Antwort von Himbeere90 am 03.05.2018, 21:34 Uhr

Oh gute Anmerkung!
Unsere Haushaltshilfe über den DRK hat mal unser ganzes Sofa (riesen Ding) alleine verschoben! Quer über das parkett um darunter zu wischen.

Also sowas ist gar nicht so abwegig und kann schnell passieren. Gut, dass es bei uns über den Pflegedienst war!

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Re: Angelehnt an die Reinigungskraft-Frage: Wisst Ihr eigentlich......

Antwort von Gold-Locke am 03.05.2018, 21:34 Uhr

Ich sehe das völlig entspannt. Wir haben seit über 10 Jahren eine Putzfrau und es ist bisher nur einmal eine kleine Deko-Figur im Wert von 10 € kaputt gegangen.
LG

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@Goldlocke

Antwort von leaelk am 03.05.2018, 21:39 Uhr

Siehst Du das auch noch entspannt, wenn es doch mal zum größeren Schaden kommt???

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Re: @Goldlocke

Antwort von Gold-Locke am 03.05.2018, 21:41 Uhr

Vermutlich nicht. Aber du fragtest ja, wie wir das sehen. Und momentan sehe ich das entspannt.

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Re: @Goldlocke

Antwort von leaelk am 03.05.2018, 21:52 Uhr

Ja ich fragte, wie Ihr das seht und letztlich kann ja doch schnell mal etwas passieren...... und dann???? Das interessierte mich im Rahmen meiner Frage auch.

Ich wusste das auch einfach nicht und denke, das viele Arbeitgeber das auch nicht wissen.

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Re: @Goldlocke

Antwort von Gold-Locke am 03.05.2018, 21:55 Uhr

Ja, das glaube ich allerdings auch. Ich wüsste jetzt ehrlich gesagt gar nicht, was bei uns soooo Wertvolles kaputt gehen könnte, als das ich mir im Vorfeld darüber Sorgen machen müsste. Klar wäre es ärgerlich, aber ich habe darüber noch nie sorgenvoll nachgedacht. Die Info ist aber natürlich trotzdem wichtig !

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Re: @Goldlocke

Antwort von lilly1211 am 03.05.2018, 21:57 Uhr

Wieso ist dir das so neu? Wenn egal welche Angestellte am Arbeitsplatz etwas kaputt machen bleibt der Chef drauf sitzen. Wieso sollte das bei der Putzfrau anders sein?

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Ist doch klar ..

Antwort von Julie am 03.05.2018, 22:11 Uhr

Der Arbeitnehmer haftet bei Schäden, die er in Verrichtung seiner Tätigkeit dem Arbeitgeber zufügt, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Steht irgendwo im BGB (schon ewig).
Gilt im übrigen auch bei Haushaltshilfen, die nicht bei der Minijobzentrale angemeldet sind.

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@Julie

Antwort von leaelk am 03.05.2018, 22:16 Uhr

Haushaltshilfen, die nicht über die Minijobzentrale angestellt sind, die kommen ja über einen anderen Arbeitgeber und da haftet deren Arbeitgeber.

DAS ist ein Unterschied!

Solltest Du schwarz beschäftigte Haushaltshilfen meinen: Da ist das genauso!


Und Du wirst es kaum glauben -- sehr vielen Arbeitgebern im privaten Bereich ist genau das NICHT bewusst!

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Re: @Julie

Antwort von lilly1211 am 03.05.2018, 22:19 Uhr

Nein: Haushaltshilfen die nicht über die minijobzentrale angemeldet sind müssen weder schwarz noch über fremdfirma sein. Sie können ganz normal angestellt sein wenn sie mehr als 450 Euro verdienen.

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Re: @lilly

Antwort von leaelk am 03.05.2018, 22:22 Uhr

Ja das stimmt
Da ich gedanklich auf Mini-Job fixiert war, hatte ich das nicht auf dem Schirm.

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Re: Ist doch klar ..

Antwort von Julie am 04.05.2018, 1:13 Uhr

Da ich davon ausgehe, dass immer noch ein Großteil der Haushaltshilfen (gilt auch für Babysitter etc.) NICHT bei der Minijobzentrale angemeldet, sondern "schwarz" beschäftigt werden, und Haushalthilfen meist im Minijobbereich entlohnt werden, wollte ich tatsächlich zum Ausdruck bringen, dass der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber immer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet, egal, ob das Beschäftigungsverhältnis (wo auch immer) angemeldet ist oder nicht.
Bei dem Fall mit dem "Sofa übers Parkett ziehen" kann man übrigens schon mal kurz über grobe Fahrlässigkeit nachdenken ....

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Re: Ist doch klar ..

Antwort von Charo258 am 04.05.2018, 6:12 Uhr

Babysitter sind in guten Haftpflichtversicherungen also in deren eigenen Privathaftpflicht versichert. Putzhilfen leider nicht.

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Was für ein Schaden sollte denn das sein?

Antwort von Petra28 am 04.05.2018, 7:37 Uhr

Das kann ja nur etwas sein, was beim Verrichten von Haushaltstätigkeiten passiert - und das empfinde ich nicht als “auf den Kosten sitzen bleiben“, das hätte mir ja genauso passieren können, hätte ich es selbst getan.

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Re: Was für ein Schaden sollte denn das sein?

