Geschrieben von katschnuffel am 12.02.2014, 11:49 Uhr |
wer weiß Bescheid? Elterngeld!
So.Wenn Frau nach Mutterschutz gleich im Anschluss Elternzeit nimmt zählen die acht Wochen zu den zwölf Monaten Bezugsraum dazu. Wie sieht es aus wenn man nach der Mutterschutzfrist wieder arbeitet und ggfs. Nach den zwei Partnermonaten erst selbst Elternzeit macht bekommt man dann das Elterngeld für zwölf Monate? Ich hatte das mal gelesen bin mir aber nicht sicher!iBin gespannt auf eure Antworten! Gerne auch was zum Nachlesen da ich noch nichts gefunden habe.
lg
Re: wer weiß Bescheid? Elterngeld!
Antwort von seepferdchen 007 am 12.02.2014, 12:31 Uhr
geh auf elternzeit. de
im internet kannst du 100 sachen darüber finden
du hast mutterschutz und nach dem mutterschutz nimmst du elternzeit.... was das geld betrifft bekommst du im mutterschutz dein normales geld und nach den 8 wochen bekommst du dann elterngeld.
Re: wer weiß Bescheid? Elterngeld!
Antwort von butzi 2013 am 12.02.2014, 12:35 Uhr
Hallo
da der Mutterschutz nach der Geburt bereits Elternzeit ist hast Du noch Anspruch auf 10 Monate. Wann Du die nimmst ist Dir überlassen.
Aber ganz ehrlich ich würde mich beraten lassen. Dafür gibt es die Möglichkeit und ist am genauesten.
Alles gute
Die Mutterschutzmonste gehören immer der Mutter !
Antwort von Sternenschnuppe am 12.02.2014, 13:10 Uhr
Was das Elterngeld betrifft.
Da kann man nix schieben.
Es ist super dass Du Mutterschutzgeld hast, das ist doch viel mehr als das Elterngeld.
Re: wer weiß Bescheid? Elterngeld!
Antwort von keinnamemehrfrei am 12.02.2014, 13:42 Uhr
Nein! Man bekommt höchstens 14 Monate und die mutterschutzzeit wird immer angerechnet. 14 Monate minus zwei Monate mutterschutz minus 2 Monate elterngeld Vater ergibt noch zehn Monate für dich!
Re: wer weiß Bescheid? Elterngeld!
Antwort von hubbabubba, 6. SSW am 12.02.2014, 19:01 Uhr
Also ich bin direkt nach den 8 Wochen MuSchu wieder Vollzeit los für 4 Monate und mein Mann hat Elternzeit genommen. Dann bin ich für 8 Monate zH geblieben und damit waren die 14 Monate um.
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