Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Bibi_33, 36. SSW am 02.01.2011, 19:21 Uhr

Frage zur Elternzeit

ich hätte eine frage zur elternzeit. ich hatte vor einigen wochen mit meinem chef gesprochen, dass ich nächstes jahr im november wieder arbeiten möchten werde, auf teilzeit ca. 20 stunden. da mein mann freiberuflich ist, kann er sich in der zeit ums baby kümmern.
mein chef war einverstanden und da ich vor 4 jahren schon mal teilzeit gearbeitet hatte, meinte er, das würde gut passen und er würde die stelle dann auch nicht weiter besetzen, sondern die aufgabe verteilten, bis ich wieder da bin. er würde es begrüssen, wenn ich früher komme.

wenn ich jetzt aber nur ein jahr elterzeit beantrage, weiss ich nicht, wie es mit dem baby wird und wenn ich doch nicht arbeiten gehen kann, kann ich ja nicht mehr verlängern und verzichte auf das zweite jahr. oder soll ich gleich zwei jahre beantragen und dann reinschreiben mit option auf verkürzung der elternzeit ab november 2011 auf teilzeit?

was würdet ihr tun? 2 jahre will ich auf keinen fall daheim bleiben. aber ich weiss eben auch nicht, ob ich ab november arbeiten kann, kommt ja aufs kind drauf an etc.

wie würdet ihr das schreiben? und wann? nach der geburt gleich?

schreibt man das schreiben dann an den chef adressiert oder an die personalabteilung der firma?

 
13 Antworten:

Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Princess01, 35. SSW am 02.01.2011, 19:27 Uhr

Du musst 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit diese einreichen, also hast Du nach der Geburt nicht mehr viel Zeit! Ich würde 2 Jahre nehmen, dann bekommst Du aber nur den halben Satz und wenn Du dazu verdienst schauen sie eben, ob Du noch Anspruch hast. Fände ich die beste Variante.
Ich bleibe 2 Jahre zu Hause, die Zeit gibt einem keiner wieder. Nehme im 1. Jahr die 67%(bzw jetzt wohl 65%) vom Lohn und danach das Landeserziehungsgeld.
Bei meinem Sohn hab ich auch 2 Jahre gemacht und es war genau richtig!

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Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Bibi_33 am 02.01.2011, 19:40 Uhr

2 jahre finde ich viel zu lange und kann ich mir auf keinen fall leisten. mein mann ist freiberuflich und verdient unregelmässig, ich müsste auf jeden fall nächstes jahr wieder arbeiten gehen, zumindest auf teilzeit.

mein mann nimmt 2 monate elternzeit, ich den rest. fängt die elternzeit nach dem mutterschutz erst an? sprich 8 wochen nach et?

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Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Pfefferblume am 02.01.2011, 19:40 Uhr

Die Länge der ElternZEIT hat nichts mit dem ElternGELDSATZ zu tun, zumindest nicht zwangsläufig.

Man kann ja 2 Jahre in Elternzeit bleiben, aber dennoch nur 12 Monate den vollen Satz Elterngeld beziehen.

Zu deiner Frage mit der Elternzeit: ich habe damals 2 Jahre genommen und mit meinem Cef besprochen, dass ich trotzdem versuchen möchte, nach 1 Jahr wiederzukommen. Ich habe die 2 Jahre von vornherein genommen, da ich nicht wußte, ob ich einen Krippenplatz für meinen Soh bekomme.

Die Gefahr ist hierbei, dass dich dein Chef nicht vor Ablauf dieser 2 Jahre wieder einstellen muss. Natürlich kann er es aber und da er dich als Arbeitskraft anscheinend schätzt...???

Wenn dir das zu heikel ist - ich glaube, dass du auch nach Ablauf des Jahres deine Elternzeit verlängern kannst. Ist halt in Sachen Personalplanung für die Firma nicht sooooooo toll.

LG

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und nochwas zu deinem 2. post...

Antwort von Pfefferblume am 02.01.2011, 19:44 Uhr

...dein elterngeld wird in den ersten beiden monaten AUTOMATISCH mit deinem mutterschutzgeld verrechnet. Das kannst du nicht ändern und ändert sich auch nicht, indem dein Mann die ersten beiden Monate nimmt.

Deín Mann bezieht SEIN elterngeld in den ersten beiden monaten PARALLEL zu deinem elterngeld (bzw. mutterschutzgeld, da das damit verrechnet wird)

Ihr bekommt also genau 12 monate elterngeld.

das ist ziemlich doof, war bei uns auch so ;(((

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Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Princess01, 35. SSW am 02.01.2011, 19:45 Uhr

Elternzeit beginnt im Anschluß zum Mutterschutz, muss aber dennoch rechtzeitig eingereicht werden. Wie gesagt, mit 2 Jahren machst Du nix verkehrt, denn wenn Du mehr verdienst entfällt Dein Anspruch ja eh.
Mein Mann macht die 2 Monate nicht, weil es uns 1. nix bringt und dann ist er Hauptverdiener, schade ums Geld!

