Rund ums Kleinkind - Forum

Rund ums Kleinkind - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von ClaudiP68 am 09.01.2008, 11:19 Uhr

Erziehungsgeld u. Kiga-Platz (s.Beitrag unten)

Hallo!

Also ich weiß nicht ob es Unterschiede zw. den Bundesländern gibt. In Sachsen ist es schon so, das nur der berechtigt ist der sein Kind auch selbst erzieht. Es kann ja nicht sein, das man Erziehungsgeld bekommt und dann noch einen staatl. geförderten Platz in der Einrichtung in Anspruch nimmt. Das wäre ja doppelt gezahlt. Das heißt, man kann ein paar Stunden arbeiten( bis 30 h), wenn man vielleicht eine Oma, Freundin, etc hat, die ja nicht vom Staat gezahlt wird oder man geht abends, wenn der Papa zu Hause ist.

§ 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer
1.
einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2.
mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt,
3.
dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4.
keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/berzgg/__1.html
http://www.slfs.sachsen.de/lva/405.htm

Gruß Claudia

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen im Rund ums Kleinkind - Forum

kiga und erziehungsgeld???

hallo ich bin neu hier mal etwas zu uns ich habe einen 16 monate alten sohn und bin alleinerziehend. ich hab da mal ne frage und zwar fände ich es schön wenn meine hummel vormittags so ca 4 h in kiga gehen würde,nun wollte ich fragen wie es dann mit dem erziehungsgeld is fällt ...

von mamadada 07.01.2008

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Kiga

Die letzten 10 Beiträge in Rund ums Kleinkind - Forum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.