Geschrieben von Cuci am 26.01.2023, 2:15 Uhr |
Urlaubsanspruch
Also erst mal finde ich es komisch, dass er dich bevor er dich ins BV schickt, dich erst mal deinen ganzen Urlaub nehmen lässt. Aber gut. Kann man im Nachhinein aber wohl nichts mehr dran machen. Mit Fragezeichen. Denn normalerweise wenn er dich gleich ins BV schickt, hätte dein alter Urlaub meines Wissens nach auch noch Bestand. Inwieweit die Vorgehensweise deines AG nun erlaubt ist, weiß ich nicht, klingt aber nach Gemauschel für mich.
Dann kann man dir schlecht weiterhelfen, weil
- wieviel Urlaubsanspruch hast du im Jahr/Monat?
- wann fing Mutterschutz an?
- wann war Geburt?
Urlaubsanspruch hast du auch während der Mutterschutz Zeit. Während der Elternzeit jedoch nicht.
- Urlaubsanspruch - Joana K. 25.01.23, 22:27
- Re: Urlaubsanspruch - Cuci 26.01.23, 2:15
- Re: Urlaubsanspruch - Cuci 26.01.23, 2:18
- Re: Urlaubsanspruch - Btby 26.01.23, 9:24
- Re: Urlaubsanspruch - BABE5243 26.01.23, 19:47
- Re: Urlaubsanspruch - Btby 27.01.23, 8:30
- Re: Urlaubsanspruch - BABE5243 26.01.23, 19:47
- Re: Urlaubsanspruch - Biermaria 27.01.23, 20:19
- Re: Urlaubsanspruch - 82Dany82 28.01.23, 13:48
- Re: Urlaubsanspruch - Cika 28.01.23, 15:03
- Re: Urlaubsanspruch - 82Dany82 28.01.23, 16:56
- Re: Urlaubsanspruch - Cuci 26.01.23, 2:15