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Geschrieben von Steff+Keks am 29.04.2017, 10:25 Uhr

Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Hallo,
Eine Kollegin und ich haben gestern eine Abmahnung (erst mal mündlich, kommt aber noch schriftlich) erhalten.
Wir haben per Mail auf der Arbeit über eine andere Kollegin gelästert.
Irgendwie ist diese an die Mails dran gekommen (muss heimlich, als wir nicht im Raum waren, im PC geschnüffelt haben) und hat sie sich kopiert und dem Chef gezeigt.
Sie hat dem Chef gesagt, die Mails seien auf ihrem PC in Kopie aufgeploppt. Kann eigentlich gar nicht sein...

Naja, nun habe ich ein bisschen im Netz recherchiert und gelesen, man soll zu einer Abmahnung auf jeden Fall eine Gegendarstellung verfassen und diese auch zur Personalakte legen lassen. Einfach um die eigene Sicht der Dinge/den Hergang festzuhalten. Auch bei gerechtfertigter Abmahnung.
Hat da jemand von euch Erfahrung? Alles total doof gelaufen. Eigentlich hatten wir die Mails gleich gelöscht...

 
42 Antworten:

Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von nest118 am 29.04.2017, 10:30 Uhr

Dummheit wird bestraft und in eurem Fall hat es ganz sicher die Richtigen getroffen.

So ein Verhalten ist widerlich!

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Steff+Keks am 29.04.2017, 10:39 Uhr

Hm, genau so schlimm wie tuscheln und lachen und immer wieder zu mir gucken...

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Kater Keks am 29.04.2017, 10:40 Uhr

Dann sollte man den Arsch in der Hose haben und das ansprechen und auch die Kollegen die über dich tuscheln darauf ansprechen, und notfalls selber zum Chef gehen.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Steff+Keks am 29.04.2017, 10:49 Uhr

So wie sie das gemacht hat? Schnüffeln? Anders kann ich mir das nicht erklären. Wir haben auch gesagt, dass wir schon länger das Gefühl haben, dass geschnüffelt wird. Das wurde aber kategorisch ausgeschlossen. Die Mails sind angeblich auf ihrem PC gelandet. Dann müssten aber ständig welche doppelt auftauchen und da hätte sie bestimmt schon was gesagt....

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private Mails sind doch meist eh schon ein no go und Grund genug für eine Abmahnung

Antwort von wesermami am 29.04.2017, 11:02 Uhr

Ihr habt Mist gebaut und solltet dazu stehen :)

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WAS willst du denn in die Gegendarstellung schreiben????

Antwort von wesermami am 29.04.2017, 11:06 Uhr

Is doch fakt das ihr die Mails verfasst habt

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von kati1976 am 29.04.2017, 11:09 Uhr

Ihr habt mist gebaut und der Chef hat reagiert,völlig richtig.

Kannst du beweisen das sie geschnüffelt hat?

Du oder ihr hättet euch ja auch über diese Kollegin beschweren können wenn du/ihr glaubt das sie lästert usw.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von nest118 am 29.04.2017, 11:15 Uhr

Wenn du schon vermutet hast, dass geschnüffelt wird, ist es doch leichtsinnig von euch Lästermails zu verschicken.
Selber schuld!

Ich will nicht gut heißen, was eure Kollegin gemacht hat, wenn sie es denn getan hat, aber ihr seid keinen Deut besser.
Hat bisschen was von Kindergarten, wenn man sagt, dass sie aber auch Mist gebaut hat. Fehlt nur noch: Sie hat aber angefangen!

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von DK-Ursel am 29.04.2017, 11:16 Uhr

Hej!

ich wundere mich gerade auch noch:
Ihr lästert (ob gerechtifertigt oder nicht, ist eine andere Sache).
Ihr schreibt private E-Mails auf dem Dienstcomputer in der Dienstzeit.
Und Ihr "wißt" gleichzeitig, daß die Kollegin schnüffelt und macht das trotzdem so?

