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Geschrieben von Steff+Keks am 29.04.2017, 10:25 Uhr

Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Hallo,
Eine Kollegin und ich haben gestern eine Abmahnung (erst mal mündlich, kommt aber noch schriftlich) erhalten.
Wir haben per Mail auf der Arbeit über eine andere Kollegin gelästert.
Irgendwie ist diese an die Mails dran gekommen (muss heimlich, als wir nicht im Raum waren, im PC geschnüffelt haben) und hat sie sich kopiert und dem Chef gezeigt.
Sie hat dem Chef gesagt, die Mails seien auf ihrem PC in Kopie aufgeploppt. Kann eigentlich gar nicht sein...

Naja, nun habe ich ein bisschen im Netz recherchiert und gelesen, man soll zu einer Abmahnung auf jeden Fall eine Gegendarstellung verfassen und diese auch zur Personalakte legen lassen. Einfach um die eigene Sicht der Dinge/den Hergang festzuhalten. Auch bei gerechtfertigter Abmahnung.
Hat da jemand von euch Erfahrung? Alles total doof gelaufen. Eigentlich hatten wir die Mails gleich gelöscht...

 
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