1. Schuljahr - Elternforum

1. Schuljahr - Elternforum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von anja1166 am 11.02.2015, 21:53 Uhr

hier gibts auch zur Hochzeit nicht automatisch frei...(Beamte Gym NRW)

NRW, SekI/II (Gym), Beamte (für Angestellte gelten andere Regeln):

- tatsächlich frei bei der eigenen Krankheit;)
- Geburt 1 Tag (für die Väter halt)
- Tod von Kindern, Eltern,. Partner 2 Tage

- "kinderkrank" gibt es ab einer gewissen Gehaltsklasse (auf jeden Fall für die Gym-Lehrer) nur bis zu vier Tage pro Kind Sonderurlaub (mit Attest und allem), danach unbezahlte Freistellung möglich

+ natürlich Dienstanordnungen für Extratätigkeiten etwa bei der Bezirksregierung, bei Prüfungen, Gerichtsvorladung, bei außergewöhnlichen Fortbildungen Für "normale" Fortbildungen KANN Sonderurlaub gewährt werden, muss aber nicht, da kommt es dann wieder drauf an, welcher Art und von wem die sind.

Keinen Sonderurlaub gibt es für Umzüge oder auch die eigene Hochzeit!

Für Arzttermine morgens um 8:00 zur Blutabnahme kann man eine Stunde dienstbefreit werden, das liegt aber im Ermessen der Schulleitung.

Überstundenabbau in Form von freien Tagen gibt es nicht, Überstunden werden im folgenden Jahr berücksichtigt bzw. Mehrarbeit oberhalb einer gewissen Grenze wird bezahlt.


Unter der Hand werden manche Sachen aber entspannter geregelt als es das Beamtenrecht vorgibt. Meine eigene Hochzeit fand doch an einem Schultag statt, die Stunden wurden umgelegt/getauscht/vorgearbeitet.
Auch bei "kinderkrank" brauchte ich bislang noch nie ein Attest, ich habe deswegen aber noch nie länger als einen Tag am Stück gefehlt und auch insgesamt waren es in den letzten Jahren höchstens zwei bis drei Tage im Jahr. Eine Kollegin hatte deutlich mehr Pech,ihr Kind hat im KiGa-Alter mehrfach "hier" geschrien und ihr Partner konnte/wollte nicht betreuen. Sie wurde dann zwar freigestellt, aber halt ohne Bezahlung.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in 1. Schuljahr - Elternforum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.