1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Mara18 am 23.08.2018, 9:19 Uhr

Wehe, es gibt Ärger! Dann wird's schwierig....

Aber sei bloss vorsichtig, dass Du das Abo immer schön rechtzeitig bezahlst. Bei uns war es ein Geschenk vom Opa. Dann ist ÜBERRASCHENDERWEISE die Kreditkarte abgelaufen, die hinterlegt war. Da hat unser Sohn lauter Mahnungen bekommen und da der Opa geschlampt hat, hat Gruner und Jahr unserem Schulkind sogar ein Inkasso-Unternehmen auf den Hals gehetzt. Das Ganze wegen sage und schreibe 7.20 Euro Verzug. Die dreisten Antworten des "Kundenservice", als ich versucht habe, den Verhalt zu erklären, will ich hier lieber nicht wiederholen. Am Schluss haben wir 20 Euro Mahngebühr zusätzlich gezahlt und wirklich viel Ärger gehabt. Mein Rat: Kauf die Zeitschrift lieber am Kiosk. Auf dieses Geschenk hätte ich liebend gern verzichtet!!!!

 
26 Antworten:

Re: Wehe, es gibt Ärger! Dann wird's schwierig....

Antwort von cube am 23.08.2018, 12:25 Uhr

Ich kann den Ärger gut nachvollziehen und Kundenservice ist nicht immer gut geschult - aber: Der Verlag kann doch nichts dafür, dass Opa geschlampt hat.
Und was soll der Kundenservice denn sagen? "Huch, na das ist ja doof gelaufen. Kein Problem, wir klären das alles für sie"? Was meinst du, wieviel Menschen mit den tollsten Begründungen/Geschichten ankommen, warum das mit der Abbuchung nicht geklappt hat etc.

Kenne ich selbst: wir riefen sogar wirklich bei den Kunden an - und ich habe schon die aller tollsten Stories gehört, warum das alles ein Riesenmißverständnis ist, für das der Kunde eigentlich gar nichts kann und im Prinzip wurden wir sogar noch blöd angemacht, weil wir jetzt trotzdem auf unser Geld bestanden.
Genau deswegen machen wir das nicht mehr. Es gibt die üblichen Mahnstufen und dann Inkasso und außerdem wird der Kunde gesperrt bzw. kann nur noch gegen Vorkasse bestellen.

Ist ein Inkasso-Verfahren erst mal eingeleitet, muss diese eigentlich auch von euch noch bezahlt werden - ihr seid mit 20 Euro Mahngebühr gut weg gekommen.

Sorry, aber du solltest eher sauer auf den Opa sein - nicht auf das Unternehmen.

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Re: Wehe, es gibt Ärger! Dann wird's schwierig....

Antwort von Lola2501 am 23.08.2018, 22:20 Uhr

Hallo liebe Mara,

ich finde, das kann passieren, dass man aus Versehen eine Kreditkarte nutzt, die fast abgelaufen ist. Das ist total menschlich!

Vom Anbieter finde ich es total übertrieben, gleich ein Verfahren gegen euch einzuleiten. Ihr seid ja in der Vergangenheit nicht schon einmal "auffällig" gewesen!?

Ich arbeite fast täglich in engem Kontakt mit Kunden im Dienstleistungssektor und habe den Kunden in solchen Situationen erst einmal die Chance gegeben, noch nachzuzahlen o.ä. Erst, als der Kunde dann noch immer nicht reagierte, haben wir andere Schritte eingeleitet. Aber wirklich erst dann ...

Daher verstehe ich dich wirklich sehr gut.

Alles Gute und liebe Grüße
Lola

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Re: Wehe, es gibt Ärger! Dann wird's schwierig....

Antwort von cube am 24.08.2018, 8:33 Uhr

Sie bzw. ihr Sohn wurde vorher mehrfach angemahnt! (schreibt sie selbst) Inkasso wird nicht eingeleitet, bevor nicht die zuvor erforderlichen Mahnstufen keinen Erfolg gezeigt haben.

Was mich viel mehr wundert - der Sohn hat Mahnungen bekommen? An Ihn adressiert? Dann müsste dieser ja als Vertragsnehmer angegeben worden sein und auch unterschrieben haben. ?
Unser Kind hat auch ein Abo von G&J von Oma - wenn da nicht gezahlt würde, gingen die Mahnungen jedoch an die Oma, denn die hat den Vertrag abgeschlossen.

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Re: Wehe, es gibt Ärger! Dann wird's schwierig....