Wenn dann nicht dieses Hintenrum über andere .. Schädigung des Betriebsklimas etc. - bestraft wird, dan neben die Dummheit.

Wennd ie kollegin wirklich das Betriebsklima schädigt, könnt Ihr das ansprechen.
Wenn alles auf Eurer subjektiven Wahrnehmung beruht, solltet Ihr mal nachdenken, woran as liegt.

Und wie bereits oben jemand fragte, interessiert auch mich sehr, was Ihr da "gegendarstellen" wollt.
Das macht doch nur Sinn, wenn der Sachverhalt strittig ist.
Ist er aber nicht, Du gibst sogar alles zu.
Was da als GEGENdarstellung im Schrieb stehen würde, darauf wäre ich ernsthaft gespannt.

Klingt wie Grundschule-Zickenalarm ("die hat aber angefangen!"), armer Chef. Aber der reagiert anscheinend erwachsen.

Gruß Ursel, DK

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Willst du jetzt IHR SCHNÜFFELN zur Haupttat machen???????

Antwort von Joosy am 29.04.2017, 11:23 Uhr

Das finde ich unmöglich
Euer Verhalten war unter aller kanone.
IHR seid erwischt worden
Man sollte sich seine Fehler eingestehen ...
Und hoffentlich lernst du draus.
Und ich würde mich entschuldigen

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Hubbeldubbel am 29.04.2017, 11:24 Uhr

Ich war mal Betroffene. Die Kollegin schrieb munter mit vielen Stellen. Mir wurden sie geschickt.2 Jahre hörte und sah ich weg.

Ich hatte ihren Computerzugang um Termine, Mails und Co in Anwesenheit der Kollegin zu bearbeiten. Tja. Da kam ne Antwortmail zu nem ungünstigen Zeitpunkt.

Chef kam rein und ich saß heulend vor dem Stapel Mails. Da fragte er ob ich privaten Kummer habe, worauf ich sagte: nein, dienstlichen. Er nahm die Mails und die Frau bekam keine Abmahnung. Wer weiß welche Leiche sie zusammen im Keller haben. Sie ging in Rente, ich blieb...

Ist Euch gar nicht bewusst gewesen, dass man damit verletzt?

Die Gegendarstellung würde ich mir schenken, was soll denn "gegendargestellt" werden? Es war doch so :-)

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Johanna3 am 29.04.2017, 11:27 Uhr

Was für eine Gegendarstellung? Ihr habt doch während der Arbeitszeit euren Dienstcomputer dazu genutzt via Mail zu lästern, oder? Mehr würde mich an der Stelle eures Chefs nicht interessieren.

Wenn ihr die Stärke habt, solltet ihr euch bei eurer Kollegin entschuldigen.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Kater Keks am 29.04.2017, 11:28 Uhr

Wahrscheinlich soll als Gegendarstellung kommen: Aber die hat doch auch......blablabla.......

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von HSVMarie am 29.04.2017, 11:36 Uhr

Ich sehe das wie die anderen! Eine Gegendarstellung macht nur Sinn, wenn es was gescheites zum Gegendarstellen gibt. Beispiel:

Automechaniker geht nach der Arbeit in seiner Arbeitskleidung nach Hause. Versehentlich steckte da noch ein Werkzeug drin, welches er in der Jackentasche hatte. Es gibt keine Kündigung wegen Diebstahl, aber eine Abmahnung. Der Mechaniker schreibt in seiner Gegendarstellung, dass es ein Versehen war und er das Teil nicht absichtlich mitgenommen hat.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Mutti69 am 29.04.2017, 11:40 Uhr

Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein.

Mein je, ich habe auch schon über Kollegen, Leute, Mitmenschen, User gelästert. Ich bin ja schließlich Mensch, nicht Übermensch. Ich steh dazu und habe es nicht nötig, jetzt jemand anderen unterzukriegen, damit mein Heiligenschein glänzt. So!

