1. Schuljahr - Elternforum

1. Schuljahr - Elternforum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von ClaudiP68 am 27.03.2013, 23:56 Uhr

Aufsichtspflicht ?

Hallo!

Wenn die Kinder Schulschluss haben sollen sie den Hort vom Klassenzimmer aus allein aufsuchen. Gut, der Weg ist nicht weit...eine Etage tiefer . Nur folgendes Problem ist mir in letzter Zeit aufgefallen , nachdem ich meine Tochter direkt nach Schulschluss abgeholt habe.

Einige Kinder, vorallem wenn gerade Hopause ist, verbleiben oben im Gang bzw. WC. Die Lehrerin geht...zur nächsten Klasse oder so... und ein Rest tobt da oben vollig aufsichtslos und unkontrolliert herum. Da dort kein weiteres Klassenzimmer ist, bekommt es auch keiner mit.
Irgendwann trudeln sie sicher im Hort ein. Aber in dieser Zeit kann alles Mögliche passieren.

Sie sind im WC auf die Fensterbänke , Heizungsrohre und WC geklettert.
Kann man von der Schule verlangen den Weg wenigstens zum Hort zu beaufsichtigen? Die Kinder sind in der 1. Klasse.

Danke schonmal für Eure Meinung

 
17 Antworten:

Re: Aufsichtspflicht ?

Antwort von crazyjane am 28.03.2013, 0:12 Uhr

Keine Ahnung, wie das mit der Aufsichtspflicht geregelt ist. Bei uns ist es so, meine Tochter ist Buskind u die Haltestelle ist gut 500m entfernt. Es ist nur ab u an mal eine Aufsichtsperson dabei aber ich finds okay so.
lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht ?

Antwort von Pamo am 28.03.2013, 7:04 Uhr

Hier ist die Entfernung auch 1 Stockwerk zum Hort. Die Erstklässler werden abgeholt und zum Hort gescheucht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht ?

Antwort von Snaffers am 28.03.2013, 8:58 Uhr

Die Aufsichtspflicht der Lehrräfte endet mit Unterrichtsschluss.
Man kann die Lehrkräfte also nicht verpflichten die Kinder in den Hort zu bringen, man könnte das aber ansprechen, denn vielleicht kann jemand aus dem Hort alternativ die Kinder holen gehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht ?

Antwort von 2auseinemholz am 28.03.2013, 10:03 Uhr

Hallo!

Ganz ehrlich, man sollte 1. Klässlern zutrauen, dass sie eine Etage tiefer unbeaufsichtigt in den Hort wackeln. Kinder gehen durch den Straßenverkehr doch auch nach Hause unbeaufsichtigt, auch mal 2 km.
Es sind einfach keine Babies mehr.

Und ja, wahrscheinlich gibt es ein großes Geschrei, wenn was passiert, dass keiner aufgepasst hat, aber wahrscheinlich wird dann die Schule in den Hort-Vertrag reinschreiben, dass es in der Verantwortung der Eltern liegt, dass die Kinder den Hort aufsuchen. Und wenn sich Kinder massiv schlecht benehmen kann die Schule von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Vertrag kündigen.

Bei uns gibt es einen Hort in der Schule und einen im Nachbarkindergarten. Da gibt es keinen Kinderbegleitservice weder vom Hort in die Schule, noch umgekehrt.

LG, 2.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht ?

Antwort von Miolilo am 28.03.2013, 10:23 Uhr

Es besteht nach Unterrichtsschluss keine Aufsichtspflicht seitens der Schule.
Auch Kinder, die nach Hause gehen, werden an der Klassenzimmertür entlassen und nicht zum Ausgang begleitet.
Einem Erstklässler kann diese Eigenständigkeit abverlangt werden.

Die Frage ist, warum gehen die Kinder nicht sofort nach Unterrichtsschluss eine Etage tiefer?
Das sie das tun sollen, ist ihnen mit Sicherheit bekannt.

Die Lehrer, die den Unterricht zuvor beenden haben jedoch ihrerseits eine Aufsichtspflicht in der Klasse, in der sie anschließend unterrichten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht ?