Antwort von Brummelmama am 24.08.2018, 9:25 Uhr

Bist du in 2 Foren unterwegs.....nur wegen so einer Sache.....

M.E. ist ein Verzug eingetreten. Der Verlag kann nichts dafür, dass der Opa seinen Betrag nicht gezahlt hat....Mastercard soll ja abgelaufen sein....und warum wurde das nicht beachtet....ist da evtl. eine Rücklastschrift erfolgt deas hast du hier in deinem Beitrag weggelassen?

Ein Vertrag ist ein Vertrag und wenn Verzug eintritt und vorher diverse Mahnungen ignoriert werden, muss man sich nicht wundern, wenn der Gläubiger seine Forderung durchsetzen möchte und da geht es nicht um die Forderungshöhe, sondern um den Forderungsgrund!

Man muss im Grunde die Gesamtheit betrachten....und dann häufen sich nicht gezahlte Beiträge. Warum ignorierst du Mahnungen und reagierst erst, wenn ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.....hier liegt doch der eindeutige Fehler!
Gleich reagieren und schon wäre die Sache freundlich abgelaufen. Nichtreaktionen lösen immer zusätzliche Kosten aus.

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Da stimmt aber etwas nicht

Antwort von Astrid am 24.08.2018, 10:32 Uhr

Vertragsnehmer ist nicht das beschenkte Kind, sondern der Opa. Von einem Inkasso-Unternehmen kann also auch nur er belangt werden. Ein Beschenkter haftet nicht für die Zahlungsunfähigkeit eines Schenkers! Das ist rechtlich überhaupt keine Frage.

Gruner und Jahr beschäftigt leider Sub-Unternehmen für Kunden-Akquise und Kundenverkehr. Ich habe mich hier auch schon ein paarmal geärgert. Dies sind oft ausgesprochen unseriös. Ich wurde (weil ich die ELTERN abonniert habe) angerufen, ob ich noch weitere Zeitschriften des Verlags haben möchte. Ich habe ausdrücklich sofort gesagt Nein, das möchte ich auf keinen Fall, und es soll auch so festgehalten werden. Trotzdem bekam ich ein paar Tage später eine Zeitschrift und einen Brief, in dem ich fröhlich als neue Abonnentin begrüßt wurde. Ich habe mich dann bei Verlag selbst beschwert, und man zog das Ganze zurück mit Hinweis auf den Subunternehmer, der hier wohl geschlampt habe.

Im Fall mit dem Opa und dem Enkel hätte ein Rechtsanwalt die Sache schnell geklärt (auf Kosten des unterlegenen Verlags). Denn der Opa wird ja wohl kaum den Enkel als Auftraggeber eingetragen haben, das ist bei einem Geschenk-Abo formal gar nicht möglich. Ich hätte auf gar keinen Fall irgendeine Mahngebühr bezahlt.

LG

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Re: Da stimmt aber etwas nicht

Antwort von cube am 24.08.2018, 20:56 Uhr

Ja, das hatte ich auch schon gefragt bzw. angemerkt.
Aber: dennoch bleibt es dabei - mehrfache Mahnungen einfach zu ignorieren und erst tätig zu werden, wenn ein Brief vom Inkasso-Unternehmen kommt, ist eher selber schuld.
Denn der Verlag hat gemäß Vertrag geliefert und darf dafür sein Geld erwarten.
Ich versteh nicht, warum nicht nach der ersten Mahnung die Sache aufgeklärt wurde (Gespräch mit Verlag und danach mit Opa) und dann einfach gezahlt.
Wie gesagt: Leistung wurde erbracht.

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Re: Da stimmt aber etwas nicht

Antwort von SunnyGirl!75 am 27.08.2018, 11:44 Uhr

< < denn der Opa wird ja wohl kaum den Enkel als Auftraggeber eingetragen haben, das ist bei einem Geschenk-Abo formal gar nicht möglich.>>

anscheinden doch, Mara hat doch geschrieben ihr Sohn hätte die Mahnungen erhalten.

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Re: Da stimmt aber etwas nicht

Antwort von cube am 27.08.2018, 17:35 Uhr

Doch, kann schon sein, das der Opa das so eingetragen hat und es niemandem aufgefallen ist.
Unser Sohn hat auch ein Abo von Oma. Da war es zuerst zB so, dass SIE die Zeitschriften erhalten hat, weil Rechnungs- und Lieferadresse eben nicht korrekt eingetragen oder verarbeitet worden sind.