Ja, ich würde was schreiben. Ganz sachlich und auch, dass die Mail nicht ohne weiteres zugänglich war, sonst wäre das ja ganz fiesesMobbing...wenn ihr es auch noch weiterleitet, damit sie sich ärgert.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Steff+Keks am 29.04.2017, 11:44 Uhr

Handy und eMail Nutzung an sich ist während der Arbeitszeit erlaubt, wenn es nicht überhand nimmt bzw die Arbeit drunter leidet.
Natürlich werden wir uns entschuldigen, der Chef wird ohnehin nachfragen...hab schon Blümchen geholt...
Mit Gegendarstellung meine ich, eine Notiz, dass eben wohl gezielt gesucht wurde und nicht E-Mails an ihren Account direkt geschickt wurden.

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Ich würde

Antwort von Joosy am 29.04.2017, 11:47 Uhr

Darein schreiben,daß das verhalten nicht zu entschuldigen ist,dennoch darauf hinweisen,dass die mails nur unter euch gegangen sind.
Weil anders wäre es echt das mieseste mobbing

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Steff+Keks am 29.04.2017, 11:49 Uhr

Ach so, die Mails sind 1 Monat alt. Gestern erst hat der Chef uns zu sich gerufen. Er hat die mails gleich bekommen und wg urlaubszeit bis jetzt gewartet.Die Kollegin, die es betrifft war aber nicht da...
Der Verdacht dass geschnüffelt wird ist etwa genau so alt...

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Kater Keks am 29.04.2017, 11:58 Uhr

Ich finde auch, es kommt ja immer drauf an WIE gelästert wird......und gerade unter Kollegen, mit denen man ja die meiste Zeit seines Tages verbringt, ist es schon wichtig das zu klären und sich im Zweifel auch miteinander auszusprechen und bestimmte Dinge ANzusprechen. Miteinander zu reden, statt übereinander.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Christine70 am 29.04.2017, 11:58 Uhr

Ist egal wie alt die sind, wäre ich euer Chef, würdet ihr fliegen.

IHR habt mist gebaut, weil ihr das "öffentlich" gemacht habt. Über den Dienstcomputer kann man auch andersweitig geschriebene Mails wiederherstellen. Es gibt Programme dafür. Schön blöd wenn man sowas nicht weiß.

Wenn die Kollegen flüstern und auf diese Art und Weise lästern, dann müßt ihr gleich den Vogel abschießen und das via Mail machen. Jetzt die Frage: Was kann man beweisen? genau, die Mails.

Abartig........ mein Lieblingswort

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von DK-Ursel am 29.04.2017, 11:59 Uhr

Ich sag ja:
Zickenalarm.

Natürlich hat wohl jeder schon mal gelästert.
Deshalb ist es trotzdem eine unschöne Sache, und das darf man auch sagen..
Dies schriftlich am Dienstcomputer zu machen, ist einfach Blödheit, sich beim Lästern erwischen lassen, egal wie, ebenso.
Und dann so frech sein, mit "die hat aber auch, die macht aber" ... "gegendarstellen" und sich in ein besseres Licht rücken zu wollen - wozu?
Der Sachverhalt ist so, wie er ist.
Daß jeder mal lästert, ist keine Entschuldigung dafür.
Das bekamen auch meine Kinder bei "die hat aber auch..."
bei uns hat auch jemand jemanden umgebracht- darf ich deshalb auch?
Kaum.

Also, Kindergarten führt sich besser auf, erwachsen ist, sich zu entschuldigen, die Abmahnung als gerechtfertigt anzuerkennen und ansonsten versuchen,es besser zu machen.
Alles andere ist doch wohl das, was wir an unseren Kindern oft auch nicht toll finden - oder?
Wenn man was verbockt, steht man dazu, ohne wenn und aber.
was soll die Gegendarstellung, die ja auch gar keine ist, sondern nur Schmutz werfen, in dieselbe Kloake fassen .. bringen?
Ihr werft Schmutz auf die Kollegin - glaubst Du ernsthaft, dadurch steht Ihr besser da?

