Geschrieben von damtop am 29.09.2019, 7:41 Uhr |
Beschäftigtigungsverbot
Hallo, ich bin derzeit in der 9 SSW. Ich habe eine Beschäftigungs verbot bekommen. Wird später mein Lohn in der Elternzeit wie gewöhnlich gezahlt? Werde ich eine Verkürzung bekommen nach der Geburt? Habe ich hierdurch Beeinträchtigungen?
Re: Beschäftigtigungsverbot
Antwort von Himbeere2008 am 29.09.2019, 11:00 Uhr
Wenn du in Elternzeit bist und nicht arbeiten gehst, brauchst du auch kein Beschäftigungsverbot.
Re: Beschäftigtigungsverbot
Antwort von Babyborn18 am 29.09.2019, 12:03 Uhr
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe, ich versuche einfach mal zu antworten und hoffe, es hilft dir weiter.
Im Beschädigungsverbot erhältst du deine volle Netto Summe, wie du sie erhalten würdest, wenn du arbeitest. Allerdings kann sich dein Arbeitgeber das von deiner Krankenkasse erstatten lassen.
Nach der Geburt bekommst du 8 Wochen Mutterschaftsgeld (sowie auch 6 Wochen vorher), ebenfalls von der KK sowie vom AG. Danach erhältst du Elterngeld, das ist kein Gehalt/Lohn und wird mittels deines Gehaltes ermittelt. Dabei hast du keine Nachteile aufgrund des Beschädigungsverbotes.
Ich hoffe, das war verständlich.
Re: Beschäftigtigungsverbot
Antwort von SunnyGirl!75 am 29.09.2019, 14:57 Uhr
Du wirst genauso bezahlt als wenn du statt dem BV gearbeitet hättest.
Macht also keinen Unterschied!
Re: Beschäftigtigungsverbot
Antwort von damtop am 29.09.2019, 21:58 Uhr
Sorry für das Missverständnis. Ich bin derzeit noch am arbeiten. Habe ein Beschäftigungsverbot bekommen. Meine Sorge war nur, das ich in der Elternzeit meinen Anspruch nicht erhalte, sondern das dieser gekürzt wird, da ich ab morgen nicht mehr arbeiten darf. Trotzdem danke für deine Antwort. :)
Re: Beschäftigtigungsverbot
Antwort von damtop am 29.09.2019, 21:59 Uhr
Super danke für die Information. Ich war nur in Sorge, dass in der Elternzeit mein Geld gekürzt wird. Vielen Dank. :)
Re: Beschäftigtigungsverbot
Antwort von damtop am 29.09.2019, 22:02 Uhr
Okey, vielen Dank für deine Rückmeldung. :)
Re: Beschäftigtigungsverbot
Antwort von Felica am 29.09.2019, 22:21 Uhr
Ahm, doch. In der EZ wird dein Geld gekürzt. Und zwar um 100%. Den der AG zahlt in der EZ nicht. Außer du arbeitest innerhalb der EZ bei ihm.
Was man vom Staat bekommt ist Elterngeld = EG. Das aber, wenn Basis-EG, längstens 12 Monate bzw 14 Monate bei Alleinerziehenden und das nur in Höhe von etwa 67% deines Einkommens. Am Ende bekommt man oft in etwa die Hälfte von dem was du aktuell nach Abzug aller Steuer usw auf das Konto bekommst. Mindestens aber 300 €, höchstens 1800 €.
Aber was hinhaut, das BV führt zu keiner Kürzung beim EG.
Re: Beschäftigtigungsverbot, nicht ganz richtig
Antwort von desireekk am 30.09.2019, 16:57 Uhr
Hallo,
ich möchte hier anmerken, dass man NICHT immer das selbe netto bekommt wie vorher.
Wenn man so etwas wie Schichtzulagen & Co. bekommt, werden diese im BV steuerpflichtig und damit sinkt das netto im BV.
Tut aber dem EG i. d. R. keinen Abbruch.
Gruss
D
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