Antwort von Häsle am 28.03.2013, 10:34 Uhr

Hier wurden die Kinder nur die ersten paar Wochen zum Bus (hinter der Schule) und zum Hort (ein Stockwerk tiefer, über den Hof) begleitet. Die Laufkinder werden doch auch nur an der Klassenzimmertüre verabschiedet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht ?

Antwort von Lilipaula am 28.03.2013, 13:06 Uhr

Generell ist die Aufsichtspflicht eher schwammig..
Aufsicht bedeutet nicht, dass die Kinder jederzeit im Blickfeld sein müssen. Im Sinne der Erziehung zur Selbstständigkeit ist es so, dass eine dem Alter und Entwicklungsstand angemessene Aufsicht zu leisten ist. Mitte /Ende erstes Schuljahr ist den Kindern durchaus zuzutrauen, dass sie alleine den Weg zum Hort gehen. Nur, auch wenn es rechtlich ok so ist, sollten doch die Lehrer eingreifen, wenn sie merken, dass hier ein paar Kids sind, die nach Unterrichtsschluss noch Quatsch in der Klasse machen. Das gehört mit zum Erziehungsauftrag der Schule.
Ich kenne das nicht so, dass die Aufsichtspflicht mit Unterrichtsschluss endet (bin selbst Lehrerin). Vielmehr ist ja auch die Busaufsicht verpflichtet, bei den Kindern zu bleiben, bis der Bus kommt- auch wenn der sich mal verspätet! Zudem sollte es zum Selbstverständnis des Lehrers gehören- Augen offen zu haben und im Notfall einzugreifen. Ich habe auch schon auf dem Weg nach Hause mit dem Auto angehalten und zwei Schülerinnen zussammengefaltet, die an einer gefährlichen Stelle einfach über die Straße marschiert sind.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht ?

Antwort von Birgit67 am 28.03.2013, 14:40 Uhr

woher weist du das ganze? Hast Du das selber gesehen??

Wenn nein - dann erst mal Schlau machen was an der Sache ist.

Wenn Ja: Was hält Dich davon ab mal zu den Kindern ein He ab mit Euch zum Hort zu rufen?? Oder gar eine Lehrerin ansprechen darauf??

Möglichkeiten selber Aktiv zu werden gibt es viele - vielleicht geht es wirklich nicht dass die Lehrerin noch auf die Hortkinder aufpasst weil sie gleich wieder Unterricht hat - aber wenn es stört dann schaut doch dass willige Eltern dann kommen bis die ganze Sache klappt und keiner mehr dort rumtobt

Abgesehen davon: das wird es immer geben - und zwar immer so lange bis was passiert und dann geht es eine Zeitlang normal und fängt wieder von vorne an.

Gruß Birgit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht ?

Antwort von angelok82 am 28.03.2013, 18:48 Uhr

Bei uns werden die Kinder von der Hortnerin abgeholt, der Weg ist aber auch sehr kurz, auch auf der gleichen Ebene.

Eine Lehrerin muss nicht mehr auf die Kinder "aufpassen", wenn die letzte Stunde vorbei ist. Aber die Hortner sind ja dann an sich schon verpflichtet, die Kinder zu übernehmen. Wobei ich es an sich ok finde, dass die Kinder selbst hinlaufen, mich wundert es nur, dass keiner vom Hort sich wundert, wo die Kinder abgeblieben sind.

Das Argument, die Kinder gehen selbst, ohne Aufsicht nach Hause, zählt bei mir nicht. Wenn es so ist, dann habe ich es als Elternteil selbst bestimmt, wenn das Kind in den Hort geht, gehe ich davon aus, dass in der Schule irgendeine Form von Aufsicht stattfindet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht ?