Wer mit 1 Finger auf jemand anderen zeigt, hat 4 Finger gegen sich selbst!
Wenn die Kollegin wirklich gegen Regeln verstößt, kommt das auch raus, schon gerade jetzt, wo der Chef ja wohl auch ein bißchen sensibilisiert für Spannungen sein


Geh ma lan des Wortes Bedeutung:
GEGENdarstellung heißt eben, daß Ihr GEGEN den Sachverhalt was anführen könnt.
Könnt Ihr nicht, gibst Du selber zu.
Ihr macht eine (angebliche) Rechtfertigung, eine Schmutzkampagne zurück, fügt neue "Fakten" zu ... und lästert womöglich ohne Beweise in den Augen des Chefs offen weiter, wo Ihr vorher immerhin nur zu zweit am Computer gelästert habt.
Ob das ein Gewinn wird?

Gruß Ursel, DK

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Re: Ich würde

Antwort von HSVMarie am 29.04.2017, 11:59 Uhr

Okay, so ginge das.

Im übrigen gibt es auch verschiedene Auslegungen was lästern angeht.

Ist es eher ein sich darüber beklagen, "dass Kollegin x ihre Arbeit nie schafft und ständig Fehler macht und deshalb die anderen diese Arbeit mit machen müssen und dass das voll nervig ist" oder ein "in der Hose, die sie heute trägt, hat die aber nen fetten Arsch und hast du gesehen, was die sich schon wieder alles zum Mittag rein gestopft hat!"

Beim 1. Punkt wäre es klüger das mal offen anzusprechen. Beim 2. Punkt ist es einfach gemein und das kann man sich einfach verkneifen.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von SabSi83 am 29.04.2017, 12:07 Uhr

Lass es doch gut dein. Was hast du von einer Gegendarstellung ausser dass noch mehr Öl ins Feuer gegossen wird?

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Mutti69 am 29.04.2017, 12:16 Uhr

Das mit dem Finger zeigen und dann 4 auf sich selber...toll! Gefällt mir.

Doch ich finde, da ist etwas was man GEGENdarstellung sollte. Nämlich, dass man es nicht öffentlich tun wollte (doof, dann den Mailccount zu nehmen) und dass es NICHT bei der Kollegin aufploppen sollte und dass man sich das nicht erklären kann. Dass es rein dazu gedacht war, sich Luft zu machen, bei einer Vertrauten. Eben NICHT, um die Kollegin zu verletzen!

Und ich finde, da kann man auch reinschreiben, dass es einem leid tut und nicht wieder vorkommt!

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Mutti69 am 29.04.2017, 12:30 Uhr

Ich würde ganz deutlich darauf hinweisen, dass keine Mails an sie geleitet wurden. Ich würde aber NICHT schreiben, dass wohl gezielt gesucht wurde. Das weißt du nicht und jetzt auf IHREN vermeintlichen Fehlverhalten rumzureiten ist kindisch!

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Glaubst Du im Ernst, das solche Mails

Antwort von Fru am 29.04.2017, 13:08 Uhr

Nicht auch beim Chef vorbei kommen oder spätestens in der EDV.... Da braucht es nur einen Verbündeten und schon wird die Kollegin an die Mails gekommen sein. Den Fall gab es uns auch mal, diese Kollegin wurde gekündigt. selbst schuld

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Re: Glaubst Du im Ernst, das solche Mails

