von pricess20, 18. SSW am 29.10.2012, 14:20 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Hallo,habe ein Beschäftigungsverbot bekommen...
weiss jemand wie das jetzt mit meinem Lohn weiter läuft?? Bekomme ich den vom Arbeitgeber ganz normal weiter??
Vielen Dank!!!! LG Daniela
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von JenJen131284, 35. SSW am 29.10.2012, 14:26 Uhr
Hallo,
Du bekommst dein Lohn bis zum mutterschutz weiter natürlich ohne zuschläge .....
Wenn dein Arbeitgeber gut versichert ist , dann holt er sich das von der Versicherung wieder ubd nicht von der Krankenkasse wie viele denken ...
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Pearlymaus, 17. SSW am 29.10.2012, 14:29 Uhr
Du bekommst deinen Lohn solange, bis du in den Mutterschutz gehst. Oder wenn du einen befristeten Vertrag hast, dann, bis der Vertrag ausläuft.
LG Pearlymaus
@JenJen
Antwort von jennysmum am 29.10.2012, 15:14 Uhr
was erzählst du da? Der Arbeitgeber erhält das Geld im vollen Umfang von der Krankenkasse zurück:
http://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__1.html
da Absatz 2 Nr.2
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von SB264 am 29.10.2012, 15:17 Uhr
Von welcher Versicherung denn, wenn nicht von der Krankenversicherung???
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Nadine070279, 10. SSW am 29.10.2012, 16:47 Uhr
Das ist mit der Versicherung habe ich noch nie gehröt, dafür zahlen die Arbeitgeber die Umlage 2 und wenn eine Mitarbeiterin dann BV bekommt, bekommen sie dann die Gelder von der KK.
Re: @JenJen
Antwort von JenJen131284 am 29.10.2012, 18:36 Uhr
Das sind versicherungen die Arbeitgeber abschliessen oder auch nicht .... So hat es mir mein Arbeitgeber erklärt .ich bekomme ganz normal mein bruttolohn nur ohne wochenendzuschläge oder auch nachtzuschläge
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Exeu am 29.10.2012, 20:35 Uhr
Ich kenn das auch nur mit der U2
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von 2zaubermäuse, 17. SSW am 29.10.2012, 21:05 Uhr
es gibt bestimmte versicherungen die in so einem Fall greifen, aber die haben viele halt nicht abgeschlossen, also die AGs.
Du MUSST den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate erhalten, bis zum Mutterschutz. Also wenn du Zuschläge bekommen hast, dann müssen die in der Lohnfortzahlung mit berechnet sein. Das heißt du würdest mehr wie dein normalen Nettolohn bekommen. Viele AGs hoffen auf das Nichtwissen der AN und überweisen einfach nur den normalen Lohn. Ich hatte dagegen geklagt, da mein AG mit so über 2000€ unterschlagen hat (diese und letzte Ss) und habe gewonnen!
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