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Geschrieben von Urd82 am 25.07.2006, 15:08 Uhr

malwas ganz blödes

haben großeltern eigentlich ein RECHT darauf, den enkel zu sehen.....ich meine so immer und wann DIE wollen. also ein uneingeschränktes besuchsrecht oder so??? jetzt mal ganz blöd,..es ist doch nicht deren kind also dürften die auch keine rechte haben oder?
ich frage, weil meine se mich derart zum wahnsinn treiben....ich könnte.........

 
7 Antworten:

Re: malwas ganz blödes

Antwort von berlinbaby am 25.07.2006, 15:42 Uhr

Wenn Du alleinerziehend bist, bzw. nicht verheiratet bist und vielleicht noch das volle Sorgerecht hast, dann nicht. Wenn Du verheiratet warst und geschieden bist könnten sie es einklagen.... aber ich denke Du meinst generell und nicht extrem, oder?
Mach bestimmte Zeiten aus und so oft wie es Dir gefällt, Ende der Diskussion. Ich durfte mir auch schon Sachen anhören, egal, jetzt läßt mich jeder in Ruhe und ich bin glücklicher....

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Re: malwas ganz blödes

Antwort von Schokoladenkuchen am 25.07.2006, 16:08 Uhr

Nein! Die Großeltern haben kein gestezliches Recht am Enkelkind.
Wenn Du den Kontakt verweigerst, könnten sie versuchen ein Besuchsrecht vor Gericht zu erstreiten. ABER: Sie müssten einwandfrei beweisen können, dass sie zum wichtigen Lebensinhalt Deines Kindes geworden sind und das Kind durch eine dauerhafte Trennung schaden nehmen würde.
Und glaube mir, DAS ist gar nicht so einfach. Ein befreundetetes älteres Ehepaar hat grad vor Geircht darum gekämpft das Enkelkind sehen zu dürfen.

LG Nicki

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Re: malwas ganz blödes

Antwort von fiammetta am 25.07.2006, 16:16 Uhr

Hi,

laut §1685 BGB existiert ein Umgangsrecht der Großeltern mit den Eltern. Folglich können sie auch versuchen es einzuklagen. Eine Latte von Gerichtsurteilen besagt aber, daß das Wohl des Kindes vorrangig ist und das hängt wiederum vom Verhältnis zwischen dessen Eltern und Großeltern ab. Keilen sich also diese beiden Parteien, dann geht dies zu Lasten des Kindes. Ergo: kein Besuchsrecht.

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LG

Fiammetta

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Nein sie haben kein Recht, sprich aus eigene erfahrung;-))

Antwort von Fee21 am 25.07.2006, 19:49 Uhr

Hi


Also wir haben grad ein rechts streit mit die Schwiegis, und sie haben kein recht um das Besuchsrecht bekommen;-))

Sie können nur ein besuchsrecht einklagen wenn sie ein bezugsperson sind für das Kind.

Lg Vikki

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mann, laßt doch die kinder aus den streitereien raus...

Antwort von lialove am 25.07.2006, 22:46 Uhr

ich habe hier haufenweise streit mit der lieben familie. meine schwiegermutter stellte sich da als die harmloseste dar. ich finde nicht das ich meiner tochter verbieten kann zu ihrer oma oder so zu gehen, es sei denn sie ist da in gefahr...bei uns ist das gute, das kind ist krank und es will sowieso keiner haben. da brauch ich mir gar keine gedanken zu machen.
lg diana
bin noch immer am zittern von dem was heute wieder hier ab ging...

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Re: malwas ganz blödes

Antwort von phifeha am 25.07.2006, 23:01 Uhr

nein, sie haben darauf kein recht!!!!

A B E R ::::


wenn sie quasi vom tag der geburt an, das kind in regelmässigen immer wieder kehrenden intervallen gesehen haben und das über monate oder gar jahre hinweg...dann gibt es doch das recht auf besuche, aber net immer dann wenn sie wollen, das würde dann gerichtlich festgelegt werden...

ansonsten generell NEIN!!!!!

lg phi

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wäre ja noch schöner *g*

Antwort von psb am 26.07.2006, 11:23 Uhr

nun ja, ein moralisches recht haben sie ja grundsätzlich schon... aber dazu gehören meiner meinung nach eben auch pflichten. meine ich nicht im sinne von babysitten oder so... aber dazu gehört dann eben, dass sie die grenzen der eltern respektieren, die der kinder natürlich auch, dass sie sich anständig verhalten usw. in den meisten fällen ist es zum glück ja so, deshalb stellt sich diese frage wohl auch nur bei leuten wie uns ;-)
an sich ist aber zu den gesetzlichen regelungen alles gesagt. mach dir dewegen mal keinen kopf...
und uneingeschränkt und IMMER besuchsrecht haben ja noch nichtmals die väter (in der regel bleibt das kind ja bei der mutter) von scheidungskindern... DU hast schließlich auch ein recht auf ein leben und die entsprechende gestaltung.

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