März 2017 Mamis

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Geschrieben von JJ.AnNi., 11. SSW am 18.07.2016, 18:47 Uhr

schwer heben

Hat dein Arbeitgeber noch nie etwas vom Mutterschutzgesetz gehört ?!
So oft und so schwer heben darfst du ab dem Tag nicht mehr wo der Arbeitgeber von deiner ss erfährt!!!
Ich habe dafür ein beschäftigungsverbot bekommen!

 
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Stichwort:   schwer heben

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