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Geschrieben von elti am 10.12.2009, 14:31 Uhr

AG stimmt einem Auflösungsvertrag nicht zu.............

Hallo,

mein AG stimmt einem Auflösungsvertrag zum 15.01.2010 nicht zu.
Ich solle mich an die Kündigungsfristen aus dem geltenden Tarif halten, dieser besagt, ich kann zu einem 31. kündigen, mit Frist zum nächsten 31.
Also in meinem Fall 31.01.2010.

Ich habe aber ab 18.01.2010 eine neue Arbeitstelle, wie kann ich mich verhalten?
Bin ich im Recht? Schließlich gebe ich sogar mehr Zeit, als wie wenn ich zum 31.12.--> 31.01. gekündigt hätte!?

Vielen Dank!

 
4 Antworten:

Re: AG stimmt einem Auflösungsvertrag nicht zu.............

Antwort von Moneypenny77* am 10.12.2009, 14:42 Uhr

Nicht umsonst gibt es Kündigungsfristen.

Entweder kündigst Du zum 31.12. und bist dann 17 Tage arbeitslos, oder eben zum 31.01. und trittst Deine Stelle erst am 01.02. an.

Eine Pflicht zur Freistellung oder Auflösung gibt es in dem Fall m.E. nicht.

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Re: AG stimmt einem Auflösungsvertrag nicht zu.............

Antwort von Fru am 10.12.2009, 15:40 Uhr

Ne ich glaub da hast Du keine Chance. Dein Arbeitgeben müßte sich im Falle ja auch daran halten und dann kann er ja auch nicht sagen, ich kündige Dir schon zum 15 anstatt zum 31.
Ich vermute mal, das Du zu spät dran bist um zum 31.12. zu kündigen. Da bleibt Dir dann nur die Möglichkeit, das Du mit dem neuen AG sprichst.

LG
fru

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Re: AG stimmt einem Auflösungsvertrag nicht zu.............

Antwort von Tinai am 10.12.2009, 16:05 Uhr

Dein AG ist im Recht.

Da musst Du beim neuen AG noch einmal antreten und darum bitten, dass der AV erst zum 1.2. beginnt.

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Re: AG stimmt einem Auflösungsvertrag nicht zu.............

Antwort von KatinkaB am 10.12.2009, 17:08 Uhr

Hallo, ich war auch in deiner Lage (hatte aber noch längere Fristen einzuhalten) und kam aus dem Vertrag nicht heraus. Ich musste es auf eine Vertragsklage ankommen lassen. Wenn der neue Arbeitgeber hart bleibt und auf den festgelegten Beginn besteht, dann erkundige dich, was dich erwartet, wenn du nicht zur Arbeit beim alten AG erscheinst. Ich habe dem Geschäftsführer meines damaligen Betriebes gesagt, dass ich einfach nicht zur Arbeit erscheinen werde, wenn er keinen Auflösungsvertrag macht. Letztendlich hat er mich gehen lassen. So ein Glück, das war die beste Entscheidung. Mein Arbeitszeugnis habe ich dort nie abgeholt, einfach mein bestets beim neuen AG gegeben, jetzt kräht kein Hahn mehr danach.
K.

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