Aber davon unabhängig bleibt es doch dabei, dass ich nich erst mehrere Mahnungen bis zum Inkasso-Verfahren abwarte, um eine Rechnung zu begleichen, für die auch eine Leistung erbracht worden ist. Mag ja sein, das Opa da was verbaselt hat - aber dann zahle ich und kläre dann mit Opa, ob er das nun weiterhin übernimmt oder wie es weiter geht.
Es ist und bleibt nicht die Schuld des Verlages, kein Geld bekommen zu haben. Und wissen, dass xy noch ein Kind ist, kann dieser auch nicht (sofern das falsch eingetragen wurde).

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Nein!

Antwort von Jorinde17 am 28.08.2018, 14:51 Uhr

Ein Kind ist noch nicht geschäftsfähig, es kann keine Abonnements abschließen. Hier gilt auch nicht die Elternhaftung, weil sie ebenfalls keinen Vertrag abgeschlossen haben und keinen Einfluss auf die Aktion des Opas hatten. Sorry, aber hier wäre man mit einem Anwalt mit Leichtigkeit wieder herausgekommen. Manche Leute zahlen aus Angst aber lieber, statt sich beraten zu lassen.

LG

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Re: Nein!

Antwort von MamaMalZwei am 28.08.2018, 16:55 Uhr

Hallo, das sehe ich genauso. Mit 7 Jahren ist Dein Sohn nur eingeschränkt geschäftsfähig und kann gar kein Abonnement abschließen. Wenn einer hätte zahlen müssen dann der Opa. Es ist dessen Kreditkarte gewesen, er hat das Abo bestellt und die Zeitschriften an die Adresse des Enkels liefern lassen. Warum macht man so etwas nicht mit Bankeinzug? Grübel.. LG

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Re: Nein!

Antwort von Brummelmama am 29.08.2018, 11:56 Uhr

Geschäftsfähigkeit hin oder her.....lassen wir doch mal die Kirche im Dorf. Der Opa, hat bestellt, Mahnungen kommen. Da rufe ich den Opa an und frage ihn, wie läuft der Vertrag was hast du da gemacht. Kläre das im Innenverhältnis und zahle dies und bitte sodann um Korrektur des Vertragsteilnehmers. Wäre alles gar kein Problem.

Allerdings finde ich es schon seltsam, eine Mastercard läuft ab....kann passieren...doch was ist dann vermutlich passiert. Der Verlag hat versucht, die Gebühr abzubuchen und die Gebühr ist rückbelastet worden. Die Bank teilt so etwsa mit und stellt dem Verlag die Rückbuchungskosten in Rechnung....man hat nicht reagiert....seltsam.....

Sagen wir es mal so: Wenn ich in der Buchhaltung sitze und eine Gebühr einziehe und dann eine Rückbelastung erfolgt, die auch weitere Kosten beinhaltet, dann schreibe ich die entsprechende Person an - den Opa....da ja die Daten bekannt sind. Keine Reaktion - Mahnung.....und irgendwann geht das dann zum Inkasso....da kann man noch froh sein. Beim RA lt. Gebührenordnung fängt das Ganze bei einem Streitwert von 300 EUR an.....naja....das wird dann halt teurer.

Es gibt ein Gesetz zur Beschleunigung der fälligen Zahlungen.....gemahnt werden muss eigentlich gar nicht.....

Alles in allem würde ich hier nie zur Einschaltung eines RA raten, sondern ein Gespräch mit dem Opa führen und mich selber mal fragen, warum ich Mahnungen nicht ernst nehme. Mal die Bonitätsabfragen außen vor....die laufen meist parallel d.h. bei Creditreform, Schufa etc.

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Re: Nein!

Antwort von cube am 29.08.2018, 16:16 Uhr

Seh ich auch so und Frage mich eben nur, warum die Mahnungen an den Sohn gegangen sind. Daher vermute ich, Opa hat irgendwo den Sohn als Vertragspartner angegeben? Woher soll der Verlag denn wissen, das yy geschäftsunfähig ist.
Ich finde eben auch: ich bekomme eine Mahnung, die ich nicht verstehe - dann rufe ich dort an. Aber ich ignoriere sie doch nicht und bin hinterher sauer, wenn ich Mahngebühren zahlen muss. 20 Euro war ein großes Entgegenkommen - ist Inkasso schon beteiligt, kommt man eigentlich nicht mehr unter 150 Euro plus Mahngebühren plus ausstehender Betrag weg.
Und alle die es frech vom Verlag finden, ihr Geld haben zu wollen: geht ihr auch arbeiten und findet es ok, wenn der Chef einfach mal nicht bezahlt?

