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Geschrieben von Sabet am 21.11.2008, 20:44 Uhr

Zur Schule radeln

Guten Abend!
Soweit ich inzwischen mehrfach gehört habe, "dürfen" Grundschüler bis zur Fahrprüfung in der 4. Klasse nicht zur Schule radeln (Bundesland Bay).
Ich bin der Meinung, dass die Schule dass nicht pauschal so regeln sollte, sondern den Eltern jeweils die Entscheidung überlassen: nach Entfernung, ebener Strecke, Verkehrsaufkommen, Fahrtüchtigkeit, verkehrstüchtiges und passgenaues Fahrrad, Bekanntheit der Strecke und natürlich einer Begleitperson. Hier wird doch wieder einmal die Verantwortung an eine Kombination Alter/Prüfung abgegeben, als ob die Kinder in der 4. dann automatisch radeln könnten, obwohl sie vorher nur Ausflüge mit den Eltern machen oder auf Nebenstrecken spielerisch umherfahren.
Oder gilt das "Verbot" nicht bei der Begleitung durch einen Elternteil?
Wie handhabt ihr das mit dem Radfahren, falls die Umstände (siehe oben) es möglich machen?
Sabet

 
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