Mai 2014 Mamis

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Geschrieben von Jenny2013, 14. SSW am 24.10.2013, 18:05 Uhr

Was macht ihr beruflich?

Claudia83:
Ich nehm dir ja ungern deine Illusionen, aber die 8 Wochen nach der Geburt wirst du wohl zu Hause bleiben müssen, zumindest wenn du dann wieder in Deutschland bist. Gem. Mutterschutzgesetz gilt in dieser Zeit ein absolutes Beschäftigungsverbot zum Schutze der Mutter. Normalerweise kann man sich ja vor der Geburts bereit erklären, dass man noch arbeiten gehen kann, aber nach der Geburt, darfst du dann erst mal nicht mehr.

Ich bin übrigens Polizistin. Bis vor Bekanntgabe der Schwangerschaft im Schichtdienst tätig. Seither spring ich in zivil in der Dienststelle umher und mach den Bürokram der gerade so anfällt. Darf ansonsten nichts mehr von meinem eigentlichen Job machen, da ist mein Dienstherr rigoros. Ist aber alles gar nicht so schlimm, so mach ich mir keinen Stress und das was liegen bleibt, bleibt halt liegen. Ich bin immerhin schwanger.

So werde ich aber auch bis zum Ende durchhalten können, gesetzt dem Fall die Schwangerschaft läuft weiterhin problemlos. Ansonsten muss ich vorm Mutterschutz noch meinen gesamten Resturlaub/ Überstunden abbummeln, so dass ich wohl noch mal so ca. 6 Wochen vor der eigentlichen Mutterschutzfrist zu Hause bin.

 
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