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Geschrieben von -chOcO- am 29.04.2017, 0:06 Uhr

Da fährt man einmal zur Kirmes...

... und kommt mit angebrochenem Mittelfinger nach Hause

Wir waren in diesem Fun-House, weil meine Freundinnen und unsere Kinder uuuunbedingt da rein wollten. Also bin ich auch mitgegangen.

Bei einer dieser Scheiben, die sich auf dem Boden drehen, bin ich auf die Nase geflogen und hab mich falsch gefangen. Zack, Mittelfinger angebrochen.

Läuft gerade richtig bei mir

Ps mein Mann meint, ich soll die Kündigung akzeptieren. Ob ich den ganzen Streß nervlich überstehen würde, bezweifeln wir mittlerweile beide.

Liebe Grüße

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17 Antworten:

Re: Da fährt man einmal zur Kirmes...

Antwort von Mutti69 am 29.04.2017, 6:10 Uhr

Oh fuck!
Gute Besserung!

Zur Kündigung kann ich nix sagen, ich habe das nicht mitbekommen...aber für seine Rechte soll man kämpfen und immer mögliche Folgen im Blick behalten (folgende Gelder, Lebenslauf etc.)

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Die entscheidende Frage ist...

Antwort von mf4 am 29.04.2017, 7:32 Uhr

... war es die Party wert?

Ich habe mir bei der Loveparade mal den Fuß verletzt und einen Zeh gebrochen.
Die Party war es wert, von daher halb so wild.

Mittelfinger... kann man aber in der heutigen Zeit oft brauchen. Ich hoffe, er heilt bald wieder.

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Re: Da fährt man einmal zur Kirmes...

Antwort von VerenaSch am 29.04.2017, 7:45 Uhr

Oh, gute Besserung. Ich hab es mehrmals geschafft mir die Bänder im Mittelfinger zu überdehnen. Die Verbände sind praktisch, kurz Hand hochgehalten und jeder weiß Bescheid, was du von ihm denkst. ;-)

Bzgl Kündigung: (ich hatte dir ja auch das letzte mal schon geantwortet)
Es kommt halt auch drauf an, ob mal es sich finanziell leisten kann, nichts gegen die Kündigung zu machen. Mach dich bitte bei der Arbeitsagentur schlau, ob du nicht gesperrt wirst. Arbeitslos melden musst du dich ja eh, wenn du ALG beziehen willst/musst. Gerade bei laufender Krankschreibung gibt es bestimmt ein paar Fallen.

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Re: Da fährt man einmal zur Kirmes...

Antwort von mf4 am 29.04.2017, 7:56 Uhr

Wie es ihr gesundh. geht und warum ist bekannt. Dann gibt es keine Sperrung. Aktuell im nahen Umfeld so erlebt. Der Job hat die Person so alle gemacht, dass es ihr unmöglich war diesen weiter zu machen.
Sie war und ist in Therapie und macht gerade eine Weiterbildung, hat gelernt mal an sich zu denken und achtet nun darauf, was gut für sie ist.

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Re: Da fährt man einmal zur Kirmes...

Antwort von -chOcO- am 29.04.2017, 8:30 Uhr

Ich hatte gestern bei der Arbeitsagentur angerufen. Solange ich noch krank geschrieben bin, bin ich nicht vermittelbar. Erst wenn ich wieder gesund bin, muss ich dort auf der matte stehen.

Eine sperre gibt es nicht. Ich bekomme also bis Ablauf der Kündigungsfrist dann Krankengeld und danach ALG2. Das erhalten wir gerade eh schon aufstockend.

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Re: Die entscheidende Frage ist...

Antwort von -chOcO- am 29.04.2017, 8:33 Uhr

Naja, so sehr gelohnt hat sich das nicht. Aber lässt sich leider nicht ändern ;-)

Braucht man häufiger. Ist aber dafür jetzt auch nicht zu übersehen. Wenigstens ein kleiner Pluspunkt

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Re: Da fährt man einmal zur Kirmes...

Antwort von Antje04 am 29.04.2017, 8:55 Uhr

Sehe ex positiv: jetzt kannst du allen Leuten ungestraft den Mittelfinger zeigen

Gute Besserung!

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Re: Da fährt man einmal zur Kirmes...

Antwort von taram am 29.04.2017, 9:09 Uhr

Mit Erhalt der Kündigung soll man sich sofort arbeitslos melden....nicht das du doch noch ärger bekommst

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Re: Da fährt man einmal zur Kirmes...

