Geschrieben von Xpistiva am 30.03.2013, 22:04 Uhr |
Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz
Hallo,
ich hätte mal eine Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz. Ich arbeite in einem Wohnheim für Taubblinde und muss auch oft alleine arbeiten, also bin dann für 12 Bewohner verantwortlich, die teilweise auch pflegerische Unterstützung benötigen. Ich bin nicht als Pflegekraft angestellt, sondern als Betreuerin. Ich habe schon herausgefunden, dass ich nicht länger als 20 Uhr arbeiten darf und nicht an Sonn- und Feiertagen. Jetzt meine Frage, darf ich alleine arbeiten oder ist das gesetzlich verboten?
Ich war jetzt 2 Wochen wegen starker Übelkeit krank geschrieben, mein Arbeitgeber weiß allerdings schon bescheid aber hat bis jetzt keine Anstalten gemacht mich zu informieren was ich darf und was nicht. Ich gehe stark davon aus, dass der Dienstplan für April nicht an das Schwangerschaftsschutzgesetz angepasst ist und wie ich meine Arbeitsstelle kenne werde ich die erstmal informieren müssen was ich darf und was nicht.
Schon mal danke für die Antworten.
- Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz - Xpistiva 30.03.13, 22:04
- Re: Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz - Nicole_Meyer, 25. SSW 30.03.13, 22:08
- Re: Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz - angi159 30.03.13, 22:55
- Re: Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz - sternenfee75 31.03.13, 0:36
- Re: Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz - allmountain, 16. SSW 31.03.13, 9:31
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Immer noch verzweifelt aber mit gewecktem Kampfgeist !!!
Weißer milchiger Ausfluss 36.ssw