Geschrieben von 82Dany82 am 28.01.2023, 13:48 Uhr |
Urlaubsanspruch
Huhu!
Die 23 Tage müssten stimmen.
Ich gehe jetzt mal von einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr aus, stimmt das?
Wenn du alle Tage für 2021 bereits genommen hast vor Antritt des BV/Mutterschutz/Elternzeit, dann geht es ja rein um den Anspruch für 2022. Da Deine Elternzeit am 10.7. endet, müsste die Geburt am 11.7.22 gewesen sein? - somit Ende Mutterschutz und Beginn Elternzeit am Anfang September?
Somit hast Du einen Urlaubsanspruch von 9/12 Deines Jahresurlaubs. Ergibt bei 30 Tagen 22,5 Tage auf 23 aufgerundet.
Die Empfehlung, Deinen Urlaub an die Elternzeit zu hängen ist gut, denn solltest du vor der Geburt in Vollzeit gearbeitet haben, muss Dir die Zeit des Urlaubs nun auch in Vollzeit vergütet werden
- Urlaubsanspruch - Joana K. 25.01.23, 22:27
- Re: Urlaubsanspruch - Cuci 26.01.23, 2:15
- Re: Urlaubsanspruch - Cuci 26.01.23, 2:18
- Re: Urlaubsanspruch - Btby 26.01.23, 9:24
- Re: Urlaubsanspruch - BABE5243 26.01.23, 19:47
- Re: Urlaubsanspruch - Btby 27.01.23, 8:30
- Re: Urlaubsanspruch - BABE5243 26.01.23, 19:47
- Re: Urlaubsanspruch - Biermaria 27.01.23, 20:19
- Re: Urlaubsanspruch - 82Dany82 28.01.23, 13:48
- Re: Urlaubsanspruch - Cika 28.01.23, 15:03
- Re: Urlaubsanspruch - 82Dany82 28.01.23, 16:56
- Re: Urlaubsanspruch - Cuci 26.01.23, 2:15