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Re: Nein!

Antwort von IngeA am 29.08.2018, 17:33 Uhr

"Die dreisten Antworten des "Kundenservice", als ich versucht habe, den Verhalt zu erklären, will ich hier lieber nicht wiederholen."

Sie hat doch anscheinend versucht den Sachverhalt zu klären, wo lest ihr alle, dass sie die Mahnung ignoriert hat?

Allerdings hätte ich das ganze noch schriftlich gemacht, wenn ich am Telefon nicht weiter gekommen wäre. Die Mahngebühr hätte ich mit Sicherheit nicht bezahlt.

LG Inge

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Re: Nein!

Antwort von MamaMalZwei am 30.08.2018, 10:38 Uhr

Hallo, normalerweise muss man bei Verträgen doch das Geburtsdatum angeben. Daran hätte der Verlag doch sehen müssen, dass der Verttragspartner minderjährg ist. Oder hat Opa da getrickst? LG

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Re: Wehe, es gibt Ärger! Dann wird's schwierig....

Antwort von Aneurysma am 31.08.2018, 9:40 Uhr

Dachte hier geht es um 1. Klässler?

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..warum gab es keine Nachfolgekarte?

Antwort von Mausi1 am 01.09.2018, 8:19 Uhr

Hallo...
Egtl wurde ja alles gesagt...wenn man sich rechtzeitig gekümmert hätte und es mit Opa und Verlag besprochen hätte wär es nicht so ausgeufert..

Aber...

...es ist doch so dass einige Zeit bevor eine Kreditkarte abläuft automatisch eine neue an den Bankkunden gesandt wird. Kartennummer und PIN bleiben dann gleich. Das heisst dass der LS-Einzug vom Verlag hätte klappen müssen.
Ich habe seit Jahren eine Karte mit immer der gleichen Kartennummer. Also immer bei Ablauf kommt eine neue mit der gleichen Nr. aber neuem Ablaufdatum.
Die Kartennummer und PIN ändert sich nur bei Verlust oder Diebstahl oder Defekt der Karte und anschliessende Neubestellung über die Bank.

Der Opa hat also entweder die Karte gekündigt oder gesperrt oder er hat das Limit überschritten und die LS konnte nicht ordnungsgemäss belastet werden.

Nur mal so am Rande...

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Re: Nein!

Antwort von Anja+Calvin am 01.09.2018, 19:40 Uhr

So einfach wäre der Anwalt da auch nicht raus gekommen, denn genau genommen hat der Opa dann Datenmißbrauch begangen wenn das Kind nicht geschäftsfähig ist und die Eltern nicht zugestimmt haben.
Der Anwalt hätte es leicht gehabt wenn das Kind ohne das Wissen der Eltern bestellt hat. So aber nicht.

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Ich liebe das

Antwort von Pebbie am 02.09.2018, 10:25 Uhr

Einen Beitrag hier erstellen, und dann ward sie nicht mehr gesehen.
War wohl zu wenig die eigene Meinung, die hier bestätigt wurde.

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Re: Wehe, es gibt Ärger! Dann wird's schwierig....

Antwort von Babsi35 am 04.09.2018, 3:24 Uhr

Guten Morgen,

sehr unverschämt. Ich verstehe dein Anliegen.

LG Babsi35

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Re: Unverschämt???

Antwort von cube am 04.09.2018, 8:55 Uhr

Was bitte ist daran unverschämt, wenn ein Unternehmen für erbrachte Leistung auch sein Geld haben will???
Offenbar ist irgendetwas auf Seiten des Opas schief gelaufen (da die AP sich ja nicht mehr meldet, werden wir in diese Sacher auch kein Licht mehr bringen).
Aber seit wann ist es unverschämt, einen Betrag anzumahnen?
Sorry, wenn wir so handeln würden, wie viele sich das hier vorstellen, wären wir mit unserer Firma pleite!
Wir sind zB gerne bereit, telefonisch falsch ausgefüllte Bestellungen (respektive Rechnungsadressen) zu besprechen, nochmal zu schicken (auch wenn das Zahlungsziel bereits abgelaufen ist) und kulant, wenn wir den Eindruck haben, da hat jemand total unabsichtlich etwas verbockt und kümmert sich jetzt aber. Mahnen wir bereits mehrfach an (und davon schrieb die AP selbst!) und werden dann noch für irgendetwas verantwortlich gemacht, worauf wir gar keinen Einfluss hatten, hört das Entgegenkommen auf. In welcher Welt leben hier denn einige?