Antwort von binesonnenschein am 29.03.2013, 0:00 Uhr

Also jetzt steinigt mich bitte nicht, aber ich verstehe das ganze Primborium nicht. Bei uns müssen die Kinder nach Schulschluss auf den Hof und von da aus in einen anderen Gebäudeteil, 3. Etage. Natürlich alleine. Was soll da passieren? Die gehen eine Treppe runter und eine wieder hoch. Wenn Pausen sind gibt es natürlich eine Aufsicht im Hof, aber da die Toilette ebenfalls nur über den Hof zu erreichen ist, da außerhalb des Hauptgebäudes, laufen ständig Kinder raus und rein. Die können doch nicht immer zur Toilette begleitet werden. Das halte ich für nicht notwendig. Wenn Kinder irgendwo rumlungern oder nicht im Hort ankommen, dann werden sie gesucht und hingescheucht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Hä, wie jetzt? Hofpause oder Schulschluss?? Und überhaupt...

Antwort von Sailor am 29.03.2013, 11:24 Uhr

"Wenn die Kinder Schulschluss haben sollen sie"
"Einige Kinder, vorallem wenn gerade Hopause ist, verbleiben "


Was denn nun? Das widerspricht sich doch irgendwie.
In der Pause herrscht natürlich Aufsichtspflicht, bzw. die Lehrer müssen Anweisungen geben, dass die Kinder sich in beaufsichtigten Bereichen aufhalten.
Mit dem Unterrichtsende hingegen endet auch die Aufsichtspflicht.


"Sie sind im WC auf die Fensterbänke , Heizungsrohre und WC geklettert. "

Ach Gott, wie schlimm.....

Dürfen Kinder heutzutage noch nicht einmal mehr klettern?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht ?

Antwort von Miolilo am 29.03.2013, 11:38 Uhr

Natürlich endet die Aufsichtpflicht mit Unterrichtsschluss.
Busaufsicht ist aufgrund der gefährlichen Situation am Bus etwas anderes.
Aber ansonsten bringt doch eine Lehrerin die Kinder nicht bis zur Schultür.

Es werden am Unterrichtsende die Kinder verabschiedet, alle Kinder gehen mit Sack und Pack aus dem Klassenzimmer raus, ebenso die Lehrerin, die hinter sich abschließt.
Sollten Kinder sichtbar irgendwo rumturnen, dann sagt man natürlich was, aber ansonsten sollte jedes Kind seinen eigenen Weg (Hort oder nach Hause) selbstständig finden.
Es gibt ja auch übrigens Horte, die außerhalb der Schule liegen. Auch dahin gehen die Kinder selbstständig.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hä, wie jetzt? Hofpause oder Schulschluss?? Und überhaupt...

Antwort von Häsle am 29.03.2013, 11:39 Uhr

Das können sie ja sogar während des Unterrichts und in der Pause machen. Oder gibt es da eine Kloaufsicht?

Ich denke, die Hortleute werden nach einer gewissen Zeit schon nach den fehlenden Kindern suchen. Wenn sie jemanden stören, wird derjenige sich auch darum kümmern. Während der Hortzeit dürfen die Kinder sich hier auch frei auf dem großen unübersichtlichen Schulgelände (mit Bäumen und Klettergerüst) rumtreiben. Das sind doch keine Babys mehr.

Ich finde, das gehört zur Schulreife dazu, dass Kinder so kurze Wege alleine schaffen und nicht am offenen Fenster rumturnen, Regeln befolgen etc. Das sollte nicht Problem der Lehrer sein. Daheim werden die Kinder doch auch nicht immer beaufsichtigt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht ?

Antwort von Lilipaula am 29.03.2013, 18:12 Uhr

Bitte mal lesen:
http://www.sichere-schule.de/_docs/pdf/erlass_aufsicht.pdf

...wie gesagt: Aufsicht heißt ja auch nicht, dass sie bis zur Schultür gebracht werden müssen; das entspricht nicht der zu erwartenden Selbstständigkeit eines Schulkindes (auch nicht eines Kindergartenkindes!) dennoch stehen die Kinder im gesamten Schulgelände "unter Aufsicht" - im angemessenen Maße.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflicht ?