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Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Bibi_33 am 02.01.2011, 19:47 Uhr

hi,

danke für deine antwort. klar kann ich das elterngeld auch auf 2 jahre aufsplitten, aber kriege dann wesentlich weniger geld und das reicht dann nicht. meinem chef wäre es recht, wenn ich früher kommen würde, da ich als einzige den bereich mache in der firma und keine vertretung habe. sprich, wenn die anderen meine arbeiten übernehmen, bleiben deren arbeit liegen. ist auch schwer ersatz zu finden, da der bereich sehr speziell ist und eigentlich mehr auf mich zugeschnitten und für mich geschaffen seitdem ich dort arbeite.

ich weiss eben nicht, was ist wenn der chef wechselt oder so, ich muss mich ja drauf verlassen können.

könnte ich schreiben, sehr geehrte damen und herren, hiermit beantrage ich 2 jahre elternzeit mit option wie mit xy besprochen, ab dem 01.11.2011 auf teilzeit (20 wochenstunden) an meinen arbeitsplatz zurückzukehren.

ich glaub verlängern geht halt schlecht oder? also klüger ist es 2 jahre zu nennen und dann vorzeitig zurückkehren als andersrum hab ich mir sagen lassen?

die elternzeit fängt 8 wochen nach der entbindung an

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kann ich denn jetzt...

Antwort von Bibi_33 am 02.01.2011, 19:50 Uhr

wenn die 8 wochen mutterschutzfrist angerechnet werden, dann kann ich ja nur max. 10 monate nehmen oder? und wenn mein mann auch elternzeit nimmt und er die 2 monate nicht nehmen würde, würden die dann verfallen?

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Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Princess01, 35. SSW am 02.01.2011, 19:53 Uhr

Es kommt vorallem auch drauf an wie Du die beim JA(oder wo der Antrag bei Euch bearbeitet wird) beantragst.
Wenn das Baby ein Frühchen ist, bekommt man auch länger Mutterschaftsgeld(das ist der Fall wenn es vor 36+6 zur Welt kommt, so wars bei mir 2006 zumindest).
Uns wurde gesagt, amn bekommt im 1. Jahr 2 Monate Mutterschaftsgeld und dann 10 Monate Elterngeld(weil die ersten 2 Monate fallen ja weg). Am besten sofort nach der Geburt das Geld beantragen, damit man keinen Engpass bekommt.

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Re: kann ich denn jetzt...

Antwort von Princess01, 35. SSW am 02.01.2011, 19:55 Uhr

Genau, Du nimmst zwar 1 Jahr bekommst aber nur für 10 Monate Geld. Die Vatermonate muss man nicht nehmen, deswegen lassen wirs, weils für uns nix bringt. Was soll ich 2 Monate mit meinem Mann zu Hause!? Ich muss den Alltag mit 2 Kindern alleine schaffen und nicht mich 2 Monate dran gewöhnen das er da ist und dann wäre es vom Geld her Schwachsinn bei seinem Lohn.

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Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Pfefferblume am 02.01.2011, 20:02 Uhr

Du kannst das mit der Option in deinen Antrag natürlich reinschreiben, das ändert aber nichts an der RECHTLICHEN Tatsache, dass sie dir deinen Job nach einem Jahr eben nicht geben müssen, sondern nur können.

Bei mir war das so kein Problem, also 2 Jahre genommen, aber vorzeitig zurückkommen.

Zum Elterngeld: m.E. bekommst du die 14 Monate nur dann, wenn dein Mann die 2 Vätermonate NACH deinen 12 Monaten nimmt. Du bekommst dann praktisch 2 Monate Mutterschutzgeld, 10 Monate Elterngeld und im Anschluss dein Mann 2 Monate Elterngeld

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Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Bibi_33 am 02.01.2011, 20:08 Uhr

ok danke dir.

es macht also sinn den elterngeldeintrag schon vor der geburt auszufüllen und gleich danach einzureichen oder? man braucht ja die geburtsurkunde. kann ja das elternzeitschreiben auch fertig machen und dann nur abschicken. ich denke wenn das baby erstmal da ist, hat man noch genug behördengänge und stress.

lg

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Re: Frage zur Elternzeit

Antwort von Pfefferblume am 02.01.2011, 20:15 Uhr

yep, sinnvoll :)

alles gute...

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@Bibi_33 Habe hier eine Seite für dich

Antwort von Bussykat, 24. SSW am 03.01.2011, 14:15 Uhr

Hier steht drin wie viel man zum Elterngeld dazu arbeiten darf.
Ich hoffe es hilft dir weiter.

http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html

LG

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