Antwort von kravallie am 29.04.2017, 9:21 Uhr

verstehe ich nicht ganz, warum dann alg2???
du müsstest doch eigtl alg1 bekommen, es sei denn, du hast keine 12 monate eingezahlt.
ich würde unbedingt nochmal rechtsauskunft einholen, das geht kostenlos bei jedem arbeitsgericht.

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Re: Da fährt man einmal zur Kirmes...

Antwort von -chOcO- am 29.04.2017, 10:02 Uhr

Ich habe mich gestern da gemeldet. Erst wenn ich gesund bin, kann ich mich arbeitssuchend melden.

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Re: Da fährt man einmal zur Kirmes...

Antwort von VerenaSch am 29.04.2017, 16:34 Uhr

Eine Freundin wurde nach längerer Krankschreibung (aufgrund von BurnOut) entlassen. Ihr wurde gesagt, dass sie 3 Monate gesperrt wird, wenn sie keine Kündigungsschutzklage einreicht. Kündigung hat sie allerdings am ersten Arbeitstag und nicht während der Krankschreibung bekommen. Daher mein Tipp sich auf jeden Fall schlau zu machen, wenn sie sich arbeitslos meldet.

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Re: Da fährt man einmal zur Kirmes...

Antwort von VerenaSch am 29.04.2017, 16:41 Uhr

Das hört sich doch schonmal gut an.

Auf jeden Fall gute Besserung und herzlichen Glückwunsch, dass du aus dem Laden raus bist.

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Re: Da fährt man einmal zur Kirmes...

Antwort von Danyshope am 29.04.2017, 19:06 Uhr

Ich schrieb es schon im anderen Thread, in der derzeitigen Situation wird die TE sicherlich eine Sperre bekommen. Sie ist noch nicht im Krankengeldbezug - damit darf der AG wegen Krankheit nicht kündigen. das darf er erst wenn absehbar ist das sie auf lange Sicht ausfallen wird bzw den Job gar nieder wieder machen könnte. dann ginge das evtl auch schneller. Aktuell.

Neben Sperre verzichtete sie mit Sicherheit gerade auf einige tausend Euro - das muss man sich auch mal leisten können.

Schau mal hier rein:http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/krankheitsbedingte-kuendigung/04/

Und da die Kündigung damit vor einem Arbeitsgericht keinen Bestand haben dürfte, wird das Arbeitsamt wohl recht wahrscheinlich eine Sperre verhängen. Zumal bei jemanden der ja aktuell nicht mal arbeitsfähig ist.

Was die TE machen kann ist mit dem Arbeitsamt sprechen und vor sich aus kündigen wegen Krankheit - dann gibt es mit ziemlicher Sicherheit keine Sperre.

Vor Jahren mag das alles noch leichter gewesen sein, aber die haben echt heftigst angezogen. Wir hatten das im Bekanntenkreis, da war auch klar, der Chef darf nicht kündigen. Das Amt hat sofort gesagt, wenn keine Kündigungsschutzklage eingereicht wird, dann wird gesperrt. Für das Einreichen der Kündigungsschutzklage gab es dann das doppelte an Geld als Vergleich wie vorher die angebotene Abfindung. Und ALG1 ab dem ersten Tag nach Ablauf der Kündigungsfrist - anstandslos.

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Re: Da fährt man einmal zur Kirmes...

Antwort von Danyshope am 29.04.2017, 19:08 Uhr

Und wenn Du eh schon ALG2 bekommst zur Unterstützung willst du auf möglicherweise mehrere tausend Euro verzichten - muss man nicht verstehen.

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Re: Da fährt man einmal zur Kirmes...

Antwort von Danyshope am 29.04.2017, 19:09 Uhr

Arbeitssuchend ist nicht arbeitslos.

Arbeitssuchend kann sich JEDER melden der einen neuen Job sucht.
Arbeitslos ist man wenn man keinen Job mehr hat bzw das droht.

Wird gerne immer wieder verwechselt und ist dann eben genau die Begründung warum es eine Sperre gibt.

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@Dany

Antwort von -chOcO- am 29.04.2017, 23:37 Uhr

Ich gehe nach dem, was ein Dame beim Arbeitsamt mir gesagt hat. Sie hat die Aufnahme meiner Daten wieder gelöscht und mir gesagt, dass ich aufgrund Krankheit mich erst melden kann, wenn ich wieder gesund und arbeitsfähig bin.

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@Dany

Antwort von -chOcO- am 29.04.2017, 23:39 Uhr

Von einer Abfindung habe ich bei ALG2 eigentlich gar nichts. Und bei einer Beschäftigungsdauer von 2,25 Jahren werden bei einer Teilzeitkraft sicherlich nicht tausende von Euro rumkommen.

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