Antwort von Lilipaula am 29.03.2013, 18:21 Uhr

Ich sehe das genauso!
Selbst im Kindergarten bewegen sich die Kids frei und gehen alleine zur Toilette! Warum schreit hier alles nach Aufsicht, nur weil sie jetzt in der Schule sind???
Es wäre schön, wenn so mancher Elternteil SEINE Aufsichtspflicht mal so ernst mnehmen würde, so wie es von den Lehrern erwartet wird. Da werden Erstkläßler mogens alleine in die Schule geschickt, mittags zum Bäcker oder auf den Spielplatz.... - aber in der Schule wird es schwierig, wenn sie innerhalb des Gebäudes die Etage wechseln sollen ?!?!
(das meine ich allgemein und möchte hier niemenden angreifen)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hä, wie jetzt? Hofpause oder Schulschluss?? Und überhaupt...

Antwort von Mickie am 01.04.2013, 23:34 Uhr

Ich verstehe das Problem auch nicht, schon gar nicht wenn es im gleichen Gebäude ist.

Unsere 1. Klässler wurden im Anfang nach Unterrichtsschluss von der Horterzieherin abgeholt und "eingewiesen" in ihre Aufgaben. Inzwischen gehen sie nach Schulschluss selbstständig ins andere Gebäude tragen sich ein etc.

Wer wann wie bummelt etc.? Aber gut müssen sie wissen. Auch im Hortgebäude und Aussengelände entscheiden die Kids alleine wo sie sind und ja sie können total unbeaufsichtigt sich irgendwo aufhalten und es fällt nicht immer sofort auf. Für die Überbehütende Fraktion mag es komisch klingen, aber auch hier erlauben es sich Kinder das Gelände komplett zu verlassen um mal schnell bei Penny sich ein Eis zu holen.

Wenn die Kids erwischt werden, dann hat es Konsequenzen. Wenn was passiert wäre das Geschrei gross aber das doch auch wenn es im privaten Rahmen geschehe.

Wenn ich überlege wo wir uns als Grundschüler überall aufgehalten haben ohne Wissen der Eltern, ohne Aufsicht etc.

Ja die Kinder müssen Erfahrungen machen, ja wir Eltern würden sie am liebsten immer kontrollieren und nein, ständige Kontrolle gibt es nicht, vor allen Gefahren können wir sie nicht schützen. Aber wir können ihnen zeigen das eine Strasse nicht gefährlich ist wenn man weiss was man tut, wir können ihnen zeigen nicht jeder Mensch ist böse aber es gibt sie.

Kinder müssen Erfahrungen machen und müssen begleitet werden aber nicht kontrolliert.

gruss Mickie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hä, wie jetzt? Hofpause oder Schulschluss?? Und überhaupt...

Antwort von ClaudiP68 am 02.04.2013, 22:22 Uhr

Ja ganz so locker sieht die Schule es Gott sei Dank nicht. Sie sollen nicht kontrolliert werden. Auch im Hort gibt es Zonen wo sie unbeaufsichtigt sind. Aber sie sind eben nicht völlig ohne Aufsicht. Inzwischen hat es sich geklärt Die Kollegin, die Aufsicht hatte, hatte sich wohl verspätet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen im Forum 1. Schuljahr:

Hortbetreuung und Aufsichtspflicht

Ich habe mal eine Frage für eine Kollegin. Sie hat mir von der Hortbetreuung ihres Sohnes erzählt und wir waren uns zwar beide einig, dass da was nicht in Ordnung ist, aber das ist ja nur unsere persönliche Auffassung und muss nicht zwangsläufig stimmen. Vielleicht könnt ihr ...

von Agnetha 26.09.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Aufsichtspflicht

Aufsichtspflicht in den Schulpausen

Hallo zusammen, da etwas weiter unten das Wort gefallen ist, möchte ich das noch einmal aufgreifen und euch um eure Meinung bitten. Zur Situation: Seit August 2008 geht meine Tochter auf diese Grundschule. Bringt man morgens die Kinder hin, ist immer eine Lehrerin auf ...

von Drachenlady 22.01.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Aufsichtspflicht

Die letzten 10 Beiträge in 1. Schuljahr - Elternforum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.