Geschrieben von dea23, 21. SSW am 01.04.2021, 21:40 Uhr |
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Ich bin in Bayern
Anscheinend muss man einer Schwangeren 100% Homeoffice anbieten oder eben ein Einzelbüro. Wenn beides nicht erfüllt werden kann, dann heißt es klipp und klar BV..
Als ich meine Schwangerschaft bekannt gegeben habe, wurde so ein Beurteilungsbogen ausgefüllt und damals wurde angekreuzt, dass ich keinem Riskp ausgesetzt bin.. Hab das damals so akzeptiert und nie nachgehakt.. Bis meine FÄ meinte, dass das absolut nicht geht. Das Risiko ist im Großraumbüro viel zu hoch.. zumal ich dann nichtmal mehr die Möglichkeit für Homeoffice habe, weil mein Laptop ja weggenommen wurde wegen meiner Nachfolgerin.. Die Arme kann ja nichts für, aber dass ich als EINZIGE und dann noch als Schwangere täglich im Büro sitze während andere „normale“ Mitarbeiter jeden zweiten Tag im
Homeoffice arbeiten.. Versteh mal jemand die Logik dahinter. BV wird aber nicht erteilt.. „macht ja nur der Arzt“ Bin gespannt was das Gewerbeaufsichtsamt dazu sagt..
Dir auch schöne Ostern!!
- Zurück vom FA - dea23, 21. SSW 01.04.21, 18:39
- Re: Zurück vom FA - Momolein, 21. SSW 01.04.21, 21:17
- Re: Zurück vom FA - dea23, 21. SSW 01.04.21, 21:40
- Re: Zurück vom FA - Enia85, 19. SSW 02.04.21, 8:12
- Re: Zurück vom FA - Momolein, 21. SSW 01.04.21, 21:17