Antwort von Christine70 am 29.04.2017, 13:11 Uhr

Solche Mails kann der Administrator jederzeit wiederherstellen, auch wenn sie gelöscht würden.
Ich denk auch, daß es auf diese Art und Weise aufgeflogen ist.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von rotblau am 29.04.2017, 13:55 Uhr

ihr wisst aber schon das mail eigtnlich unter das briefgeheimnis fallen, meine mails darf weder der admin noch der kollege lesen wenn ich das nicht will ;-)

lg

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Tina_33 am 29.04.2017, 14:20 Uhr

Was ich viel schlimmer finde als das Lästern, ist dass ihr eure Rechner scheinbar nicht sperrt, wenn ihr den Raum verlasst. Es ist doch selbstverständlich, dass man darauf achtet, dass niemand Fremdes an den eigenen Rechner kann. Sowas geht mir nicht in den Kopf. Ich würde nie den Raum verlassen ohne mich auf dem Rechner abzumelden.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Johanna3 am 29.04.2017, 14:22 Uhr

Du weißt aber schon, dass der Admin Stichproben machen darf?

Im Bezug auf das Dienstgeheimnis haben schon viele Arbeitnehmer geklagt - und verloren.

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Habe ich etwas übersehen?

Antwort von Antje04 am 29.04.2017, 14:46 Uhr

Du hast doch mit der Kollegin über die Frau gelästert. Also, von wegen miteinander reden... Glashaus.

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@Tina_33

Antwort von Port am 29.04.2017, 14:52 Uhr

Und warum tust Du das? Misstrauen gegenüber Kollegen? Was könnten sie denn finden oder tun, dass Du noch nicht einmal in die Teeküche gehst, ohne Dich abzumelden?

Ich bin der Meinung, dass es sich von selbst versteht, dass keiner an meinen Rechner geht. Warum sollte jemand das tun?

Ich gehe jetzt nicht von einer Publikumsbehörde aus, wo sich von draußen tatsächlich ein Fremder einschleichen könnte, sondern von einem ganz normalen Büro ohne Publikum.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Antje04 am 29.04.2017, 14:53 Uhr

Und wenn man schon auf dem Arbeits-PC solcherart Mails schreiben muss, sollte man sie schnell, wenn nicht gar sofort, löschen. Das ist hier anscheinend nicht passiert, und das ist reichlich dumm.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Port am 29.04.2017, 15:04 Uhr

Ich würde eine Gegendarstellung schreiben. Ich bin der Meinung, dass die Kollegin beweisen muss, wie sie an die Mails gekommen ist. Wenn sie die aus ihrem eigenen Postfach ausdruckt, kann man ja sehen, ob sie tatsächlich in Kopie war.

War sie an Deinem Computer oder am Computer Deiner Kollegin, dann ist das ebenso eine Abmahnung wert, denn da hat sie nichts zu suchen. Zweifelhafter Charakter, der sich an Mails von Kollegen zu schaffen macht.

Rein sachlich gesehen: Wenn ich in der Kantine über den dicken Arsch einer Kollegin ablästere, bekomme ich dann auch eine Abmahnung? Oder nur dann, wenn ich das schriftlich mache? Und wo ist der Unterschied?

Briefgeheimnis werfe ich jetzt auch mal in den Raum.

Also super korrekt hat sich die Kollegin vermutlich nicht verhalten.

Und jetzt mal ehrlich: Wer hat noch nie gelästert? Wo fängt lästern an und wo hört es auf?

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Re: Willst du jetzt IHR SCHNÜFFELN zur Haupttat machen???????

Antwort von Pebbie am 29.04.2017, 15:18 Uhr

Hier unterschreibe ich.
Das eigene Verhalten erst mal schön zur Seite schieben.
Als jemand , der mal aus einer Firma gemobbt wurde ( damals hiess das noch nicht so, da war das einfach blödes Gequatsche gegenüber dem Chef, der zufälligerweise auch noch der Vater der Mobberin war ), finde ich das mehr als grenzwertig ihr den schwarzen Peter zu zu schieben.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von rotblau am 29.04.2017, 15:35 Uhr

"stichproben"?
wofür denn das bitte?