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Re: Unverschämt???

Antwort von Anja+Calvin am 04.09.2018, 11:39 Uhr

Vorallem wenn man erst anfängt das zu klären wenn das Inkassoschreiben kommt. Vorher hätte der Opa Wochen Zeit gehabt die Sache zu klären. Wenn Inkasso einmal beauftragt dann muss man da auch kein Entgegenkommen mehr erwartet da war vorher genug Zeit.

Nach der ersten Mahnung hätte Opa da einfach angerufen, das ausstehende bezahlt und die Zahlmethode geändert und jut. So gibt's kein Mitleid.

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Re: Unverschämt???

Antwort von Brummelmama am 04.09.2018, 13:09 Uhr

Mich ärgert dieser Beitrag insgesamt da ich aus dem rechtlichen Bereich komme. ich weiß, wie es läuft und weiß auch, dass viele die Schuld bei den Gläubigern suchen! Ich war selbst schon im Inkassobereich tätig und auch in großen Anwaltskanzleien. Ehrlich gesagt, ich kann es langsam nicht mehr hören.....ich muss immer freundlich bleiben und ja, es fällt mir oft schwer, denn die Ausreden sind täglich die gleichen. Wenn man dann nachforscht, ist auf einmal sachlich alles ganz anders...und es wird jeder Schuldnereinrede nachgegangen....und das kostet Zeit und ich kann hier nur von sehr großen Unternehmen reden....kein Unternehmen ist daran interessiert, Inkasso zu betreiben.....aber immer ausbuchen als uneinbringliche Forerung geht wohl auch nicht....wieviele Unternehmen in Insolvenz gehen, nur weil Schulner nicht zahlen bei erbrachter Leistung - das kann man in der Fachpresse nachlesen.

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Re: Unverschämt???

Antwort von Anja+Calvin am 04.09.2018, 14:35 Uhr

Ich bin auch im Inkasso tätig, deshalb nervt mich auch dieses “Inkasso auf den Hals gehetzt“
Wir müssen uns auch an Gesetze halten und stehen nicht mit der Mafia vor der Tür und klingeln.

Im Moment ist mir das liebste “Wir waren 8 Wochen im Urlaub, Emails lesen kann ich da nicht also muss ich jetzt nichts bezahlen“

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Re: Unverschämt???

Antwort von Brummelmama am 04.09.2018, 15:23 Uhr

...jo oder aber unschuldig tun und dann siehste, dass bereits eidesstattliche Versicherung etc. vorliegt....und Eingehungsbetrug vorhanden ist - dies nur so am Rande...oder aber schon viele Inkassoverfahren aufgrund der geringen Höhe eingestellt wurden, da ein Mahnbescheid teurer wäre als die eigentliche Forderung und der Gläubiger es dann dabei belassen hat...die Wirtschaftlichkeit steht schließlich im Vordergrund.

Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass dies aber nicht auf die Fragestellerin bezogen sein soll. Es ist einfach nur die Realität und wer nicht in diesem Bereich arbeitet, kann sich so einiges an Ausreden nicht vorstellen....

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Re: Unverschämt???

Antwort von IngeA am 04.09.2018, 16:50 Uhr

Natürlich hat die Firma einen berechtigten Grund Mahnbescheide zu schicken und auch ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Wie es aussieht hat der Opa geschlampt, das muss sich der Verlag natürlich nicht gefallen lassen.
Nur kann ich, wenn ich mit A einen Vertrag geschlossen habe, die Schuld nicht bei B eintreiben? Selbst wenn B der Begünstigte des Vertrages ist bezweifle ich dass das Rechtens ist. Dann wird die Lieferung bis auf Weiteres eingestellt und erst mit A die finanzielle Seite geklärt.

LG Inge

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Re: Da liegt die Unklarheit

Antwort von cube am 04.09.2018, 16:54 Uhr

wie das passieren konnte, die die AP hier wohl nicht mehr aufklären möchte.
Kann man sich jetzt eben aussuchen, ob der Opa geschlampt hat, die AP das Ganze nicht so ganz wahrheitsgemäß geschildert hat/etwas ausgelassen hat oder was auch immer.
Und dann bleibt es dennoch dabei: mehrere Mahnungen (auch, wenn sie an den nicht geschäftsfähigen Sohn adressiert waren) bis zur Inkasso auflaufen zu lassen und sich dann zu beschweren, ist halt selber Schuld. Da hätte man bei der ersten Mahnung mit dem Opa reden müssen und/oder dem Verlag was da schief gelaufen ist.

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