Geschrieben von katschnuffel am 12.02.2014, 11:49 Uhr |
wer weiß Bescheid? Elterngeld!
So.Wenn Frau nach Mutterschutz gleich im Anschluss Elternzeit nimmt zählen die acht Wochen zu den zwölf Monaten Bezugsraum dazu. Wie sieht es aus wenn man nach der Mutterschutzfrist wieder arbeitet und ggfs. Nach den zwei Partnermonaten erst selbst Elternzeit macht bekommt man dann das Elterngeld für zwölf Monate? Ich hatte das mal gelesen bin mir aber nicht sicher!iBin gespannt auf eure Antworten! Gerne auch was zum Nachlesen da ich noch nichts gefunden habe.
lg
- wer weiß Bescheid? Elterngeld! - katschnuffel 12.02.14, 11:49
- Re: wer weiß Bescheid? Elterngeld! - seepferdchen 007 12.02.14, 12:31
- Re: wer weiß Bescheid? Elterngeld! - butzi 2013 12.02.14, 12:35
- Die Mutterschutzmonste gehören immer der Mutter ! - Sternenschnuppe 12.02.14, 13:10
- Re: wer weiß Bescheid? Elterngeld! - keinnamemehrfrei 12.02.14, 13:42
- Danke! - katschnuffel 12.02.14, 13:50
- Re: wer weiß Bescheid? Elterngeld! - hubbabubba, 6. SSW 12.02.14, 19:01
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