Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kathleen2611, 29. SSW am 21.10.2010, 13:17 Uhr

Elternzeit

wo muss man die melden wielange man machen möchte,macht man das nach der Geburt beim Elterngeld oder wie ist das???

 
11 Antworten:

Re: Elternzeit

Antwort von selena85, 27. SSW am 21.10.2010, 13:23 Uhr

Elternzeit und Elterngeld sind erstmal absolut unabhängig voneinander.

Elternzeit: du hast rechtlichen Anspruch auf bis zu 3 Jahre. In diesen 3 Jahren hast du weiterhin Anspruch darauf, von deinem AG teilzeit beschäftigt zu werden, wenn du das möchtest. Die Dauer der Elternzeit musst du deinem AG mitteilen, mind. 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit.

Elterngeld: du hast einen Anspruch für 12 bzw. 24 Monate (dann halbe Summe). Ausnahme: dein Partner nimmt auch mind. 2 Monate, dann habt ihr Anspruch auf 2 Monate mehr.
Du bekommst das Geld nur, wenn du gleichzeitig Elternzeit nimmst und nicht mehr als 30 Std. in der Woche arbeiten gehst. Teilzeitarbeit ist also weiterhin möglich, das verdiente Geld wird aber angerechnet.

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Re: Elternzeit

Antwort von Princess01, 25. SSW am 21.10.2010, 13:43 Uhr

Beim Arbeitgeber reichst Du 1 oder 2 Jahre ein.
In Thüringen bekommt man 2 Monate Mutterschaftsgeld, dann 10 Monate Elterngeld und im Anschluss 1 Jahr Landeserziehungsgeld, alles an sich beim Jugendamt einzureichen.
Ich werde also 2 Jahre machen, auf Anrat von allen Seiten und meinem Bauchgefühl.

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Re: Elternzeit

Antwort von selena85, 27. SSW am 21.10.2010, 13:47 Uhr

Nee, man reicht beim BIS ZU 3 Jahre ein. Und die kann man sich auch noch so aufteilen, wie man möchte.

Das ist unabhängig vom Bundesland.

Genauso wie das Mutterschaftsgeld - auch das ist unabhängig vom Bundesland. Und es wird immer auf das Elterngeld angerechnet. Und man bekommt 14 Wochen lang Mutterschaftsgeld - 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

Das Landeserziehungsgeld ist tatsächlich abhängig vom Bundesland, das gibt es nicht überall.

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Re: Elternzeit

Antwort von Manuela1981, 7. SSW am 21.10.2010, 13:48 Uhr

Ich hab damals einfach ein kleines Schreiben aufgesetzt wo ich meinen Chef informiert habe, dass ich ab dem Tag der Geburt 3 Jahre Elternzeit nehmen werde.

Habe es 2 mal ausgedruckt und auf der Kopie habe ich mir von meinem Chef unterschreiben lassen, dass er diese Mitteilung bekommen hat - fertig.

LG Ela

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@Selena

Antwort von Princess01, 25. SSW am 21.10.2010, 13:56 Uhr

Es gibt aber nur 10 Monate Elterngeld und die 2 Jahresaufteilung gibt es nicht mehr.
10Monate wenn nur die Mutter macht und 14 Monate wenn die Mutter 7 Monate nimmt und der Vater7 Monate. Wir waren Dienstag erst dort und haben uns beraten lassen.
Ich werde 2 Jahre einreichen und gut.

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Seit wann gibt es die 2-Jahresaufteilung nicht mehr???????????

Antwort von 77shy am 21.10.2010, 14:30 Uhr

Und das mit 7 und 7 ist auch falsch. Die Mutter kann auch 12 Monate und der Vater 2 Monate Elterngeld bekommen. ElternZEIT kann man aber 3 Jahre nehmen.

MfG

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Häh?

Antwort von Reiskörnchen2011, 17. SSW am 21.10.2010, 14:33 Uhr

14 Monate sind es doch auch, wenn der Vater nur 2 Monate nimmt und die Mutter 12 (natürlich wird das Mutterschaftsgeld in den ersten 2 Monaten gegengerechnet). Und man kann auch splitten und 2 Jahre die Hälfte bekommen. Oder haben die in der Beratungsstelle ein anderes Bundes Elterngeldgesetz als ich????????????????

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Re: Häh?

Antwort von selena85, 27. SSW am 21.10.2010, 14:42 Uhr

Wollte ich auch gerade sagen....ich würde mich da nochmal beraten lassen.

An den Gesetzen hat sich diesbezüglich nichts geändert, also kann man immernoch auf 2 Jahre aufteilen.

Weiß echt nicht, wer ihr diese Info gegeben hat...

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@- Princess01

Antwort von Manuela1981, 7. SSW am 21.10.2010, 15:50 Uhr

Das was du schreibst ist inkorrekt!

Jeder hat ein Anspruch von 12 Monate Elterngeld (14 Monate wenn der Mann auch 2 Monate Elternzeit nimmt).

Die 10 Monate von denen du sprichst kommen so Zustande, dass viele halt noch Mutterschaftsgeld bekommen und das Elterngeld da gegengerechnet wird, so dass man diese 2 Monate eigentlich kein Elterngeld bekommt.

Und man kann das Elterngeld sehr wohl noch auf 2 Jahre splitten lassen, auf jeden Fall hier in Schleswig-Holstein - hat meine Freundin nämlich grad so gemacht vor nicht mal 3 Wochen!

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Re: @Princess01

Antwort von Reiskörnchen2011, 17. SSW am 21.10.2010, 15:55 Uhr

ich würde mich dringend nochmal beraten lassen- die können entweder hellsehen und kennen die eventuell zukünftige Gesetzeslage oder du wurdest falsch informiert. Schade sowas- wozu gibt es Beratungsstellen, wenn die schlecht/ falsch beraten
LG

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Re: @Princess01

Antwort von Princess01, 25. SSW am 21.10.2010, 17:11 Uhr

Also uns wurde es definitiv so gesagt! 1 Jahr, also 12 Monate wobei man ja nur für 10 Monate Geld bekommt und im Anschluss daran ab dem 12. Monat das Landeserziehungsgeld. 2 Jahre würden nicht mehr gehen(und wir waren bei 2 verschiedenen Beratern).
Echt komisch. Aber geldlich macht es bei meinem bissl Lohn keinen Unterschied, ob ich die eine oder andere Variante wähle, nur ärgerlich für welche die echt viel raus hätten, auch wenn man es teilt. Leider lagen auch keine Infoblätter rum und in Zeitschriften steht z.Z. auch nichts dazu.

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