Geschrieben von ClaudiP68 am 09.01.2008, 11:19 Uhr |
Erziehungsgeld u. Kiga-Platz (s.Beitrag unten)
Hallo!
Also ich weiß nicht ob es Unterschiede zw. den Bundesländern gibt. In Sachsen ist es schon so, das nur der berechtigt ist der sein Kind auch selbst erzieht. Es kann ja nicht sein, das man Erziehungsgeld bekommt und dann noch einen staatl. geförderten Platz in der Einrichtung in Anspruch nimmt. Das wäre ja doppelt gezahlt. Das heißt, man kann ein paar Stunden arbeiten( bis 30 h), wenn man vielleicht eine Oma, Freundin, etc hat, die ja nicht vom Staat gezahlt wird oder man geht abends, wenn der Papa zu Hause ist.
§ 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer
1.
einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2.
mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt,
3.
dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4.
keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/berzgg/__1.html
http://www.slfs.sachsen.de/lva/405.htm
Gruß Claudia
- Erziehungsgeld u. Kiga-Platz (s.Beitrag unten) - ClaudiP68 09.01.08, 11:19
- Re: Erziehungsgeld u. Kiga-Platz (s.Beitrag unten) - kite kat 09.01.08, 13:20
- Re: Erziehungsgeld u. Kiga-Platz (s.Beitrag unten) - ClaudiP68 10.01.08, 10:35
- Re: Erziehungsgeld u. Kiga-Platz (s.Beitrag unten) - kite kat 09.01.08, 13:20
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