März 2015 Mamis

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Geschrieben von munito am 17.08.2015, 6:41 Uhr

@babyglück

Nochmal zu deiner Frage wegen Sorgerecht.auch wenn du es alleinige hast ,hat er ein umgangsrecht das heisst er darf sein Kind zu vorgeschriebenen Zeiten sehen und das kann er auch einklagen.mein ex Mann und ich wir haben für den großen Sohn es gemeinsame.ich habe aber eine Vollmacht das ich so gut wie alles entscheiden kann .er darf sein Sohn jederzeit sehen bzw.holen kommt aber nur einmal im halben Jahr vor und mein Sohn dürfte auch jederzeit hin möchte aber nicht mehr ,allerdings ist er ja schon 12

 
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