September 2018 Mamis

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Geschrieben von Geene am 23.01.2018, 19:55 Uhr

Wer mag sich mit mir aufregen?

Arbeitnehmer müssen Verschwiegenheit wahren, was die Betriebsgeheimnisse ihres Unternehmens angeht. Andersherum unterliegen aber auch die Arbeitgeber bezüglich bestimmter Informationen einer Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht erstreckt sich auf alle Informationen, an deren Geheimhaltung der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse hat.

Unter diese Geheimhaltungspflicht fallen dem Arbeitgeber bekannt gewordene persönliche Informationen, beispielsweise das Vorliegen einer Schwangerschaft oder Krankheit, Details zu einer Schwerbehinderung und ähnliches. Solche Informationen, wie also auch die Von dir, darf der Arbeitgeber weder an andere Mitarbeiter noch an externe Dritte (zum Beispiel Mütter) weitergeben.


In Deinem Fall greift zusätzlich das Mutterschutzgesetz. Es verbietet ausdrücklich die unbefugte Bekanntgabe der Schwangerschaft einer Frau gegenüber Dritten. Es ist Sache der Arbeitnehmerin zu entscheiden, wann und vor allem wem sie davon berichten möchte. Der Arbeitgeber hat kein Recht, diese Entscheidung vorwegzunehmen und Kollegen / Eltern zu informieren.

Einschränkend ist allerdings zu beachten, dass der Arbeitgeber zumindest die Personen informieren muss, die für die Einhaltung der Mutterschutzvorschriften mitverantwortlich sind. Hierzu gehören zum Beispiel die Personalabteilung, der unmittelbare Vorgesetzte und der Betriebsrat. Ihnen gegenüber gilt die Geheimhaltungspflicht nicht.

Also mal ganz ehrlich deine Chefin kann sich warm anziehen

Da brauch man sich nicht aufregen, sondern hat das Recht drauf zu hauen

 
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