Schwanger - wer noch?

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von Naddelinchen  am 11.03.2017, 16:25 Uhr

Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo.
Habe heut von meiner ärztin ein bv erhalten.
War eigentlich nur wegen einer krankmeldung dort für 1-2 Wochen, da ich schmerzen habe und mich schonen wollte da ich auf Arbeit oft zum einkaufen geschickt werd und da 10-15 kg tragen und heben muss.
Ansonsten arbeite ich im Sitzen, bin Sekretärin.
Daraufhin speiste mich meine ärztin nach der Untersuchung ab mit den Worten "ich stelle Ihnen ein bv aus wegen dem heben und tragen schwerer Lasten, das geben Sie Ihrem Chef" (hat heut Notdienst und war deshalb gestresst).

Jetzt meine Frage:
Muss ich Montag wieder arbeiten?
Oder bin ich nun freigestellt im bv und muss erst wieder arbeiten, wenn schriftlich die Beurteilung des Arbeitgebers eingeht?

Siehe Anhang, hab mein bv Fotografiert.

Gruß
Nadine

 
14 Antworten:

Re: Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot

Antwort von Soie am 11.03.2017, 16:48 Uhr

Du musst arbeiten, aber darfst nicht mehr Einkaufen gehen.

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Re: Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot

Antwort von Naddelinchen am 11.03.2017, 16:56 Uhr

Okey Dankeschön für die schnelle Antwort :)

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Re: Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot

Antwort von mf4 am 11.03.2017, 18:31 Uhr

Ich sehe kein Foto aber es braucht auch keines...
du darfst nicht mehr schwer heben aber kannst deine Arbeit normal machen.

Ich bin mal neugierig. Was schleppt man denn so an? Ich geh schon auch mal fürs Büro einkaufen, Toilettenpapier, Kaffee und was man so braucht aber was kauft man denn ein bei 15kg und warum gibt es keinen anderen der das machen kann? Ich bin nicht schwanger aber halte es für selbstverständlich, dass Männer schwere Sachen schleppen.

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Re: Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 11.03.2017, 18:44 Uhr

Wenn du ein BV hast bleibst du zu Hause und gehst nicht mehr arbeiten.


Wenn du es nicht gebacken bekommst durchzusetzen nichts schweres zu tragen als Sekretärin dann schließ dich am besten ein.

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Re: Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot

Antwort von Naddelinchen am 11.03.2017, 19:03 Uhr

Nja einschließen muss ich mich glaub ich nicht :D witzig.
Milchkartons, Getränkekisten zb. War auch nur ne ungefähre Schätzung allein so ein Milchkarton wiegt 12 kg.
Nun ja, ich gehe davon aus, dass man mir meine Arbeit "mies machen will" also mich rausekeln will. Da es dem Chef nicht passt, dass ich schwanger bin.
Ich habe mehrmals gebeten, dass zb der azubi oder meine Kollegin einkaufen geht. Die Kollegin sträubt sich aber und übergibt diese Aufgabe immer wieder an mich.
Ich soll halt zum rauftragen ins Büro einen Kollegen fragen der es hoch trägt. Dass ich die einkäufe aber sowohl vom Geschäft ins Auto, vom Auto über den Parkplatz zum Eingang bringen muss, trage ich es ja da auch schon also meines Erachtens keine Lösung.
Ich kann leider schlecht nein sagen auf Arbeit, so war ich schon immer. Aber nun muss ich ja nicht mehr nein sagen, da verweise ich einfach auf mein Attest ;)

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Re: Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 11.03.2017, 19:55 Uhr

Das ist kein Attest sondern ein Arbeitsverbot.
Du gehst da Montag hin und legst es deinem Chef vor und dann gehst du nach Hause.
Wenn es vom Arzt ausgestellt ist, ist deine Gesundheit beeinträchtigt.

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Re: Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot

Antwort von mf4 am 11.03.2017, 20:22 Uhr

Warum nach Hause? Sie kann ihre normale Arbeit machen aber nicht mehr die schweren Einkäufe machen.

Was sind das denn überhaupt für Kollegen? 1 nette Bitte und ein Mann trägt die Kartons auch ohne Schwangerschaft für eine Frau vom Auto ins Büro.

Ich würde dem männl. Kollegen einen Vogel zeigen, der mich blöd da stehen lässt.

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Re: Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot

Antwort von Katjameyer am 11.03.2017, 22:03 Uhr

Ich hatte ein BV und war komplett raus! Wo ist das Foto? Was steht denn drauf? Eingeschränkte Tätigkeit möglich?

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Re: Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot

Antwort von mf4 am 11.03.2017, 22:07 Uhr

Ich finde es ein Unding, wenn es eine gesunde normal verlaufende Schwangerschaft ist bei einem Bürojob für normale Bürotätigkeiten ein BV auszusprechen.

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Re: Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot

Antwort von Maiglück2015 am 11.03.2017, 23:17 Uhr

Hallo.

Das vorläufige BV gilt solange bis der AG deinen Arbeitsplatz gemäß des Mutterschutzgesetzes überprüft hat. Sprich, er muss prüfen, ob jemand anderes das Heben übernehmen kann und für dich dafür andere Tätigkeiten hat, die deine SS nicht gefährden. Du gehst also Mo arbeiten und legst deinem Chef das vorläufige BV vor. Evtl nochmal mit dem Hinweis auf das MuSchG. Das Heben musst und solltest du ab sofort nicht mehr ausüben und dich dementsprechend weigern. Die anderen Tätigkeiten darfst du ja weiter machen.

LG

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Re: Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot

Antwort von LuMiMops am 11.03.2017, 23:21 Uhr

Also ich kenn das auch so.. BV heißt gleich arbeitsverbot = zu hause bleiben...
Und es ist gültig ab dem Tag der Ausstellung und endet entweder zu einem angegebenen Zeitpunkt oder mit Eintritt des Mutterschutzes.
Ich hab eins seit Dezember und es geht bis Anfang April wo mein Mutterschutz beginnt.

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Falsch

Antwort von Maiglück2015 am 11.03.2017, 23:22 Uhr

Das wäre Arbeitsverweigerung und könnte in Kündigung enden. Sie hat ein vorläufiges BV für das Heben. Nicht für ihre generelle Tätigkeit. Ihr AG muss nun Ersatz finden, damit sie nicht mehr heben muss. Bis er das getan hat, gilt das BV fürs Heben. Damit sie das eben nicht mehr tun muss. Mehr ist es nicht.

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Re: Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot

Antwort von Maiglück2015 am 11.03.2017, 23:32 Uhr

Du hast garantiert ein individuelles BV und kein vorläufiges BV, so wie sie. Das ist ein Unterschied. Gesetze lesen hilft manchmal. Der Arzt hat ihr korrekterweise ein vorläufiges BV ausgestellt. Ein Arzt kann auch ein BV mit Beschränkungen ausstellen. Nennt sich dann partielles BV und schließt nur bestimmte Tätigkeiten aus. Nur, weil es BV heißt, ist es kein Freibrief zuhause zu bleiben.

http://m.aerzteblatt.de/print/134526.htm

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Re: Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot

Antwort von Naddelinchen am 12.03.2017, 18:19 Uhr

Danke für eure antworten
Nun hat es sich für mich vorerst erledigt, übergebe mich heute schon den ganzen Tag, mir ist übel und ich kann nichts bei mir behalten.. und so kann ich definitiv nicht arbeiten gehen..
Schönen abend euch

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