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Antje04 am 29.04.2017, 18:12 Uhr

Um eine Abmahnung (!) zu kassieren, muss die Lästerei schon entsprechend gewesen sein.
Ich habe es an meinem Ex-Arbeitsplatz gehasst, dass generell über die Leute gelästert wurde, die gerade nicht anwesend waren. Dass das Arbeitsklima aufgrund dessen entsprechend bescheiden war, muss nicht erwähnt werden.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von Danyshope am 29.04.2017, 18:18 Uhr

Zitat:
Rein sachlich gesehen: Wenn ich in der Kantine über den dicken Arsch einer Kollegin ablästere, bekomme ich dann auch eine Abmahnung? Oder nur dann, wenn ich das schriftlich mache? Und wo ist der Unterschied?zitat Ende

Wenn Du dich dabei erwischen lässt und die Kollegin es dir beweisen kann, dann ja. Wenn die zudem auch noch höher sitzt wie du, kann es sogar gleich eien Kündigung geben. nennt sich auch Störung des Betriebsfriedens, oder im krassesten Fall Mobbing.

Davon ab ist es unterste Kanone und absolut verachtenswert. man kann es noch wo verstehen, wenn man sich über die Arbeit des anderen auslässt - das empfinde ich sogar als menschlich und dürfte wohl jedem passieren. Aber über Dinge wie Aussehen, Figur, familiäre dinge abzulästern ist einfach nur mies. Und wer da dann erwischt wird bei, der verdient die entsprechende Abfuhr auch. Zumal wenn man so blöde ist und sich durch eine selbst geschriebene Mail auch noch beweisen lässt. Da sage ich klar, so viel Dummheit muss einfach bestraft werden.

Ich als Kollegin über die abgelästert wurde - und ich vermute mal auch nicht zu ersten mal wenn diese schon scheinbar dafür Beweise gesucht (und auch gefunden hat) würde mir einen tierisch abgrinsen und auf einen Strauß Blumen einen feuchten lassen.

Briefgeheimnis gilt hier auch nicht weil scheinbar Firmen-Mailaccount. Meines Wissens nach hätte die Mail dafür dann als privat gekennzeichnet sein müssen - wenn ich schon die firmeneigene Mail nutze. Und das gilt IMO auch nur dann wenn der Arbeitgeber die Firmen-Mail auch zur privaten Nutzung zu lässt.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von MeineGüte am 29.04.2017, 18:25 Uhr

Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von nane973 am 29.04.2017, 20:33 Uhr

Das ist nicht ganz richtig. Ist das Versenden von privaten Mails vom Firmenmailaccount untersagt, sind Kontrollen unter Einhaltung des BDSG bei Verdacht möglich.

Ich möchte damit nur sagen, das es Einzelfallentscheidungen gibt, also kein pauschales "darf nicht".

Zumindest wurde das in einer Veranstaltung so erklärt, in der es u.a. um Fehlverhalten von AN und Datenschutz ging. Allerdings war der Vortrag zeitlich auf 1 Stunde begrenzt und somit macht es mich nicht zur Datenschutzbeauftragte.

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Re: Abmahnung- auf jeden Fall Gegendarstellung verfassen?

Antwort von ak am 29.04.2017, 22:44 Uhr

Entschuldige Dich ...

Und sag dem Chef , wie leid es Dir tut....

Ist ja jetzt nichts dienstliches was Du verbockt hast. Da würde ich keine Gegendarstellung machen

Aber , ganz ehrlich, wieso macht man so etwas per Mail ??? Verstehe ich nicht...

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Re: @Tina_33

Antwort von fabiansmama am 30.04.2017, 14:46 Uhr

Wir sind sogar verpflichtet, den PC zu sperren, wenn wir den Arbeitsplatz verlassen. Auch wenn wir nur zum WC geben. Dafür melde ich mich aber nicht ab, sperre nur meinen Benutzer.

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