Geschrieben von Lumpi8309, 34. SSW am 24.09.2019, 17:05 Uhr |
Vaterschaftsanerkennung und Co
Wann du noch verheiratet bist zum Zeitpunkt der Geburt, wird dein Ehemann eingetragen und ist auch rechtlich der Vater.
Auch wenn ihr die Vaterschaft vorher anerkannt habt ist diese schwebend unwirksam bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Den Nachnamen kann man bis maximal 3 Monate nach der Scheidung umändern lassen. Später geht das nicht mehr, da bleibt der Name auch der Ehename.
Ich habe das auch gerade durch. Zum Glück hatte ich am Montag Scheidungstermin und diese ist gleich rechtskräftig. Nun müssen wir nur noch warten, das das Urteil schriftlich kommt. Dann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam.
Lg
- Vaterschaftsanerkennung und Co - KasNat, 36. SSW 24.09.19, 7:46
- Re: Vaterschaftsanerkennung und Co - XSonjaX, 38. SSW 24.09.19, 8:43
- Re: Vaterschaftsanerkennung und Co - Lumpi8309, 34. SSW 24.09.19, 17:05
- Re: Vaterschaftsanerkennung und Co - XSonjaX, 38. SSW 24.09.19, 8:43