Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Dinchen! am 25.03.2014, 12:19 Uhr

beschäftigungsverbot steht in lohnabrechnung

Wir haben ein Problem und zwar sind wir gerade dabei einen Kredit für ein Haus zu beantragen und ich möchte der Bank nicht sagen das ich schwanger bin jedoch steht jetzt in der letzten Abrechnung beschäftigungsverbot und dann wissen sie es ja. Mein Arbeitgeber sagt er kann mir keine Abrechnung ohne jenes Wort für Februar geben.die brauch ich ja nur für die Bank einmal. Kennt sich jemand damit aus?
Hab die gleiche Frage auch im August Forum gestellt

 
7 Antworten:

Re: beschäftigungsverbot steht in lohnabrechnung

Antwort von sommersonne777 am 25.03.2014, 12:31 Uhr

Deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten. Bei mir steht es nicht drauf.

Bei uns war es allerdings so, dass das mit dem Kredit fürs Haus noch einfacher war. Es gab dann mehr Fördermöglichkeiten. So haben wir über die NRW Bank sogar einen Teil zu 0% finanziert bekommen.

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Re: beschäftigungsverbot steht in lohnabrechnung

Antwort von celina-23, 12. SSW am 25.03.2014, 12:54 Uhr

Würde mich da vorher auch nochmal genau informieren. Kann sein, dass ihr für das Baby (laut unserer Bank gültig sobald du den Mutter-Kind-Pass bekommst) zusätzliche Förderungen bekommt!

LG

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Re: beschäftigungsverbot steht in lohnabrechnung

Antwort von Dinchen! am 25.03.2014, 13:08 Uhr

Wir wollen uns ein haus von 1971 kaufen .was für Förderungen bekommt man denn da? Hab so dolle angst das wir keinen Kredit wg schwangerschaft bekommen.

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Re: beschäftigungsverbot steht in lohnabrechnung

Antwort von märzmama, 15. SSW am 25.03.2014, 13:50 Uhr

warum solltet ihr denn deswegen keinen Kredit bekommen? Das wird dem Bankberater schon klar sein, dass ein junges Paar auch ein Baby bekommen könnte. Mit den entsprechenden Loheinbußen!

Die Finanzierung müsst ihr ja inkl. Nebenkosten fürs Haus letztendlich auch mit dem einen Einkommen hinbekommen können.

LG

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Re: beschäftigungsverbot steht in lohnabrechnung

Antwort von Inpale, 27. SSW am 25.03.2014, 14:09 Uhr

du bekommst dein Geld ja weiterhin, ohne Abzüge. Von daher kann die Bank schon man nicht nein sagen und außerdem kann es doch sein das du trotz Baby nach dem Mutterschutz direkt wieder arbeiten gehst! Das wissen die bei der Bank ja nicht. Kann man alles begründen...

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Re: beschäftigungsverbot steht in lohnabrechnung

Antwort von Exeu am 25.03.2014, 18:50 Uhr

gute Berater raten eh nur zu Abzahlungen, die der Hauptverdiener auch alleine leisten kann.

das dürfte kein Problem sein.

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bank

Antwort von sunny2 am 26.03.2014, 13:48 Uhr

Kfw bank bei Google eingeben.

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