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Geschrieben von elmada12 am 03.01.2017, 19:15 Uhr

Aufsichtspflicht höhere Schulen

Hallo!

Wie ist das mit der Aufsichtspflicht in höheren Schulen geregelt - also bei Schülern die schon 16-18 Jahre alt sind.

Also wenn sie eine Exkursion oder Ausflug machen, wie weit muss hier Aufsichtspflicht herrschen? Kann die Aufsicht an einen 18jährigen Schüler übertragen werden?

Danke

 
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