Antwort von leaelk am 04.05.2018, 7:42 Uhr

Petra, das sehen vermutlich am Ende die Wenigsten so.
Was das für Schäden sein sollen?
Fliese geplatzt/ Macke in der Badewanne oder im Waschbecken weil etwas runter gefallen ist
Marmorboden beschädigt
Glastür zerbrochen, weil sie bei Durchzug zugefallen ist

Ich konstruiere gerade teure Schäden und all das wäre nicht grob fahrlässig.
Auch nicht die Sache, das Sofa über das Parkett zu ziehen, um darunter zu putzen (da bin ich mir relativ sicher)

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Re: Was für ein Schaden sollte denn das sein?

Antwort von Petra28 am 04.05.2018, 7:55 Uhr

Und das hätte mir nicht selbst passieren können, weil? Ist es ärgerlicher, wenn es jemand anderem passiert?

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Re: Was für ein Schaden sollte denn das sein?

Antwort von Gold-Locke am 04.05.2018, 7:58 Uhr

Hmm, all deine Schäden würde ich persönlich jetzt nicht als so tragisch empfinden. Die sind uns selbst teilweise schon passiert. Die Fliese hat dann nun eben eine kleine Macke und unser Waschbecken haben wir nach 15 Jahren dann gegen ein neues (und viel schöneres) ausgetauscht. Vielleicht bin ich da aber auch recht entspannt, weil wir weder Marmorfliesen noch Designer-Waschbecken für 2000 € haben und es nicht passiert ist, als alles nagelneu war.

Liebe Grüße, Gold-Locke

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Ich glaube, eigentlich sollte man es wissen...

Antwort von Mutti69 am 04.05.2018, 7:58 Uhr

ABER, es ist doch etwas anderes, gefühlt, vom Ärgernisfaktor, wenn ICH mein Auto zu Schrott fahre oder es jemand anderes tut, der es in meinem Auftrag gerade umparkt.

Und ich glaube auch, dass einige wirklich denken, die Fee wird doch bezahlt, sie ist angemeldet, dann ist sie auch versichert, genauso als ob ein Fremder bei mir im Haus etwas kaputt macht und über seine Privathaftpflicht abrechnen kann. Nö, ist sie nicht.

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Ich glaube die Lockerheit verschwindet ganz rasch,...

Antwort von Mutti69 am 04.05.2018, 8:01 Uhr

...wenn die Fee den großen Doppeltüren-Alibert putzt und das Ding kracht ins Doppelwaschbecken und der Fliesenspiegel am Boden ist auch noch gesprungen.

Wer da nicht denkt "Oh, Mann, wie hat sie DAS denn hingekriegt?!" und NICHT ärgerlich wird und denkt, MIR wäre das sicher NICHT passiert, der ist entweder Mutter Theresa oder lügt.

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Re: Ich glaube die Lockerheit verschwindet ganz rasch,...

Antwort von Gold-Locke am 04.05.2018, 8:03 Uhr

Ok, wenn sie beim Putzen das Haus in Schutt und Asche legen würde, wäre sicher jeder erbost und so manch einer auch überrascht, dass man auf den Kosten sitzen bleiben würde.

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Ich weiß noch nicht mal, was das ist.

Antwort von Petra28 am 04.05.2018, 8:10 Uhr

Ein Alibert? Nein, ich wäre nicht ärgerlich. Mir ist Geld egal und hätte ich ein Doppelwaschbecken und so Gedöns, wäre es mir noch egaler - zumindest bei meiner würde ich immer wissen, das die Wahrscheinlichkeit, dass es mir schon längst selber passiert wäre, viel höher läge.

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Re: Ich glaube, eigentlich sollte man es wissen...

Antwort von Petra28 am 04.05.2018, 8:13 Uhr

Über die Sachen, die mir selber passieren, ärgere ich mich wesentlich mehr als wenn es anderen passiert.

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Re: Ich glaube die Lockerheit verschwindet ganz rasch,...

Antwort von Felica am 04.05.2018, 8:37 Uhr

Unterschreibe ich.

Oder wenn man der zig mal was gesagt hat was sie bitte nicht machen soll, sie macht es trotzdem und dann geht was kaputt.

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Re: Was für ein Schaden sollte denn das sein?

Antwort von Himbeere90 am 04.05.2018, 8:40 Uhr

Also ich hätte ganz sicher nicht alleine das riesen Sofa über das Parkett gezogen! Daher hätte es mir nicht passieren können. Wir heben es mal zu zweit an und dann wird drunter gesaugt, fertig.

Daher hat diese Sache mich schon geärgert, zumal sie vorher schon 2-3 kleine Sachen kaputt gemacht hat. Aber war ja bei uns versichert.

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Hausratversicherung?

Antwort von Christine70 am 04.05.2018, 11:17 Uhr

Wir hatten das gerade erst mit unserem Versicherungsvertreter besprochen, der von so einem Fall erzählt hat und wir haben in unserer Hausratversicherung wirklich diesen wichtigen Satz stehen, daß auch "Befohlene" in geringsfügiger Beschäftigung eingeschlossen sind, also zB. Reinigungskräfte oder Handwerker.

Bei ihm war der Fall so, daß die Reinigungskraft mit dem Besenstiel so ungünstig gegen das 200 l Aquarium gestoßen ist, daß es sprang. War ein Eigenheim. Hier kam die Hausratversicherung auf.



Allerdings haben wir keine Putzfee.
Deshalb ohne Gewähr.
Mir ist nur eingefallen, daß wir genau über so einen Fall geredet haben.

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Alibert ;)

Antwort von Christine70 am 04.05.2018, 11:23 Uhr

Ist so ein Spiegelschrank über dem Waschbecken. Alibert ist eine Herstellerfirma und der Ausdruck wird dann benutzt wie zB. Tempo für alle Papiertaschentücher oder Zewa für Küchenrollen.

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